Mit wahrheitsgemäßen Aussagen könne sein Mandat sich strafbar machen, daher würde dieser seine Aussagen verweigern. So leitet der mitangereiste Rechtsanwalt des geladenen Zeugen Alexander J. dessen Vernehmung vor dem Oberlandesgericht ein. Um welche Straftatbestände es dabei konkret ginge, könne er natürlich nicht genauer ausführen. Richter Koller wirkt deswegen schon zu Beginn des Prozesstages genervt: Gegen den Zeugen gebe es schließlich kein Ermittlungsverfahren, das Aussageverweigerungsrecht könne aus seiner Sicht nicht angewendet werden. Ohnehin solle der Zeuge doch nur ein paar ausgewählte Fragen beantworten.

Diese Eingangsszene steht sinnbildlich für den Charakter des 23. Prozesstages am 11.01.22: Das nahende Prozessende wird angekündigt und die Stimmung wirkt angestrengt. Es scheint dem Senat nur noch darum zu gehen, für das Urteil benötigte Details von den beiden geladenen Zeugen bestätigt zu bekommen, und nicht darum, etwas Neues über die im Verlauf des Prozesses aufgetretenen Ungereimtheiten oder über das Netzwerk, in dem Franco A. sich bewegte, zu erfahren.

Abwehrstrategie Erinnerungslücken

Besagter Zeuge J. macht es dem Senat allerdings selbst dabei nicht leicht. Alexander J. ist ein Freund Franco A.s und wie dieser Soldat. Er arbeitet in der IT-Abteilung der Bundeswehr und gibt an, sich mit Datenverschlüsselung auszukennen. A. kenne er aus Illkirch bei Straßburg, wo die beiden seit 2016 stationiert waren. Bestimmt wöchentlich sei man damals privat verabredet gewesen. An den Inhalt der während dieser Verabredungen geführten Gespräche kann J. sich aber partout nicht erinnern, es sei schließlich schon mehrere Jahre her. Ein wenig besser klappt das Erinnern, als Richter Koller ihm zur Hilfe kommt. Zur Hand hat dieser nämlich das Vernehmungsprotokoll des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), dessen Mitarbeitende ihren Kameraden 2017 ebenfalls befragten und denen gegenüber dieser damals weitaus aussagefreudiger war. Dabei wird deutlich, dass sich Alexander J. und Franco A. auch über Politik unterhielten und sich in ihren Ansichten weitgehend einig waren.

Ein Freundschaftsdienst

Dem MAD hatte J. damals erzählt, dass er im April 2017 von Franco A. um einen Gefallen gebeten worden war. Dieser habe ein Auto in München geparkt und sei mit dem Zug weiter nach Wien gereist. J. habe das Auto abholen sollen, falls A. „nicht zurückkommt“. In einem konspirativen Telefongespräch sei es anhand von Codewörtern dann darum gegangen, dass das Abholen des Autos nicht nötig sei.

Im April 2017 lief das Ermittlungsverfahren gegen Franco A. bereits. Aus dem bisherigen Prozess ist bekannt, dass Franco A. wenige Tage vor seiner Fahrt nach Wien Munition an seinen Freund Matthias F. übergab, kurz darauf kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen in Deutschland, Österreich und Frankreich und der Verhaftung A.s. Es stellt sich die Frage, ob die Fahrt nach München bzw. Wien damit in Verbindung steht. 

Vor Gericht kann oder will sich J. zunächst weder an die konspirative Bedeutung des Telefonats erinnern noch daran, dass sein Freund A. nach Wien gefahren sei. Das wirkt so offensichtlich unglaubwürdig, dass Richter Koller den Zeugen darauf hinweist, dass Verschweigen im Zeugenstand strafbar sei und dem Zeugen mit Beugehaft droht. Jedoch nur, um danach eine kurze Verhandlungspause einzuberufen, „damit die Erinnerung wiederkommt“. Nach der Pause wird J. tatsächlich ausführlicher und bestätigt zumindest das, was er schon dem MAD erzählt hatte: Ja, es habe sich um einen Gefallen gehandelt, dass er das Auto abhole. A. habe gesagt, dass er in Schwierigkeiten stecke. Was damit gemeint gewesen sei, dass A. vielleicht nicht mehr zurückkomme, will J. aber nicht gewusst haben. Auch nicht, wieso das Auto überhaupt geholt werden sollte und wieso in dem Telefonat der beiden nicht offen miteinander geredet werden konnte.

Möglicher Waffenkauf in Paris

Nicht nur in Wien war Franco A. des Öfteren. Dass er – insbesondere 2016 – mehrere Reisen nach Paris unternahm, darüber berichtet ein als zweiter Zeuge geladener Ermittler des BKA. Besonders ein Aufenthalt im Juli 2016 sei relevant: In A.s Kalender findet sich an diesem Tag die Abkürzung „RR“. „RR“, das ist die Modellnummer der Pistole, die A. im Februar 2017 in Wien beim Pinkeln im Gebüsch gefunden haben will und die letztendlich zu seiner Verhaftung führte. DNA-Analysen widerlegen A.s Geschichte vom Zufallsfund. Ermittler_innen gehen davon aus, dass A. die Waffe an besagtem Tag im Juli 2016 in Paris gekauft hat. Er sei wegen „business“ in Paris gewesen, „kurz und schmerzlos“ sei das gewesen, schreibt A. in einer Chatnachricht an seinen Freund J.

Besuch bei einer russischen Stiftung

Franco A. bestreitet den Waffenkauf. Stattdessen habe er an diesem Tag im Juli 2016 die Leiterin des russischen „Instituts für Demokratie und Zusammenarbeit“ besucht. Das Institut ist eine regierungsnahe russische Stiftung, die vorgeblich als Menschenrechtsorganisation den Zustand westlicher Demokratien beobachten wolle. Tatsächlich ist sie bestens vernetzt in der europäischen Rechten und organisiert unter anderem Konferenzen in Zusammenarbeit mit dem rechten „Compact“-Magazin. A.s Aussage nach habe er sich über die Stiftung informieren wollen. Der BKA-Ermittler berichtet, dass man dieser Erzählung nachgegangen sei, aber weder A.s Treffen mit der Institutsleiterin noch den vermuteten Waffenkauf eindeutig be- oder widerlegen könne.

Nahes Prozessende wird angekündigt

A. und seine Verteidiger wittern einen möglichen Komplott gegen sie. Es sei auffällig, dass einige Unterlagen in den erhaltenen Gerichtsakten fehlen würden – was sich schnell als falsch herausstellt. Sie zeigen sich unzufrieden mit dem Verlauf des Prozesses: Am Ende des Prozesstages merkt Rechtsanwalt Hock an, die Verhandlung sei ihm zu „gesinnungslastig“, für die konkreten Vorwürfe in der Anklage sei das wenig ergiebig. Wie die Bundesanwaltschaft den Vorwurf Hocks beurteilt, wird sich am übernächsten Prozesstag zeigen, für den deren Plädoyer angekündigt wird.

Einmal mehr wird an diesem Prozesstag sichtbar: Die Ermittlungen haben Lücken, und die, die diese Lücken vermutlich füllen könnten, schweigen, „vergessen“ oder verharmlosen. Offene Fragen, vor allem was den Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat angeht, gibt es viele. Dennoch ist das Ende der Beweisaufnahme für den kommenden Prozesstag geplant.