Across Bockenheimer Landstraße
Wenn vom Häuserkampf im Frankfurter Westend die Rede ist, damals, Anfang der Siebziger, denken die meisten an den frühen Joschka Fischer und seine radikale Putzgruppe, Straßenschlachten zwischen Polizei und Spontis oder bestenfalls an die Melodie von Die letzte Schlacht gewinnen wir (Ton Steine Scherben). Aus dem kollektiven Gedächtnis weitgehend verschwunden hingegen sind die migrantischen Kämpfe gegen überhöhte Mieten und miserable Wohnbedingungen zur selben Zeit am selben Ort. Dabei waren die zahlreichen von MigrantInnen organisierten Mietstreiks auch für die damalige deutsche linke Szene ein wichtiger politischer Bezugspunkt. Die selbstorganisierten Kämpfe der MigrantInnen gegen die rassistischen Lebensverhältnisse in Deutschland verknüpften zum ersten Mal rechtliche und ökonomische Diskriminierungen, wobei die Einbeziehung der Wohnsituation auch die Bedeutung des Alltags für den Widerstand reflektierte.
Neues im Westend
Die erste Hausbesetzung Frankfurts fand nicht zufällig im Westend statt. Bereits in der Nachkriegszeit hatte sich in der städtischen Politik eine Orientierung am tertiären Sektor herausgebildet: Frankfurt sollte zur internationalen Finanzmetropole ausgebaut werden. Die strategisch günstige Lage des Westends machte es attraktiv für viele Banken und Versicherungen. Die bauliche Gliederung und der »Gebäudecharakter kommen dem Repräsentationsbedürfnis der sich hier niederlassenden Institutionen entgegen« (Stöber nach Ronneberger 1998: 3).
Eigentumsverhältnisse und soziale Bindung erwiesen sich jedoch als Hindernis bei der Umstrukturierung des Westends. Mit der Aufhebung der Mietpreisbindung und der Vereinfachung der Umwidmung von Wohn- in Büroraum Mitte der sechziger Jahre begann der Anstieg der Mieten; bis Ende der Sechziger blieben von 40.000 Einwohnern nur noch 28.000 und bereits die Hälfte der Flächen war in Büros umgewandelt worden, zumeist Werbeagenturen und Kanzleien.
Das Projekt der ›Auflockerung durch Verdichtung‹, das die Errichtung von Hochhausgruppen im Westend ermöglichen sollte, kollidierte jedoch mit geltendem Baurecht: »Deshalb versuchte die städtische Administration Verfahrensweisen zu entwickeln, mit deren Hilfe geltende Gesetze umgangen werden konnten« (Ronneberger 1998). Anstatt einen Bebauungsplan vorzulegen, was den Nachteil gehabt hätte, daß BürgerInnen gegen einen solchen hätten Einspruch einlegen können, wurde ›verdeckt‹ geplant: Die Investoren wurden aufgefordert, möglichst mehrere Grundstücke zu kaufen »da für den Besitz einer größeren Grundfläche eine höhere Geschoßflächenzahl in Aussicht gestellt wurde« (Ronneberger 1998). Die in Aussicht gestellten und dann auch bewilligten großzügigen Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften und Bebauungsplänen heizten – entgegen den Verlautbarungen der städtischen PolitikerInnen – die Spekulation an: Bis 1972 kaufte eine Gruppe von Immobilienhändlern etwa 12 % der Gesamtfläche im Westend ausschließlich zu Spekulationszwecken auf.
Finanziert wurden die Immobiliengeschäfte von einigen Großbanken wie der Deutschen Bank, Dresdner Bank und der Commerzbank, aber auch von der Hessischen Landesbank, die de facto von der SPD kontrolliert wurde. Die Kreditvergabepraxis der Banken und das Vorgehen des Magistrats machten offensichtlich, daß die Kaufleute eher eine Funktion als Vermittler im Projekt Umstrukturierung hatten, als daß sie deren maßgebliche Akteure gewesen wären.
Nichtsdestotrotz agitierte die HausbesetzerInnenbewegung anfänglich über eine Personalisierung des Konflikts gegen ›Wuchermieten‹ und sprachen von ›den Spekulanten‹. Diese zwanglos populistische Terminologie und auch das Nennen der Namen der Akteure scheinen allgemeine rhetorische Mittel gewesen zu sein, um an den »konkreten Erfahrungshorizont der Bewohner des Stadtteils anknüpfen zu können« (Stracke 1980: 93): Die städtischen PolitikerInnen wurden etwa als »Rathausbonzen« oder »Gangstersyndikat« bezeichnet (Flugblatt Der Wohnungskampf geht weiter Rote Hilfe 1974). Die Auseinandersetzungen wurden durchweg stark auf die handelnden Personen fokussiert.
Ganz anders die mittelständische Bürgerinitiative Aktionsgemeinschaft Westend e.V. (AGW), die vor allem das Ziel verfolgte, die vormalige Lebensqualität im Quartier zu erhalten. Sie trat in einem Fall mit einer, durch den Firnis einer Pseudo-Besorgnis nur dürftig verhüllten, antisemitischen Drohung gegen die Kaufleute auf: Die Immobilienhändler jüdischer Abstammung sollten »überlegen, ob die Gewinne aus den Grundstücksspekulationen in diesem Umfang den Schaden aufwiegen, den sie ungewollt sich selbst, ihren Kindern und ihren jüdischen Mitbürgern u. U. zufügen« (nach Stracke 1980: 74).
Erst später schien ein Teil der Spontis sich darüber klar zu werden, daß eine simple Agitation gegen ›die Spekulanten‹ schnell in antisemitische Muster übergehen kann und betonte daher, daß der Kampf erst dann politisch werde, wenn er »kein salonfähiger Mietwucherprotest mehr ist« (Häuserrat/AStA 1973: 4), sondern sich gegen Polizei, Staatsschutz, Ausländerbehörde, Gerichte, bürgerliche Presse und Stadtverwaltung richte (ebd.). Die Strategie, mit dem latenten Antisemitismus umzugehen, bestand zumeist in einer Art politökonomischer Aufklärung: »Der Angriffspunkt des Häuserkampfs muß noch mehr die SPD, müssen die Banken sein.« (Gerte/Georg/Scott in diskus 1/1973: 28); »SPD und Banken sind die wahren Spekulanten« (vgl. Häuserrat 1974: 14). Daß bestimmte Praktiken und Begriffe ein eigenes historisches Gewicht haben, über das man nicht beliebig verfügen kann, wurde dabei nicht gesehen. Daniel Cohn-Bendit etwa sah allein in der Tatsache, daß die Spontis Linke waren, schon einen ausreichenden Grund, »kein schlechtes Gewissen« zu haben, schließlich sei man »immer schon gegen Rassismus und Antisemitismus gewesen« (vgl. Pfaff 1995).
Westend Town, a Dead End World?
Die durch die Spekulation organisierte Umstrukturierung führte zu dreierlei Entwicklungen: Die Miet- und Grundstückspreise im Quartier stiegen insgesamt und es standen zahlreiche Häuser leer bzw. die zum Abbruch vorgesehenen Häuser wurden profitabel an MigrantInnen zwischenvermietet. Entlang dieser Punkte konstituierten sich dann im Wesentlichen auch die drei Protestgruppen.
Die bereits 1969 gegründete AGW wollte das Westend als Wohnquartier erhalten und ein Steigen des Mietniveaus verhindern. Ihre Kritik richtete sich in erster Linie gegen die kommunale Politik, die als wenig differenziert und zu kurzsichtig angeprangert wurde. Diese Sichtweise kam auch in der AGW-Parole »Kampffmeyer muß weg!« zum Ausdruck. Die Politik der AGW bestand konsequenterweise in einer Partizipationsstrategie, die unter anderem durch Eintritt des Vorstands in die SPD-, CDU-und FDP-Ortsvereine verfolgt wurde (vgl. FAZ 1.10.1994). Auf informeller Ebene sympathisierten viele AGW-Mitglieder, die offizielle Politik wurde vom Vorstand gemacht, mit den späteren Hausbesetzungen und Mietstreiks und leisteten häufig praktische Unterstützung (vgl. Stracke 1980: 82f.).
Im Herbst 1970 hatten Studenten, Familien aus Obdachlosensiedlungen und ausländische Arbeiter in der Eppsteiner Straße 47 zum ersten Mal in Frankfurt – und vermutlich zum ersten Mal im Nachkriegsdeutschland – ein leerstehendes Haus besetzt, die Häuser in der Liebigstraße 20 und Corneliusstraße 24 folgen einen Monat später. Das unmittelbare Echo auf die Besetzungen war sehr positiv, sowohl in den lokalen Medien (außer in der FAZ), den überregionalen Fernsehsendungen (z. B. Panorama), als auch bei den AnwohnerInnen und schließlich sogar bei Teilen der regierenden SPD. Diese sah in den Besetzungen zunächst ein zwar illegales, aber dennoch legitimes Mittel, auf die miserable Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt aufmerksam zu machen. Um ihr Image als Reformpartei besorgt und von SympathisantInnen innerhalb der Partei (linker Flügel/Jusos) unter Druck gesetzt, sah sie sich mitten im Wahlkampf außerstande, hart durchzugreifen.
Der eigentliche Häuserkampf und damit die HausbesetzerInnenbewegung begann erst im Herbst 1971. Der Magistrat entschied, daß weitere Besetzungen nicht mehr toleriert werden dürften und kam einer Forderung der Eigentümer nach: Die Räumung des Hauses Grüneburgweg 113 endete in einer von den Medien als »blutigste Straßensschlacht seit 1968« apostrophierten Auseinandersetzung, die zum scheinbaren Einlenken der Stadt führte.
Sie schaltet die Wohnheim GmbH als Vermittlerin zwischen ImmobilienhändlerInnen und HausbesetzerInnen ein, um die Besetzungen zu legalisieren bzw. die Konflikte auf eine juristische Ebene zu verschieben.
Die Hausbesetzungen waren aus Sicht der StudentInnen zunächst Selbsthilfeaktionen, deren Berechtigung darin bestand, »endlich aus der Isolation von Frau Wirtins muffigen Mansardenkammern oder der Gängelei repressiver Elternhäuser zu entfliehen« (nach Stracke 1980: 100). Diskriminierungen bei der Zimmersuche, astronomisch hohe Mietpreise, die Weigerung in winzige Studentenwohnheimzimmer (8 qm) zu ziehen oder die Lösung in der Gründung einer Kleinfamilie zu suchen, waren die Ausgangspunkte. Daran anschließend entwickelte die Bewegung eine weitreichende Kritik an der fordistischen Lebensweise:
»Man merkt den Wohnungen an, daß sie gebaut wurden, um Geld zu scheffeln, und nicht, damit Menschen sich drin wohl fühlen können. Die Wohnungen sind so gebaut, daß man gerade darin Fernsehen und dann Schlafen kann, um am nächsten Tag wieder fit für die Arbeit zu sein.« (Flugblatt Wir bleiben drin, Häuserrat 1973).
Im Verlauf der Auseinandersetzungen radikalisierten sich die Positionen; die BewohnerInnen der besetzten Häuser in der Bockenheimer Landstr. 111 und 113 erklärten im April 1973:
»Wir werden weiter Häuser besetzen, weil wir Wohnungen brauchen, aber nicht um auf Mißstände hinzuweisen, sondern um dem kapitalistischen System den Kampf anzusagen, das es ermöglicht, daß leere Häuser leerstehen.«
Der Radikalisierung der Bewegung begegneten Medien und SPD mit einer Spaltung der Bewegung in selbstverständlich gewaltfreie Wohnungssuchende einerseits und ›Polit-Rocker‹ und ›Terroristen‹ ›von außerhalb‹ andererseits, die es auf ›unseren Staat‹ abgesehen haben.
In the Ghetto
Auf dem Wohnungsmarkt am meisten diskriminiert waren freilich die ArbeitsmigrantInnen. Seit den ersten Anwerbeabkommen Mitte der Fünfziger wurden sie zumeist in sogenannten Gastarbeiterunterkünften untergebracht, die von den Arbeitgebern bereitgestellt werden sollten. Die Unternehmen ließen aus Kostengründen Barackensiedlungen am unteren Ende der vorgesehen Standards errichten: Eine ›Bettstelle‹, ein Schrank, eine Sitzgelegenheit und eine Toilette für 15 ArbeiterInnen.
Auch als zu Beginn der Sechziger im Rahmen einer Politik der ›Schandfleckbeseitigung‹ Lagerunterkünfte und ähnliche Einrichtungen abgebaut werden sollten, waren sie für ArbeitsmigrantInnen weiterhin als ›Übergangslösung‹ Realität. Daß die Standards in den Unterkünften mit ausländischen ArbeiterInnen gegenüber solchen mit deutschen ArbeiterInnen oder AussiedlerInnen stets niedriger angesetzt waren, wurde von den Behörden u. a. damit begründet, daß der »Heimcharakter« nicht überbetont werden sollte und die Ausländer sowieso »keine allzu großen Ansprüche stellten« (vgl. von Oswald/Schmidt 1999: 189). Diese Standards waren jedoch ohnehin nur Richtlinien und besaßen keine Rechtsverbindlichkeit, so daß sie auch häufig unterschritten wurden. Ihre Überprüfung wurde überdies, wie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung selbst salopp zu Protokoll gab, »offenbar etwas lässig gehandhabt« (ebd.: 190).
Diejenigen, die ihre Familie nach Deutschland holen oder einfach den schäbigen Lebensbedingungen im Wohnheim entkommen wollten, mußten feststellen, daß der freie Wohnungsmarkt ihnen nicht viel anzubieten hatte. AusländerInnen wohnten in Gebieten, wo nach den herrschenden Planungsmaximen gar keine Wohnungen sein sollten, in extremen Emissionszonen oder in sanierungsbedürftigen Wohngegenden. Frankfurter ArbeitsmigrantInnen wohnten Anfang der Siebziger, so sie nicht in werkseigenen Wohnheimen oder Lagern untergebracht waren, zu zwei Dritteln in Altbauwohnungen, die sich in sehr schlechtem Zustand befanden oder in Ein-Zimmer-Appartements, deren Mieten Deutschen zu hoch waren, von den ArbeitsmigrantInnen aber wegen der größeren Wohnungsnot akzeptiert werden mussten. (Vgl. Borris 1973) Bei weniger als einem Drittel der in Frankfurt lebenden MigrantInnen entsprach die Ausstattung den vergleichbaren deutschen Durchschnittswohnungen, die meisten zahlten dennoch Mieten, wie sie für moderne Luxuswohnungen üblich waren. Mit Wohngeld unterstützt wurden gerade drei Prozent der nicht-deutschen WohnungsmieterInnen und Sozialwohnungen erhielten 1971 ganze 60 Antragsteller, obwohl der größte Teil Anspruch darauf gehabt hätte.
Den wohnungssuchenden MigrantInnen kam vor diesem Hintergrund eine besondere Funktion bei der Umstrukturierung des Westends zu. Von ihnen konnten hohe Mieten verlangt werden, obwohl sie in Abbruchhäusern wohnten, an denen nicht einmal minimalste Reparaturinvestitionen vorgenommen wurden. So konnten die Gebäude bis zum geplanten Abbruch hochprofitabel zwischenvermietet werden, manchen wurden 1971 bis 900 DM für winzige, verwanzte Löcher abgenommen. Gleichzeitig konnte den MigrantInnen die Verantwortung für den schlechten Zustand der Häuser zugeschoben werden. So hat die AGW, die selbst umfangreiche Daten über hohe Mieten und Überbelegung in den migrantisch bewohnten Häusern sammelte, die MigrantInnen aufgefordert, »Lärm zu vermeiden und keine Abfälle neben die Mülltonnen zu werfen« etc. Ein AGW-Mitglied sah gar die Strategie der Spekulanten darin, in den Abbruchhäusern »eine Zuflucht für lichtscheue Existenzen« zu schaffen (vgl. Stracke 1980: 70). Letztlich ging es darum, eine behördliche Genehmigung für den Abbruch zu erhalten und so konnte es den Immobilienhändlern recht sein, wenn es so aussah, als wären es die MigrantInnen, die den Verfall der Häuser verursachen. Die Hausverwaltungen setzten zunächst schon länger in Deutschland lebende Migranten als eine Art Hausmeister ein, die das Geschäft der Verwaltung im jeweiligen Haus übernehmen sollten, so daß alle Mietangelegenheiten bzw. alle Konflikte innerhalb einer Community plaziert wurden.
Wie richtig die Immobilienkaufleute mit ihrer Annahme lagen, daß sie die MigrantInnen nicht einmal als Rechtssubjekte behandeln müßten, zeigt ein Beispiel aus dem Jahr 1972: Der Besitzer des Gebäudes, ein Herr Gertler »hatte bereits einen Teil der Fenster zerschlagen, um das Haus unbewohnbar zu machen. Zuvor hatte er türkische und jugoslawische ArbeiterInnen, die im zweiten Stock wohnten, vertrieben, indem er sie samt Mobiliar auf Lastwagen verladen und gegen ihren Willen abtransportieren ließ. Sie würden‚ ›in Lager außerhalb Frankfurts gebracht‹, erklärte Gertler. Zu empörten AnwohnerInnen sagte er: ›Was ich mit meinen Mietern mache ist meine Sache‹« (FAZ vom 29.8.1972). Die daraufhin alarmierte Polizei leitete keine Untersuchungen über den Tathergang der Verschleppung ein. Weniger spektakulär war die Gepflogenheit mancher HausbesitzerInnen, einfach die Wohnungen der MieterInnen zu betreten. Ein italienischer Mieter erzählt über seinen Hausbesitzer:
»Er ging in die Küche und guckte in die Töpfe um zu sehen, was wir kochen. Wie oft hat er gesagt … guck mal hier, ihr eßt sehr gut, und verbraucht viel Strom und Gas. Ihr konsumiert zu viel sagte er immer. […] Anklopfen? Nein, dann fing er an rumzugehen von einem Zimmer zum anderen, ins Bad in die Toilette. […] Das erste Mal habe ich mir gedacht, vielleicht ist das hier so. Das zweite mal habe ich gesagt: RAUS !« (Hausbesetzer erzählen in: Häuserrat 1974: 120)
Flats for Free
Das hieß zwar, daß die EigentümerInnen der Wohnungen auf die Zusammenarbeit mit den städtischen Behörden und der Polizei vertrauen konnten, nicht aber darauf, daß sich die MigrantInnen nicht wehren würden. Nachdem bereits einige italienische Familien an den ersten Besetzungen im Herbst 1970 teilgenommen hatten, entstand im Sommer 1971 eine neue Form des Häuserkampfs: der Mietstreik. Einige italienische AktivistInnen von der Unione Inquilini (Mieterunion) hatten wochenlang Ausländerquartiere im Westend besucht, um mit den BewohnerInnen über deren Wohnsituation zu diskutieren. Den Anfang machten die BewohnerInnen des Hauses in der Ulmenstraße 20. Auf einer Pressekonferenz erklärten sie den Mietstreik, nur noch 10 % des Lohnes sollte für die Miete ausgegeben werden. Auch der zweite Mietstreik, der im September folgte, wurde von der Presse positiv aufgenommen. Man bewunderte die Solidarität der italienischen, türkischen und jugoslawischen Arbeiterfamilien. Die Aktionen wurden vor allem durch die bei den MigrantInnenradiosendungen arbeitenden JournalistInnen publik und die von den Mietstreikhäusern angebotene Rechtsberatung wurde zahlreich besucht. Doch ließ sich der Mietstreik zunächst nicht ausweiten. Zwar waren sich theoretisch die meisten der in den Abbruchhäusern lebenden MigrantInnen darüber im Klaren, daß juristisch gegen die hohen Mieten nichts auszurichten war, zu weiteren praktischen Aktionen kam es aber erst einmal nicht.
Im Februar des nächsten Jahres dann deuteten die Aktionen der BewohnerInnen der Eschersheimer Landstraße 220 eine Wende an. Sie hatten schon früh – erfolglos – Versuche unternommen, ihre Situation über Gerichte oder das Amt für Wohnungswesen zu verbessern und waren zu der Einsicht gelangt, daß »ein Hausstreik keine Kraft hat, daß es notwendig ist, Verbündete zu suchen« (Häuserrat 1974: 111). Es wurden Flugblätter verfaßt, eine Demonstration mit über 1000 TeilnehmerInnen veranstaltet und in den Häusern textete man nicht nur für Transparente, sondern auch für Mietstreiklieder, die von den türkischen und italienischen Radiosendungen täglich gespielt wurden.
Diesem Beispiel folgten ab Februar 1972 zahlreiche andere migrantische Hausgemeinschaften. Bis Ende dieses Jahres befanden sich Dutzende von Häusern im Mietstreik – an die 1500 MigrantInnen. Von den ersten Aktionen unterschied sich diese Welle von Streiks dadurch, daß die BewohnerInnen der verschiedenen Häuser begonnen hatten, miteinander zu diskutieren und gemeinsam vorzugehen. Der Streik entwickelte sich durch die Erfahrung, daß alle zum Objekt einer übergreifenden konzertierten Aktion gemacht werden sollten, vom reinen Mietstreik zum politischen Streik. Dominierte anfangs die nackte Not, die vorher schon viele Familien zum ganz privaten Mietstreik mehr oder weniger gezwungen hatte, waren nun mehr und mehr die Amtsgerichte, die Polizei und der Magistrat die gemeinsamen Gegner. Die Polizei stürmte immer wieder Mietstreikhäuser unter fadenscheinigen Begründungen wie der, die Papiere der Leute kontrollieren zu müssen; manche werden von Polizeibeamten bedroht, ihre Arbeitsstelle zu verlieren, wenn sie ihre Miete nicht zahlten. Ein spanischer Arbeiter wurde von der Polizei einfach abgemeldet und bekam beim Versuch, seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern zu hören, er besitze keinen festen Wohnsitz (vgl. Häuserrat/AStA 1973). Der Mietstreik entwickelte sich zu einer Kritik an den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Hatte die erste italienische Familie, die das Haus Eppsteiner Straße mitbesetzt hatte, nicht nur den hohen Mieten, sondern auch dem Rassismus der Nachbarn entkommen wollen, richteten sich die Forderungen mittlerweile auch gegen die Akkordarbeit, die Wohnheime oder das Fehlen von Kindergärten für die MigrantInnenkinder.
Tatsächlich kam es zur gleichen Zeit zu Streiks von ArbeitsmigrantInnen bei VDM [Anm. d. Red: die Vereinigten Metallwerke) in Frankfurt und bei Opel Rüsselsheim, wo diese die deutsche Betriebsversammlung unter der vom RK (Revolutionärer Kampf) ausgegebenen Parole »Eine Mark für alle!« stürmten. Auf der ersten MigrantInnen-Demonstration der Bundesrepublik 1972 im Frankfurter Westend fanden sich so neben Transparenten gegen die Vermieter auch welche gegen die ›Bosse‹. Mit der Parole »Fiat-Opel-Autobianchi die padroni siamo stanchi!« (»Von den Fiat-Opel-Autobianchi Bossen haben wir die Schnauze voll!«) thematisierten sie auch die kapitalistische Indienstnahme der Migration. Sowohl im Betrieb als auch im Quartier war die Solidarität der Deutschen aber nicht sonderlich groß. Abgesehen von den Betriebsarbeit leistenden Linken und der HausbesetzerInnenbewegung waren die Beziehungen der Mehrheitsgesellschaft zu den migrantischen Aktionen von Rassismus geprägt, angesichts ihrer Wohnsituation hatte man allenfalls Mitleid mit den ›armen Gastarbeitern‹. Es waren die BewohnerInnen des Hauses in der Eschersheimer, die auf eine deutsche MieterInnenversammlung gingen, sich dort mit den deutschen MieterInnen solidarisch erklärten und an deren Demonstration teilnahmen.
Wer gewinnt die letzte Schlacht?
Die MietstreikerInnen wurden ab 1973 mit mehr als 140 Prozessen überzogen, die der Bewegung schließlich auch ein Ende bereiteten. Trotz der Unterstützung der ›Genossenanwälte‹ und der Spontis vom Häuserrat, waren die Hausgemeinschaften mit diesem Angriff überfordert, sie verloren mehr als neunzig Prozent der Verhandlungen und waren nicht mehr in der Lage, eine Offensive zu starten. Der SPD gelang es in dieser Situation, die Streikgemeinschaften mit Versprechungen und Drohungen zu spalten. Einem Teil wurde zugesagt, sie könnten ›erstmal bleiben‹, andere wurden mit dem Versprechen nach Ersatzwohnungen in ihre alten Löcher zurückgeschickt.
Der teilweise paternalistische Zugang der Spontis zu den »Kollegen« hat zur Niederlage beigetragen. Bestimmte Praktiken der Spontis führten dazu, daß die Initiative von den MigrantInnen zu den Spontis überging und dort blieb. In einer Textsammlung des Häuserrats (1974) reflektieren AktivistInnen der HausbesetzerInnenbewegung, daß etwa der Versuch, einzelne Mietstreiks oder auch Straßenfeste in die Hausgemeinschaften hineinzutragen, dazu führte, daß die »Hippies« alles machen und die MigrantInnen sich eben beteiligen oder nicht. Der Häuserrat beklagte auch, daß die Szene zwar zu Verhandlungen von »organisierten Genossen« kam, »sich aber einen Dreck scherte um die Prozesse, mit denen hier einer entstehenden Massenbewegung der Garaus gemacht werden soll.« (Häuserrat/AStA 1973: 4)
Als MigrantInnen anfingen, selbst Häuser zu besetzen, konnten diese teilweise nicht gehalten werden, weil sie von der HausbesetzerInnenbewegung nicht so unterstützt wurden, wie das bei den ›eigenen‹ Häusern der Fall war:
»Klar, wenn man das mit deutschen Hausbesetzungen vergleicht, war es schon traurig bestellt mit der Solidarität unsererseits!« (Häuserrat 1974: 158)
Trotz eines ›kulturrevolutionären‹ Effekts der Aktionen innerhalb der MigrantInnen-Communities (Politisierung des Reproduktionsbereichs, Infragestellen der Geschlechterverhältnisse, Eroberung des öffentlichen Raums, Kollektivierung) waren bestimmte z. B. nationalistische Borniertheiten mit verantwortlich für die spätere desolate Situation. Dabei handelte es sich nicht bloß um die Banalität, daß diejenigen Häuser besonders gut organisiert waren, die eine relativ homogene Nationalitätenstruktur aufwiesen und deshalb keine internen Sprachprobleme hatten. So gab es Konflikte um Freundschaften zwischen TürkInnen und ItalienerInnen und eine unausgesprochene Hierarchie, an deren Spitze die ›politischsten‹ Communities standen.
Tatsächlich gab es deutliche Unterschiede in der politischen Erfahrung der verschiedenen MigrantInnen-Communities. In der italienischen Community waren manche, die bereits in Italien Erfahrung mit Mietstreiks gemacht hatten - längst hatten sich lokale Lotta Continua-Gruppen gebildet – und etwa um die Dialektik von Verhandlung und Massenmobilisierung wußten. Die Lotta Continua-Gruppen, einige Mitglieder waren gar aus Italien angereist, führten Alltag und Klassenkampf zusammen:
»Zum Beispiel, daß Politik heißt, den Lebenzusammenhang einbeziehen; daß man mit den Arbeitern leben, feiern, singen und nicht nur diskutieren kann. […] In vielen Fragen war damit die LC für uns das entscheidende vorwärtsstrebende Moment.« (Gruppe Arbeitersache 1973: 58)
Die Arbeitskämpfe bei Ford in Köln 1973 oder bei Opel in Rüsselsheim zur gleichen Zeit, sowie auch der Kampf im Westend und die vielen kaum dokumentierten Revolten in Gastarbeiterlagern (vgl. von Oswald/Schmidt 1999) sind jedoch gescheitert. Den längeren Atem hatten anscheinend diejenigen, die Geschäfte machen wollten und diejenigen, die ihnen im Namen des Volkes dabei halfen. Wenn etwa aufgrund des Mietstreiks nach und nach Schwierigkeiten entstanden – in Gestalt von Gerichtsverhandlungen, dem Abstellen von Strom und Wasser oder Schlägertrupps der Vermieter schien es überdies, als habe sich durch die politische Aktion die Situation eigentlich nur verschlechtert. Die Ursachen für die Niederlage auch nur annähernd erschöpfend zu klären, ist heute kaum möglich. Ein wesentlicher Punkt scheint jedoch darin bestanden zu haben, daß es häufig nicht gelang, langfristige Perspektiven und auf den Nägeln brennende Alltagsprobleme miteinander zu vermitteln.
Ohne eine Parallele zu ziehen ist doch mit den damaligen Kämpfen eine Verbindung von rechtlichen, politischen und ökonomischen Kämpfen entscheidend geworden, an die es heute anzuknüpfen gilt. Was damals für die Bundesrepublik zum ersten Mal auf die Tagesordnung gesetzt wurde, war, den Kampf um die beschränkte Aufenthaltsgenehmigung mit dem Kampf gegen die Repression im Wohnheim und dem Akkord in der Fabrik zu koppeln. Damit wird ein Anti-Rassismus möglich, der, indem er die rassistische Überdeterminierung von Ausbeutungsverhältnissen thematisiert, seine Grundlage nicht mehr im Humanismus hat. Es geht darin weder identitätspolitisch um Anerkennung wie im Multikulturalismus oder um das abstrakte humanistische Menschsein, noch um eine Selbstdefinition ausschließlich als Opfer, wie es im traditionellen Anti-Rassismus üblich ist. Nötig ist dagegen eine Auseinandersetzung mit der rassistischen Segmentierung von Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie institutioneller Diskriminierung mit Blick auf eine materielle Fundierung antirassistischer Politik. Anstatt an das gute Gewissen der deutschen Öffentlichkeit zu appellieren, müssen soziale und ökonomische Bündnisse geschlossen werden. Anstatt die selbst rassistische Trennung in Deutsche und AusländerInnen zu zementieren, müssen nicht-identitäre Kriterien für antirassistische Politik erfunden werden. Dies ist in der Mietstreikbewegung ansatzweise passiert, weshalb es sich lohnt, auch den verlorenen Schlachten nachzugehen.
Serhat Karakayali
*.lit
Borris, Maria1973: Zur sozialen Situation ausländischer Arbeiter in Frankfurt. Frankfurt
Gruppe Arbeitersache1973: Was wir brauchen, müssen wir uns nehmen. München
Häuserrat Frankfurt1974: Wohnungskampf in Frankfurt. München
Häuserrat Frankfurt und AStA der Uni Frankfurt 1973: Kettenhofweg 51. Dokumentation des Häuserrates und des AStA der Uni Ffm.
Kühne, Peter/Rüßler, Harald 2000: Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland. Frankfurt/New York
Pfaff, Thomas1995: Hausbesetzungen im Frankfurter Westend 1970. Film. WDR.
Ronneberger, Klaus1998: Global City Frankfurt. unveröff. Studie.
Stracke, Ernst1980: Stadtzerstörung und Stadtteilkampf: Innerstädtische Umstrukturierungsprozesse, Wohnungsnot und soziale Bewegungen. Köln
Von Oswald, Anne/Schmidt, Barbara1999: »Nach Schichtende sind sie immer in die Lager zurückgekehrt …« Leben in ›Gastabeiter‹-Unterkünften in den sechziger und siebziger Jahren. In: 50 Jahre Bundesrepublik - 50 Jahre Einwanderung. Motte/Ohliger/von Oswald (Hg.), Frankfurt/New York
diskus, 2000, H.2
*.notes
ii »Die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung ist von uns vielleicht sehr extrem ausgenutzt worden«, so der damalige Planungsdezernent Kampffmeyer (vgl. FAZ vom 1.10.1994).
iiiDabei ist anzumerken, daß der Häuserrat ein stets heterogener Zusammenschluß politischer Gruppen und Individuen war. Flugblätter, die mit diesem Namen unterschrieben wurden, können daher je nach Zusammensetzung dieses Gremiums relativ deutlich voneinander abweichende Stoßrichtungen haben.
ivAn diesen Bedingungen scheint sich im Übrigen nicht viel geändert zu haben, betrachtet man heutige Flüchtlingsunterkünfte: Zur Zimmerausstattung gehören ein Bett, ein Stuhl pro Person, Kochplatte, Tisch und Schrank müssen sich drei Personen teilen (vgl. Kühne/Rüßler 2000: 151).
vDieses migrantische Engagement findet sich in allen späteren Häuserkampfbewegungen, etwa Anfang der Achtziger, nicht mehr.