Angesichts der Corona-Pandemie lohnt es sich, nochmal in eine Debatte der 1960er Jahren zu schauen, die im DISKUS, wie er sich damals noch schrieb, intensiv begleitet wurde: die Diskussion um die sogenannten Notstandsgesetze.

Diese Gesetze sollten die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen wie Krieg, Aufstand oder Naturkatastrophen gewährleisten, indem sie Regeln für den Verteidigungsfall, den Spannungsfall, den inneren Notstand und den Katastrophenfall bereitstellen. Unter anderem können in diesen Fällen die Grundrechte eingeschränkt werden. Kritische Stimmen sahen in den Gesetzesentwürfen allerdings die Vorbereitung eines Ermächtigungsgesetzes, ähnlich jenem Gesetz, das Adolf Hitler im Jahr 1933 diktatorische Vollmachten verlieh. Auch der DISKUS sah, trotz seiner damaligen eher linksliberalen Linie, die Zeit für Opposition und Widerspruch gekommen. Im Rückblick war die Auseinandersetzung mit den Notstandsgesetzen für die Zeitschriftder Einstieg in die Studentenbewegung und die außerparlamentarische Opposition.

Das vollständige Editorial lesen …