I’m Not There.
Vorstellungen von den Funktionsmechanismen sozialer Ungleichheit und Exklusion sind voll von räumlichen Evokationen und mit diesen einhergehenden Sichtbarkeits- und Unsichtbarkeitsregeln. Sie unterscheiden zwischen den hellen Räumen gesellschaftlicher Aufmerksamkeit und einem dunklen Abseits, in das diejenigen zu geraten drohen, die aus dem Feld der Sichtbarkeit verdrängt werden. Die räumliche Semantik von Exklusion und Ungleichheit identifiziert nicht nur ein Innen und Außen oder ein Oben und Unten der Gesellschaft, sie weist diesen Räumen auch unterschiedliche Helligkeitsgrade zu. Egal, ob es Konzeptionen von Ausgrenzung sind, die horizontale Zonen von Prekarität und Verwundbarkeit nachzeichnen, oder ob es Theorien sozialer Ungleichheit sind, die Abstiegsbedrohung und Phänomene der Deklassierung vor dem Hintergrund einer gesellschaftlichen Vertikalen beschreiben: Am äußersten Rand wie auch ganz unten ist es gleichermaßen düster. Unabhängig davon, ob die Betroffenen sich diesen Vorstellungen folgend auf der sprichwörtlichen soziologischen Fahrstuhlfahrt in den Keller befinden oder beschrieben werden als Menschen, die sich immer weiter vom schützenden Lagerfeuer der Mitte entfernen, auf ihrem Weg scheint sie dasselbe Schicksal zu ereilen: Sie werden zunehmend unsichtbar, verschwinden im Dunkel. »Sichtbarmachen!« ist die politische Losung, die auf solche Problematisierungen zwangsläufig folgt.
Wohnungslosigkeit ist eine Form der Marginalisierung, in der unterschiedliche Dimensionen von Sichtbarkeit – als politische Kategorie, Repräsentation, Voraussetzung von Anerkennung einerseits und als visuelles Phänomen andererseits – auf besondere Weise miteinander verknüpft sind. Vielleicht mehr noch als andere Phänomene der Marginalisierung verkompliziert Wohnungslosigkeit die Handlichkeit der sichtbar/unsichtbar-Unterscheidung und ihrer Zuordnung zu Formen der Exklusion. Wohnungslosigkeit ist die Benennung eines spezifischen Verlusts. Der Verlust des privaten Raums als Form verschärfter Prekarisierung macht wohnungslose Menschen aber nicht einfach unsichtbar, sondern zunächst einmal in einer sehr materiellen, körperlichen Weise sichtbar. Es wäre insofern auch etwas unglücklich, die Absicht, Wohnungslosigkeit zu einem Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit und damit sichtbar zu machen, mit der gängigen Redewendung zu umschreiben, man wolle ein Thema »auf die Straße tragen« – dort befinden sich die Betroffenen ja erzwungenermaßen ohnehin bereits. Dass Wohnungslose damit leben müssen, permanent für Andere sichtbar zu sein, ist gerade Teil ihrer Ausgrenzung. Dies gilt für die Straßenobdachlosigkeit als öffentlich sichtbares Armutsphänomen. Es gilt ebenso für Formen der Notunterbringung und des betreuten Wohnens, in denen die Untergebrachten immer auch dem mal fürsorglichen, mal kontrollierenden Blick ihrer Betreuer_innen ausgesetzt sind.
Aufgrund des fehlenden privaten Raums scheitern gleichzeitig aber auch viele epistemische Konventionen staatlicher Sichtbarkeitsproduktion an Menschen ohne festen Wohnort. In dem Maße, in dem der Haushalt die Grundeinheit statistischer Normalitätsannahmen ist, die sich der Erfassung der Bevölkerung und Sichtbarmachung ihrer Gesetzmäßigkeiten verschrieben haben, ist Haushaltslosigkeit ein politisches Problem. Das Phänomen der Haushaltslosigkeit hat das Potenzial, sich in besonderer Weise dem Sichtfeld einer bevölkerungspolitischen Logik des Regierens zu entziehen, die historisch ja nicht zuletzt in der Haushaltsführung einen Anfang genommen hat. Die zwangsläufige Mobilität von Menschen ohne Haushalt produziert eine spezifische Form der Unsichtbarkeit, eine Nichtadressierbarkeit im unmittelbaren Wortsinn. Diese Nichtadressierbarkeit ist ein zentraler Gravitationspunkt, um den historisch unterschiedliche Problematisierungen von Wohnungslosigkeit immer wieder kreisen.
»Sichtbarmachen!« ist daher auch eine Losung, die nicht allein sozialkritischen Antworten auf Marginalisierung und Kämpfen um Anerkennung vorbehalten ist. Das gesamte Feld des Regierens von Wohnungslosigkeit, das sowohl repressive als auch fürsorgliche Sozialpolitiken umfasst, ist durchzogen von Sichtbarkeitstechniken, die Wohnungslosigkeit intelligibel, verortbar, adressierbar und damit auch regierbar machen sollen. Verschiedenste Register epistemischer Sichtbarkeitsproduktion werden gezogen, die Wissensgenerierung nimmt historisch auf unterschiedliche Weise operative Form an in Ausweissystemen, Erhebungen, Gutachten und umfasst ebenso auch soziotechnische Artefakte, Gestaltungselemente und Designs. Um vier dieser Sichtbarkeitstechniken – Karte, Statistik, Fotografie und Architektur – soll es im Folgenden gehen.
Karte
Im Februar 1887 legt Philippe Tissié an der medizinischen Fakultät Bordeaux seine Dissertation Les aliénés voyageursvor.Gegenstand der Arbeit ist eine bislang unbekannte Krankheit: die Fugue, zwanghaftes Weglaufen verbunden mit Identitätsstörungen. Schnell erregt Tissiés Arbeit an der Salpêtrière in Paris Aufmerksamkeit. Dort diagnostizieren Jean-Martin Charcot und seine Mitarbeiter weitere Fugue-Fälle. Spektakuläre Geschichten über plötzliches und tagelanges Wandern im Fuguezustand werden bekannt, zeitweilig ist sogar von einer regelrechten Epidemie die Rede. In Deutschland wird die Forschung der französischen Nervenärzte begeistert aufgegriffen und erfährt eine signifikante Verschiebung: Zwar wird der Befund auch in der französischen Debatte immer stärker ausgeweitet und schließlich herangezogen, um alle möglichen Phänomene unerlaubten Weglaufens zu erklären (wie Schulschwänzen, Durchbrennen zwecks Heirat und Fahnenflucht), doch erst die deutsche Rezeption macht den »Wandertrieb« zum Merkmal einer sozialen Gruppe, der »Nichtsesshaften«.
Das psychiatrische Wissen um die »impulsive Vagabondage« trifft Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland auf ein im Entstehen begriffenes System der Wanderarmenfürsorge, das sich nicht so sehr der Bekämpfung der Armut, sondern vor allem der Organisation des geordneten Wanderns der Armen verschrieben hat. Zentraler Operator dieser Kontrolle von Bewegungen ist die Wanderkarte, in der Unterkünfte, Arbeitsstätten und »ordentliche« Wanderwege festgehalten sind. Die Karte arbeitet auf unterschiedlichen Ebenen gleichermaßen und installiert so einen double bind aus Individualisierung und Totalisierung (Foucault): Sie etabliert eine abgestufte Differenzierung zwischen »geordnetem« und »ungeordnetem« Wandern und ein bürokratisches System aus Wanderpapieren, die den Herbergen, Wanderarbeitsstätten und der Polizei bei Ankunft und Abreise vorzulegen sind. Sie ist Voraussetzung logistischer Regelungen, die eine flexible Verteilung von Wanderarmen auf ein Netzwerk von Arbeitsstätten ermöglichen und dient damit der räumlichen Steuerung einer ganzen Populationsgruppe. Sie ist ebenso aber auch Instrument der Sichtbarmachung individueller Wandererbiografien, nachverfolgbar in Wanderbüchern und Ausweispapieren. Sie produziert kollektive Muster wie auch individuelle Abhängigkeiten. Wer nicht genug gewandert ist, hat keinen Anspruch auf Fürsorge. Die Aufenthaltserlaubnis in den Herbergen ist auf wenige Nächte begrenzt, sodass eine dauerhafte Mobilität der Armen gewährleistet ist.
Die Karte organisiert nicht nur die räumliche Zirkulation von Körpern, die nun jederzeit verortbar sind, als epistemische Technik lässt sie den Wanderarmen auch zu einem Gegenstand polizeilichen, pädagogischen und medizinischen Wissens werden. Sie ist damit die vermutlich älteste Sichtbarkeitstechnik, die in der Regierung von Wohnungslosigkeit eine derartig zentrale Rolle spielt. Sie existiert bereits vor dem Eintritt psychiatrischer Perspektiven in die Wanderarmenfürsorge, die um die Jahrhundertwende aufgegriffen und weiterverfolgt werden. Aus dem zeitweiligen Fuguezustand wird in der Forschung zu den Wanderarmen zunächst das »psychopathische Landstreichen«, in der psychiatrischen Eugenik des Nationalsozialismus schließlich die »Nichtsesshaftigkeit«. Weiterhin bleibt die Wanderkarte Operator eines logistischen Systems, dass die Kontrolle von Bewegungen zunehmend mit Einsperrung und Zwangsarbeit verknüpft und zur Verfolgung Wohnungsloser nutzt. Die umfangreichen Aufzeichnungen, die seit der Einführung des Wanderkartensystems von Herbergen, Arbeitsstätten und Polizei geführt werden, dienen nun der Anfertigung von Fahndungskarteien, viele Wanderarbeitsstätten werden Teil des Lagersystems.
Statistik
»Nichtsesshaft« wird bis 2005 die sozialrechtliche Bezeichnung für Menschen ohne festen Wohnsitz bleiben, die wissenschaftliche Zuständigkeit für Wohnungslosigkeit liegt noch für Jahrzehnte bei Psychologie, Medizin und Kriminologie, in der Sozialen Arbeit dominiert die Praxis der Therapeutisierung. Dieses Gefüge aus Verwaltungs- und Fürsorgepraktiken, Institutionen und Wissensformen bekommt Ende der 1970er Jahre Konkurrenz: Neben das therapeutische Paradigma tritt der »Armutsansatz«. Mit dem Ansatz werden erstmals auch makroökonomische Dynamiken bzw. strukturelle Faktoren als zentrale Erklärungsinstanzen für Wohnungslosigkeit aufgerufen. Zwar fallen damit verbundene Forderungen nach einer Entpädagogisierung der Hilfe eher zurückhaltend aus, dennoch wird Wohnungslosigkeit nun verstärkt als genuin »soziale Pathologie« und nicht mehr lediglich als individuelle Krankheit aufgefasst.
Der Rationalität des Armutsansatzes entspricht eine bestimmte Sichtbarkeitstechnik, die intrinsisch mit dem »Aufstieg des Sozialen« (Deleuze) verbunden ist: die Statistik. Mit dem Armutsansatz werden Forderungen nach der Zählung von Wohnungslosigkeit als Teil einer umfassenden Vermessung der sozialen Welt laut. Eine Wohnungsnotfallstatistik soll Zusammenhänge zwischen Wohnungsverlust, Arbeits- und Wohnungsmarktentwicklungen nachvollziehbar machen und damit eine Form von Sichtbarkeit produzieren, der – so die Hoffnung – die Normalisierung eines vermeintlichen Randgruppenproblems und Integration in wohnungspolitische Gesamtstrategien entsprächen. Wohnungslosigkeit als Armutsphänomen zählen zu können, heißt dieser politischen Rationalität folgend ganz wörtlich, sie bezifferbar zu machen.
Eine bundesweite Wohnungsnotfallstatistik gibt es bis heute nicht. In dem Maße, in dem sie nachhaltig verweigert wird, ist die Forderung nach ihr zu einem Kampf um Anerkennung geworden, der von den Akteur_innen der Sozialen Arbeit geführt wird. Einsatz und Effekt dieser Auseinandersetzung sind eigene Statistikberichte, Schätzungen und Prognosen, die von der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) erstellt werden sowie etliche Studien zur Machbarkeit von Wohnungsnotfallstatistiken. Auch der Zensus 2011, der im Zuge der Erhebung »sensibler Sonderbereiche« einen Teil der wohnungslosen Bevölkerung miterfasst hat, wurde von Studien über sinnvolle Erhebungsdesigns begleitet.
Die Problematisierung von Wohnungslosigkeit erweist sich im statistischen Denken dieser Studien vor allem als eine Problematisierung der Räume, in denen die Betroffenen verortet werden können. Wo überhaupt zählen? Eine Erfassung über »Sonderbereiche« wie im Zensus scheint heikel: Die Räume selbst sind transient, stehen teilweise nur saisonal zur Verfügung (eine Erhebung im Winter unter Berücksichtigung der Kältehilfe wird ein anderes Bild zeichnen, als eine im Sommer), teilweise handelt es sich um Mischadressen (die normale Haushalte und Sonderbereiche umfassen), oder fiktive Adressen (an denen Wohnungslose formal gemeldet sind, um Sozialhilfe beziehen zu können), häufig ist die Raumnutzung nicht eindeutig bestimmbar (betreutes Einzelwohnen, für das der Hilfeträger als Mieter auftritt, ist schwer als Sonderbereich identifizierbar, viele Frauen in Frauenhäusern sind wohnungslos, die Räume zählen aber nicht zur Wohnungslosenhilfe), wohnungslose Menschen außerhalb ordnungs- und sozialrechtlicher Unterbringung können gar nicht erfasst werden etc. Wohnungslosigkeit scheint dazu verurteilt, zumindest in Teilen statistisch unscharf zu bleiben.
Die Phänomene der Transienz und Nichtadressierbarkeit stehen im Zentrum von Überlegungen zu einer adäquaten statistischen Erfassung von Wohnungslosen, die in Machbarkeitsstudien ein eigenes Genre gefunden haben. Machbarkeitsstudien sind getragen von dem Ehrgeiz, praktikable Lösungen für die Wissensproduktion über Wohnungslosigkeit zu finden. In diesen Bemühungen zeigen sich auch die Besonderheiten des statistischen Denkens. Immer schon sind die scheinbar Unsichtbaren die am stärksten von der Statistik in den Blick genommenen. Das statistische Denken tut sich mit der Erhebung von Sonderfällen und Abweichung nur scheinbar schwer. Gerade hier entfaltet es auch eine besondere Akribie, erarbeitet immer feinere Unterscheidungen und Klassifikationen, um die neuen Objekte der Normalisierung in ihren Eigenheiten sichtbar zu machen.
Der Fokus auf Machbarkeit ließ im Hinblick auf den Zensus andere Fragen in den Hintergrund rücken, auch diejenige danach, wie in den Sonderbereichen eigentlich gezählt wurde. Anders als bei der Haushaltsbefragung wurden die Daten hier nicht in Einzelinterviews eingeholt, sondern über die Leiter_innen von Einrichtungen. Während Behindertenorganisationen die Befragungsform als Bevormundung kritisierten, erklärte die BAG W das Vorgehen für unproblematisch und riet den Einrichtungsleiter_innen, sich zu beteiligen. Im Vergleich der Reaktionen zeigen sich die paternalistischen Anteile der Anerkennungspolitik, die in der Wohnungslosenhilfe auch im weiteren Kontext des »Armutsansatzes« verfolgt wird.
Fotografie
Ein gewisser Paternalismus der Fürsorge zeigt sich auch darin, dass es für viele Veranstaltungen zum Thema Wohnungslosigkeit durchaus normal ist, auf die Anwesenheit von Wohnungslosen zu verzichten. Sichtbar sollen die, um die es geht, häufig aber doch werden: Schwarzweiß-Portraitaufnahmen älterer straßenobdachloser Männer hängen an den Wänden von Ausstellungsräumen, sie geistern durch PowerPoint-Präsentationen, finden sich in Broschüren, Büchern, Selbstdarstellungen sozialer Einrichtungen, ethnografischen Arbeiten zu Wohnungslosigkeit etc. Ebenso realistisch wie anrührend persönlich sollen die Bilder sein. Zu diesem Zweck rücken sie den Portraitierten oft sehr nah auf den Leib. Kontrastreich ausgeleuchtete Gesichtsfalten werden zu Landschaften, die von den Spuren eines entbehrungsreichen Alltags erzählen. Das »Leben auf der Straße« verheißt offenbar so viel sozialkritisches Visualisierungspotenzial wie kein zweites Phänomen städtischer Armut.
In der Vergangenheit unterstand die Fotografie als epistemische Technik auch der wissenschaftlichen Erforschung der »impulsiven Vagabondage« und diente der Dokumentation von Gesichtern im Fuguezustand. Dieser Verwendungszusammenhang existiert nicht mehr. In der Gegenwart sind die Portraitaufnahmen ganz dem humanistischen Bestreben vorbehalten, Einzelschicksale sichtbar zu machen. Sie sollen leibliche Verletzlichkeit visualisieren und damit ein affektives Mitleiden hervorrufen, das sich bei Angaben über die Höhe von Regelsätzen zur Existenzsicherung oder die Zunahme von Zwangsräumungen bestenfalls als schwache Ahnung einstellt.
Jenseits der Frage, ob die sozialkritische Fotografie eine zwangsläufig voyeuristische Beziehung zu ihren Objekten unterhält oder welche Verpflichtung es gibt, das »Leiden anderer zu betrachten« (Sontag), sind diese Portraits auch deshalb interessant, weil sie davon zeugen, wie sich die Gesellschaft Armut zu denken gibt. Die Aufnahmen erzählen weitaus mehr über gängige Vorstellungen von sozialer Exklusion und die Strategien einer diesen Vorstellungen verhafteten Kritik, als über die abgebildeten Wohnungslosen. Das Interesse an den Gesichtern der Ausgeschlossenen produziert eine ganz eigene Ikonographie: je älter und gekerbter die Portraitierten, ja geradezu »vom Frost verwittert«, wie es auf einer Ausstellung hieß, desto eher ein aussagekräftiges Motiv. Mit dem Wissen der Sozialen Arbeit über wohnungslose Menschen stimmt diese Repräsentation exkludierter Körper eigentlich nicht überein. Während Expert_innen betonen, dass die Gruppe der Wohnungslosen immer heterogener werde, mehr Frauen, Migrant_innen und junge Menschen betroffen seien, bedient die gängige Ikonographie der Wohnungslosigkeit vor allem die Erwartung nach typischen Gesichtern, Körpern, Leidensbildern.
Eine etwas gemeine Unterstellung wäre, dass die Bildsprache den Humanismus des ständig wiederholten Statements, es handele sich hier um Menschen »wie Du und ich« zu einer seltsamen Beweisführung verleitet: um sie überhaupt als solche identifizieren zu können, muss man ihnen offenbar erst einmal ganz nah kommen. Während der mittlerweile gebräuchliche Begriff der Wohnungslosigkeit gegenüber dem der »Nichtsesshaftigkeit« die strukturellen Armutsrisiken betonen soll, die Wohnungsnot produzieren, suggeriert die Intimität der Nahaufnahme: Da ist doch etwas in den Leuten, das erklärt, wie es so weit kommen konnte mit ihnen.
Architektur
Seit Anfang der 1990er Jahre befindet sich im Ostpark des Frankfurter Ostends eine Obdachlosenunterkunft. Als der Träger der Unterkunft vor zwei Jahren eine Renovierung ankündigte, gründete sich die Bürgerinitiative »100% Natur- und Denkmalschutz«, die den Anlass nutzte, um den Standort im Park gänzlich in Frage zu stellen. Die Unterkunft sei mit dem Schutz der historischen Parklandschaft nicht vereinbar, so die Initiative.
Das Ostend ist bereits seit einiger Zeit Schauplatz einer umfassenden Restrukturierung. Viele soziale Einrichtungen, die hier in den ehemals peripheren Gebieten zwischen Wohn- und Industrienutzung angesiedelt wurden, befinden sich damit plötzlich im Zentrum neuer Aufmerksamkeiten. Dass sie und ihre Klientel nun von einigen als unliebsame Raumnutzer_innen identifiziert werden und dass vor allem die Nutzung öffentlicher Grünflächen zu einem umkämpften Thema wird, sind recht typische Effekte städtischer Aufwertungsprozesse. Interessant an dem Konflikt um die Unterkunft im Ostpark ist vor allem, dass hier eine architekturale Antwort auf die Begehrlichkeiten der Bürgerinitiative gefunden wurde, die den Konflikt um die Anwesenheit von Wohnungslosen und die legitime Nutzung des Parks auf die Ebene von Landschaftsgestaltung und Design verschiebt: Die soziale Infrastruktur soll im Park verbleiben, aber unsichtbar werden. Eine vollständig mit grünlich schimmernden Spiegelkacheln verkleidete Außenwand soll die umliegenden Grünflächen so reflektieren, dass das gesamte Gebäude optisch in der Parklandschaft verschwindet.
Dass Raumgestaltung und Designelemente eingesetzt werden, um Wohnungslose im öffentlichen Raum unsichtbar zu machen, wird in der Stadtforschung immer wieder als Beispiel für »urbanen Revanchismus« und eine »neoliberale Restrukturierung« der Innenstädte herangezogen. Und tatsächlich: Sprenkelanlagen an Gebäuden, die das Campieren auf angrenzenden Gehwegen vereiteln, sogenannte Pennerbänke, auf denen sich niemand hinlegen kann, Mülltonnen, die Abfälle so komprimieren, dass Flaschensammeln unmöglich wird, in den Boden eingelassene Stromkästen, die nicht als Tische genutzt werden können etc. – das Inventar städtischer Räume ist voll unauffälliger Gehässigkeiten.
Der Architekturentwurf für den Ostpark gehört gleichwohl nicht in diese Reihe. Zwar lässt sich die Initiative »100% Naturschutz« mit Recht als Akteurin der revanchistischen Stadt bestimmen und die Idee für eine unsichtbare Unterkunft wäre ohne ihre Intervention vielleicht nicht aufgekommen. Doch der Designvorschlag für das umkämpfte Gebäude antwortet nur scheinbar auf die Forderungen der Initiative. Es geht ihm ja gerade nicht darum, Gestaltungselemente derartig zum Einsatz zu bringen, dass die Nutzung des Parks durch Wohnungslose unmöglich wird. Eine Sozialkritik, die an dieser Stelle erneut das Unsichtbarmachen von Wohnungslosen beklagte, würde daher auch zu kurz greifen. Den Designentwurf als Ausdruck von Kräfteverhältnissen zu lesen und die Unsichtbarkeit der Unterkunft als einen Preis zu verstehen, der hier aus strategischen Gründen gezahlt werden musste, ist sicher nicht ganz falsch. Die Lesart übersieht aber, dass es sich bei dem Entwurf nicht nur um ein Zugeständnis oder einen Kompromiss handelt. Die operative Ästhetik der unsichtbaren Unterkunft kann auch als Kritik an dem Sichtbarkeitsregime gelesen werden, dem Wohnungslose sonst ausgesetzt sind. Was der Entwurf vorschlägt, ist eine Umkehrung der gültigen Ökonomie der Sichtbarkeit. Unsichtbarkeit kann ein Ausdruck von Marginalisierung sein. Sich entziehen, verschwinden können, selber sehen ohne jederzeit gesehen zu werden, nicht permanent dem Ehrgeiz gesellschaftlicher Sichtbarkeitsproduktion ausgesetzt zu sein sind ebenso aber auch soziale Privilegien – wohnungslos zu sein heißt, dass sie nicht länger zur Verfügung stehen. Dass diese Ambivalenz von Sichtbarkeit derartig ins Zentrum der ästhetischen Entscheidungen des Entwurfs gerückt wurde, liegt auch daran, dass die Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner_innen der Unterkunft maßgeblich in die Konzeption des Gebäudes eingegangen sind. Der Entwurf ist damit am Ende dieses Textes auch das einzige Beispiel für die Gestaltung eines Sichtbarkeitsarrangements, das unter Beteiligung von Wohnungslosen entwickelt wurde.
Sie können sich nicht vertreten, sie müssen vertreten werden (Marx)
In diesem Text ging es nicht darum, Wohnungslose aus ihrem Dunkel ins Licht der Politik zu holen, die zu repräsentieren, von denen angenommen wird, dass sie sich nicht selbst repräsentieren können. Es ging darum, die vielfältigen Strategien und Techniken der Sichtbarmachung sichtbar zu machen, die das Feld der Auseinandersetzung mit Wohnungslosigkeit organisieren. Das Spotlight auf diese Weise auf die Scheinwerfer selbst zu lenken, hat vielleicht die eine oder andere Brechung erzeugt, die einen veränderten Blick sowohl auf Politiken der Sichtbarkeit als auch der Unsichtbarkeit zulässt.
Die Politik der Sichtbarkeit als emanzipatorische Strategie erweist sich im Hinblick auf Wohnungslosigkeit allein aufgrund der fehlenden materiellen Voraussetzungen für eine Unterscheidung privater und öffentlicher Räume schnell als fragwürdig. Zudem ist das Regieren der Wohnungslosigkeit ohnehin erstaunlich saturiert vom Ehrgeiz der Sichtbarmachung. Muss hier tatsächlich noch mehr Sichtbarkeit – welcher Art auch immer – produziert werden?
Auf der Flucht sein, Umherschweifen, Unwahrnehmbar-Werden – das sind die derzeit aufgerufenen Figuren einer radikalen Kritik herkömmlicher Sichtbarkeitspolitik. Aus ihrer Sicht ist die Polizei vor allem ein Erkennungsdienst, staatliche Wohlfahrts- und Sicherheitsmaßnahmen sind ein Einfangen flüchtiger Bewegungen und Ströme. Die Artikulation einer emphatischen Freiheitserfahrung wird gegen den Humanismus und Paternalismus der Sichtbarkeitspolitik, gegen eine Überschätzung des Wertes sozialer Integration in Stellung gebracht. Nicht erreichbar, nicht adressierbar sein, niemandem in die Augen schauen müssen – jede Schulschwänzerin, jeder Neuankömmling in einer fremden Stadt kennt das Erlebnis der Freiheit der Unsichtbaren. Wohnungslosigkeit zeigt allerdings nicht zuletzt, dass auch das Unsichtbar-Werden einigermaßen voraussetzungsvoll ist, soziale und räumliche Infrastrukturen benötigt, die es ermöglichen und erträglich gestalten.
Man muss nicht alle Annahmen einer radikalen Kritik der Sichtbarkeitspolitik teilen, aber die relative Autonomie der Wohnungslosigkeit ernst zu nehmen (und das hieße auch das Recht auf Verweigerung, Verschwinden, Flucht, Unsichtbarkeit etc. anzuerkennen) wäre sicher die Voraussetzung jedweder emanzipatorischen Repräsentation von Wohnungslosigkeit.
Nadine Marquardt
*.lit
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