Am sechsten und siebten Verhandlungstag im Prozess gegen Franco A. geht es weiter mit der Beweisaufnahme: Handschriftliche Notizen, die bei A. gefunden wurden, werden gesichtet und sollen von ihm erklärt werden. Außerdem ist Maximilian T. als Zeuge geladen. Wie in den Prozesstagen zuvor, redet der Angeklagte viel, bei konkreten Tatvorwürfen fehlt ihm jedoch die Erinnerung.

Von To-Do-Listen und „Todeslisten”

Bei den Notizen handelt es sich um lose Zettel und um Seiten aus A.s Terminkalender. Die Zettel und Seiten sind dicht beschrieben mit handschriftlichen Notizen, To-Do-Listen, einer Wegskizze. Einige Listen enthalten Namen von linksliberalen bis linken Politiker_innen oder Medienschaffenden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich hierbei um sogenannte „Todeslisten“ handelt, also Listen, die Namen potentieller Opfer rechter Anschläge führen. „Das sind Recherche-Listen“, so die Erklärung von A., vermutlich habe er diesen oder jenen Namen irgendwo aufgeschnappt und habe weiter dazu recherchieren wollen. 

Nach wie vor ist Franco A. bemüht, sich als friedlichen und harmlos recherchierenden Bürger zu inszenieren. Sein Sprechen von Liebe, Frieden und Verständigung steht dabei im krassen Gegensatz zum extrem rechten und gewaltvollen Inhalt seiner Notizen. Neben banal erscheinenden Alltagsnotizen wie „Italienisch lernen“, „Rucksack aufräumen“ und Gedanken zum Potential der Musik des Verschwörungsaktivisten Xavier Naidoos finden sich konkrete Gewaltphantasien und verschwörungsideologische und antisemitische Motive. „Wenn Frau Haverbeck ins Gefängnis, dann Befreiungsaktion“ steht da, außerdem: „Molotowcoctail herstellen“, „Sprengung Rothschild-Stein FFM“, „Gruppe Antifa Granate Asylant werfen lassen, filmen“. Von „jüdischen Schlägertrupps“ ist die Rede und einer „secret relationship between blacks and jews”.

Ein verschwörungsideologisches Weltbild

Bei Ursula Haverbeck, die Franco A. mutmaßlich befreien wollte, handelt es sich um eine mehrfach wegen Holocaustleugnung verurteilte Rechtsextremistin. Auf Nachfragen von Richter Koller gibt A. hierzu lediglich an, Haverbeck habe zum Holocaust „ihre eigene Meinung“ und dass man auch über historische Ereignisse „sachlich“ diskutieren können müsse. Die von A. vermutete geheime Beziehung zwischen Schwarzen und Juden zeigt ebenso ein antisemitisches und verschwörungsideologisches Weltbild, wie seine Notiz zur Sprengung eines Gedenksteins der Familie Rothschild in Frankfurt. Letztere Notiz zeugt zudem von seiner Gewaltbereitschaft; gleiches gilt für den Gedanken, eine Handgranate auf eine Gruppe Antifaschist_innen werfen zu lassen. Es wird deutlich, wer alles zum Feindbild A.s gehört – Juden und Jüdinnen, Schwarze, Geflüchtete und Linke sind hier alle bedroht.

Viele der Notizen hat A. auf losen Zetteln notiert, einiges jedoch auch in seinem Kalender. Die Tatsache, dass seine Mordphantasien und der Name der Grünen-Politikerin Claudia Roth ausgerechnet am 11.September in seinem Kalender notiert sind, könne als ein Indiz für Anschlagspläne gelesen werden. „Man könnte auf die Idee kommen, Sie haben ein deutsches 9/11 geplant“, merkt der Vorsitzende Richter an. Gerade um den 11. September 2001 ranken sich viele Verschwörungsmythen - vielleicht war es auch deshalb ein symbolträchtiges Datum für den Angeklagten.

Immer wieder nimmt Franco A. auf die von ihm vermeintlich als einziger durchschaute „Wahrheit“ Bezug: „Die Wahrheit ist ja da, sie muss nicht erst gemacht werden, nur begreifbar gemacht werden“, so steht es auf einem von seinen Zetteln. Die Annahme, als Einzige_r die Wahrheit verstanden zu haben, ist integraler Bestandteil verschwörungsideologischen Denkens.

Ausufernde Erzählungen und Erinnerungslücken

Um die Wahrheit geht es Franco A. an diesem Prozesstag allerdings wohl eher nicht. Wie zuvor redet er viel, versucht den Prozess zu beeinflussen, indem er weiteres Beweismaterial vorschlägt oder Richterin Adlhoch bei der Verlesung der Notizen korrigiert. A. verliert sich in harmlos klingenden, hanebüchenen Ausflüchten, die auch das Gericht nicht ernst nehmen kann. Immer wieder wird wie bereits in der letzten Woche angemerkt, die Ausführungen A.s seien wenig plausibel. Während sich A. ausführlich zu eindeutigen Details auslässt, kann er sich bei den Notizen, die im Sinne der Anklage für ihn brenzlig werden können, nicht erinnern, was er damit gemeint haben könnte. „Sie machen wortreiche Ausführungen zu randständigen Details und zu markanten Dingen haben Sie keine Erinnerung. Wissen Sie, was das für ein Bild auf Sie wirft?“, merkt auch Richter Rhode an.

Ein schweigender Zeuge...

Erinnerungslücken hat auch der als Zeuge geladene Maximilian T. T., ebenso wie A. Bundeswehrsoldat und in rechten Prepper-Chatgruppen unterwegs, ist der Bruder von A.s Lebensgefährtin. Auch bei T. wurden handschriftliche Notizen mit Namen und Adressen von Politiker_innen und Medienschaffenden gefunden – teils die gleichen Namen wie auf A.s Listen. Er war deswegen gemeinsam mit A. verdächtigt, an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage gegen ihn wurde mittlerweile aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. Seitdem hat T. als Referent des AfD-Abgeordneten Jan Nolte gearbeitet und trat zuletzt bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt für die AfD an. Weil seine Aussagen ihn potenziell selbst belasten können, darf T. in seiner Zeugenvernehmung vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Deshalb bekommt er erst gar keine Fragen gestellt. Die eine Frage, die die Bundesanwaltschaft dann doch stellt – nämlich, ob er etwas über die politische Gesinnung A.s wisse - beantwortet T. mit „Ich kann mich nicht erinnern.“

…und eine schweigsame Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft insistiert darauf, T. diese Frage stellen zu dürfen, agiert dabei aber überraschend wenig professionell: Der Vorsitzende Richter Koller muss auf Formulierungs- und Protokollfehler der Frage hinweisen und kommt Staatsanwalt Buskohl schließlich beim Umformulieren der Frage zur Hilfe. Das irritiert – auch weil die Bundesanwaltschaft in den bisher sieben Verhandlungstagen vor allem durch ihr Schweigen aufgefallen ist. Während insbesondere Richter Koller immer wieder kritische Fragen stellt, nachhakt und die Unglaubwürdigkeit der Aussagen des Angeklagten benennt, kommt von der anklagenden Staatsanwaltschaft wenig bis gar nichts. Auch in der vierten Prozesswoche wirkt das Verhalten der Bundesanwaltschaft nicht so, als ginge es ihr darum, den Fall vollständig aufzuklären und Netzwerke offenzulegen.

Die Verhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt wird am 24.06.21 um 10 Uhr fortgesetzt.