Während der eigentliche Prozess gegen Franco A. in den vergangenen Wochen wenig Spannung geboten hat, ist der Angeklagte am vergangenen Wochenende in Offenbach festgenommen worden. Wie am Montag bekannt wurde, hängt dieser Vorfall mit dem gegen ihn laufenden Verfahren am Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) zusammen.

Bereits am Freitagabend lieferte sich der Bundeswehroffizier in einer Offenbacher S-Bahn-Station eine Auseinandersetzung mit der Polizei. Wie die Frankfurter Rundschauhttps://www.fr.de/politik/franco-a-festnahme-offenbach-terrorverdacht-polizei-bundeswehr-rechtsextremismus-haftbefehl-news-91347323.html am Montag berichtete, könnte der Ausgangspunkt die Verweigerung einer zufälligen Polizeikontrolle gewesen sein. Das OLG gab am Montagvormittag bekannt, dass Franco A. dabei „Gegenstände mit sich führte, die als Beweismittel in Betracht kommen“, weshalb der vorsitzende Richter per Eilzuständigkeit einen Haftbefehl erlassen habe. Am Sonntag den 13.02. wurde Franco A. daher festgenommen. Das Gericht begründete die Festnahme damit, dass aufgrund der gefundenen Materialien von einer Flucht- und Verdunklungsgefahr, also der Möglichkeit Beweismittel verschwinden zu lassen, ausgegangen werden müsse. Am Montagabend bestätigte der Staatsschutzsenat den Haftbefehl nach Anhörung von Franco A., der sich damit erneut in Untersuchungshaft befindet.

 

Das aktuelle Prozessgeschehen

Im eigentlichen Prozess tat sich in den vergangenen Wochen derweil kaum etwas. Die Beweisaufnahme von Staatsanwaltschaft und Gericht wurden im Januar abgeschlossen. Jedoch hat die Verteidigung noch bis kommenden Donnerstag Zeit, weitere Beweisanträge zu stellen. Erste Anträge, die sich auf Prozessdetails, die Einstellung des Angeklagten oder mögliche Gründe der Strafmilderung beziehen, wurden bereits gestellt.

Lediglich zur Frage der ersten Untersuchungshaft von Franco A. 2017 wurden zuletzt Zeug_innen gehört. Die Verteidigung argumentierte, dass der Angeklagte während der sieben Monate unverhältnismäßig lange in einer besonders überwachten Zelle untergebracht worden sei. Sollte sich diese Maßnahme als unbegründet herausstellen, wäre das durchaus strafmildernd zu berücksichtigen. Doch Richter Koller gab auch zu bedenken, dass es für A. vermutlich wichtigeres gäbe, als eine vermeintlich zu lange Unterbringung in einer überwachten Zelle – der fragliche Zeitraum beläuft sich auf fünf Tage.

Das hielt Franco A. nicht davon ab, die beiden geladenen Zeug_innen, eine Psychiaterin und den zuständigen Abteilungsleiter der Justizvollzugsanstalt (JVA), über längere Zeit hinweg selbst zu befragen. Immer wieder wurde er dabei vom vorsitzenden Richter unterbrochen, weil er falsche oder mit dem Zeugen nicht im Zusammenhang stehende Fragen stellte. Dass A. tatsächlich willkürlich in besonders gesicherter Haft blieb, wurde an diesem Tag nicht deutlich. Auf Grund der Beurteilung des Falls sowie täglichen psychologischen Einschätzungen ging die Leitung der JVA wohl von einem gewissen Suizid-Risiko aus und ordnete daher die gesicherte Unterbringung an.

Franco A. ist unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat angeklagt. Aus seiner völkisch-nationalistischen Überzeugung heraus soll sich der Bundwehroffizier Waffen besorgt, Ziele ausgekundschaftet und eine falsche Identität als syrischer Geflüchteter verschafft haben. Eigentlich ist für den kommenden Prozesstermin nur die Verlesung weiterer Anträge vorgesehen. Durch die Ereignisse am vergangenen Wochenende zeichnet sich allerdings eine deutlich brisantere Sitzung ab.