Öffentlichkeit

 

Es ist kurz vor sechs Uhr am 16.Juni 2020, im dämmrigen Morgenregen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hat sich eine lange Warteschlange gebildet. In dem Gebäude gleich um die Ecke der Konstablerwache wird in vier Stunden der Prozess gegen Stephan Ernst und Markus H. eröffnet. Vor dem Gerichtsgebäude, über dessen Eingang Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ in groben, sperrigen Buchstaben geschrieben ist, stehen Journalist_innen teilweise seit den späten Abendstunden des Vortages an. Ein Journalist erzählt uns, dass er für das Freihalten eines Platzes über Nacht 200 Euro gezahlt habe. Für Zuhörer_innen gibt es bei dieser Hauptverhandlung 17 Plätze, für Journalist_innen 19 weitere auf der Medientribüne. Zusätzlich wird der Prozess auditiv in einen Medienraum übertragen, wo 41 weitere Medienvertreter_innen Platz finden. Blicke, Gesten, Mimik – all diese Reaktionen sind in dem abgetrennten Raum jedoch der Beobachtung verwehrt.

Die strengen, auch mit Corona begründeten, Auflagen des Gerichts beschränken das Prinzip der Öffentlichkeit: Nur wenige, akkreditierte Journalist_innen dürfen im Sitzungsaal mitschreiben und dabei weder Telefon noch Laptop in den Sitzungssaal mitnehmen. So bleiben zur Aufzeichnung nur noch Stift und Papier. Dadurch wird eine detailgetreue Dokumentation des Prozesses unmöglich, auch wenn NSU-Watch Protokolle der Verhandlungstage anfertigen und den gesamten Prozess aus antifaschistischer Perspektive beobachten wird.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist neben dem Mündlichkeitsgrundsatz und Unmittelbarkeitsprinzip eine Prozessmaxime des Strafrechts, die nur in absoluten Ausnahmen eingeschränkt werden darf. Über die Ausgestaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes kann jedoch der Strafsenat entscheiden und der vorsitzende Richter Sagebiel hat entschieden, dass keine elektronischen Geräte im Publikumsraum erlaubt sind. Das macht die Berichterstattung unnötig schwer. Denn die im Saal vorgeführten Beweismittel, Aussagen der Zeug_innen sind der Öffentlichkeit nur während des Prozesses zugänglich. Die kompletten Akten zum Prozess sind nach Urteilsverkündung für mindestens 30 Jahre einer Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Auf Grund der Einschränkungen wird diese Prozessbeobachtung zugleich auch Erinnerungsarbeit sein. Erinnern heißt, assoziativ statt wortwörtlich, subjektiv statt dokumentarisch vorzugehen. Beobachtungen werden nachträglich nach Schwerpunkten und Thematiken geordnet, statt chronologisch wiedergegeben. Bewusster als sonst ist somit auch das Vergessen Teil der Prozessbeobachtung, der keine unmittelbare Stütze erlaubt ist, denn ohne Akkreditierung darf nicht mitgeschrieben werden. Unsere Prozessbeobachtung ist darauf angewiesen, sich zu erinnern und Beobachtungen im Nachhinein zu verschriftlichen.

 

Prozessführung und Stimmung

Der erste Prozesstag endet mit einer erstaunlichen Ansprache des vorsitzenden Richters Sagebiel. Dieser erklärt gegenüber den Angeklagten: “Hören Sie nicht auf ihre Verteidiger, hören Sie auf mich.“ Er appelliert eindringlich an die Angeklagten, bei der Aufklärung mitzuwirken und sich einzulassen, also vor Gericht auszusagen. Nicht nur die anwesenden Beobachter_innen auch die Verteidiger_innen wirken von dieser Offenheit überrascht. Zugleich ist diese wenig formelle Ansprache des Richters auch ein Zeichen, die Prozessführung wieder zu übernehmen. Denn dem voran ging ein zäher Vormittag, der vor allem durch die Verteidiger_innen von Ernst und H. geprägt war. Sie stellen Anträge auf Befangenheit der Richter_innen und Aussetzung der Verhandlung, noch bevor es überhaupt zur Verlesung der Anklageschrift kommen konnte. Die Begründungen dafür waren vielfältig: Angeführt wurden unter anderem die gegenwärtige Corona-Situation, der Mangel an Zeit die Akten zu sichten und Interessenskonflikte der Verteidigung von H.

Zu Beginn des zweiten Prozesstages am 18.06. stellen die Verteidiger erneut Befangenheitsanträge, es entspinnt sich ein regelrechtes Kleinklein aus den ausgetauschten Argumenten. Wiederholt fordert die Verteidigung Pausen zur Besprechung und schriftliche Senatsbeschlüsse zu ihren Anträgen. Das verlangsamt die Verhandlung. Zugleich lenken diese verfahrenstechnischen Details die Aufmerksamkeit noch mehr auf die Verteidigung. Im Publikumssaal lösen einige der Anträge und Antworten der Kommentare sowohl Kopfschütteln als auch teilweise verhaltenes Gelächter aus. Auch hier führt die zähe Verhandlung zum Verlust an Aufmerksamkeit und Solidarität mit den Betroffenen.

 

Provokation und Strategie

Im Publikumssaal tuschelt es. Richter Sagebiel hat eine Frage des Verteidigers Clemens mit dem Ausruf „Abenteuerlich!“ abgeschmettert. Clemens hatte in Zweifel gestellt, ob der beisitzende Richter Dr. Koller während der in Augenscheinnahme eines Beweisvideos wirklich noch die Augen aufhabe. Er bemerkte, von seinem Platz sähe es so aus, als würden sie zufallen. Dieser Kommentar ist in gewisser Weise paradigmatisch für den Verlauf der ersten beiden Verhandlungswochen. Die Verteidigung von Ernst und H. unterscheidet sich zwar, allerdings dominieren sie diese ersten beiden Wochen. Ob Anträge, Nachfragen oder einfach nur Kommentare, die Verteidiger_innen der beiden Neonazis haben im Sitzungssaal den größten Sprechanteil. Vor allem die Verteidigung von Markus H., Clemens und Schneiders fallen durch provokative Gesten gegenüber dem Senat und der Anklage auf. Doch auch Hannig und Kaplan, Stephan Ernsts Verteidiger, begründen Anträge mit selbst für die ungeübte Beobachterin fadenscheinigen Argumenten. Besonders perfide wird diese Strategie, wenn Hannig sich herausnimmt, nicht nur für seinen Mandanten zu sprechen, sondern je nachdem wie es ihm passt für das Publikum (für die die Wartesituation vor dem Saal unzumutbar sei), die Öffentlichkeit (die sei in dem zu kleinen Sitzungssaal nicht gewährleistet) oder auch die Nebenklage. Denn zum Abschluss des letzten Verhandlungstages verkündet der vorsitzende Richter Sagebiel, dass in den folgenden drei Wochen ein Selbstleseverfahren stattfinde, eine relativ neu zugelassene Methode Beweismittel in den Strafprozess einzuführen. In diesem soll eine Reihe von Dokumenten, die einen ganzen Aktenordner füllen, gelesen werden. Hannig lehnt dieses Selbstleseverfahren unter anderem mit der Begründung ab, dass dies eine Herausforderung für Ahmed I. darstelle, sich all diese deutschsprachigen Dokumente selbst anzueignen. Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann widerspricht ihm mit eindeutigen und klaren Worten. Er verbitte sich, dass Hannig für seinen Mandanten spreche – das täte er schon selbst. Und verweist darauf, dass sein Mandant die Dokumente allein sogar besser und ausführlicher studieren könne, ohne die Anwesenheit von Ernst und H. Neben dem Verhalten der Verteidiger_innen ist jedoch auch deren Biographie und Hintergrund aufschlussreich über die politischen Implikationen des Prozesses.

 

Verteidigung

Stephan Ernst wurde zu Beginn seiner Haft noch von Dirk Waldschmidt vertreten, ein rechter Szeneanwalt aus Schöffengrund im Lahn-Dill-Kreis. Neben Waldschmidts Verteidigertätigkeit für Nazis kandidierte dieser auch schon selbst für die NPD. Anfang Juli 2019 wechselte Ernst seine Verteidigung zu Frank Hannig. Hannig hat seine Kanzlei in Dresden, war bei der Gründung des „Pegida Fördervereins“ im März 2015 Versammlungsleiter und Protokollführer der Gründungsveranstaltung und verwaltete zeitweise das Konto des Vereins. Noch am ersten Prozesstag verkündet er gegenüber den Medien, ab jetzt würde sich die Verteidigung von Ernst nur noch über Hannigs eigenen Youtubekanal äußern. Auf diesem pflegt Hannig jeden Prozesstag zusammenzufassen. In den Kommentaren darunter sammelt sich all das, was man wohl unter dem Begriff der sogenannten ‚Neuen Rechten‘ zusammenfasst: Vom Lob das “das Geschehen aus erster Hand” zu berichten, “jetzt wo man dem TV und den Nachrichten kaum mehr ein Wort glauben kann”, bis hin zu Corona-Leugnung ist vieles dabei. Stephan Ernsts zweiter Verteidiger ist Mustafa Kaplan. Diese Verteidigung erregte einige öffentliche Aufmerksamkeit, vertrat doch Kaplan im NSU-Prozess noch die Nebenklage. Zudem vertrat Kaplan den türkischen Präsidenten Recep Erdogan im Prozess gegen Jan Böhmermann. In einem Spiegelinterview äußerte sich der Strafverteidiger zu seinem Seitenwechsel und erklärte, dass es als Verteidiger keine Rolle spiele, welche politischen Ansichten sein Mandant vertrete.

Markus H. wird von zwei bekannten rechten Anwälten vertreten. Die Zulassung Nicole Schneiders als Verteidigerin von H. war am ersten Prozesstag Anlass zur Kontroverse. Denn neben ihrer eigenen Vergangenheit in der rechten Szene und als Verteidigerin und enge Bekannte von Ralf Wohlleben vertrat sie auch den ehemaligen Verteidiger von Ernst, Dirk Waldschmidt, als dieser, nachdem Ernst sein erstes Geständnis widerrief, wegen Strafvereitelung vernommen wurde. Ernst lastete Waldschmidt an, ihn zu seiner Aussage gedrängt zu haben. Zur Vernehmung brachte Waldschmidt Schneiders als rechtlichen Beistand mit. Kaplan mahnte deswegen einen Interessenskonflikt der Verteidigerin an, da sie Zugang zu sensiblen Inhalten von Ernst Verteidigung gehabt haben könne. H.s zweiter Verteidiger ist Dr. Björn Clemens. Neben seiner Tätigkeit als Verteidiger von Nazis vor Gericht ist Clemens außerdem im Vorstand der „Gesellschaft für freie Publizistik“ (GfP), einer geschichtsrevisionistischen rechten Organisation, und tritt als Redner bei rechten Veranstaltungen auf. So z.B. bei der Kasseler Burschenschaft Germania im November 2018. Auch Clemens bemüht sich um seine eigene Öffentlichkeit, kündigt an über einen Telegramkanal vom Prozess zu berichten und veröffentlicht Statements in seinem eigenen Blog.

 

Die Anklageschrift

Nachdem diese vier Verteidiger den größten Teil des ersten Prozesstages durch ihre Erklärungen dominiert haben, kam es dennoch noch am ersten Tag zur Verlesung der Anklageschrift. Die Darstellung der Tat und der Täter in der Anklage lässt dabei schon deutlichen Zweifel am Aufklärungswillen der ermittelnden Behörden aufkommen. Stephan Ernst wird in der Anklage vorgeworfen „eine von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung zu haben, die sich auch gegen Repräsentanten der Bundesrepublik richtet.“ Nach der Versammlung in Lohfelden, an der Ernst mit H. teilgenommen hatte, habe Ernst dann „seinen Fremdenhass“ weitgehend auf Lübcke projiziert und begonnen, private Informationen über diesen zu sammeln. „Der Angeklagte Markus H. sei sich mit Stephan E. stillschweigend dahin einig gewesen, dass eine gewaltsame Aktion durchzuführen sei.“(ebd.) Markus H. der Ernst den Umgang mit Waffen gezeigt habe, vermittelte diesem so „Zuspruch und Sicherheit“(ebd.) und habe ihn bestärkt „zur Abwendung der aus der Sicht der Angeklagten bedenklichen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen unter Einsatz von Waffengewalt aktiv zu werden.“(ebd.) Stephan Ernst ist daher des Mordes an Walter Lübcke und versuchten Mordes an Ahmed I. sowie des illegalen Waffenbesitzes angeklagt. Markus H. der psychischen Beihilfe.

Das Problem: Auch diese Anklageschrift konstruiert Einzeltäter, wodurch weder der Vernetzung der beiden Angeklagten in der rechten Szene Rechnung getragen, noch die Verantwortung und das Versagen des Verfassungsschutzes und der Polizei thematisiert wird. Die Formulierung der Projektion von „Fremdenhass“ auf Walter Lübcke lässt auch auf einen problematischen Rassismusbegriff innerhalb der Anklageschrift schließen, der rechte Ideologien perpetuiert, indem er Opfer rechter Gewalt als Fremde konstruiert. Gleichzeitig fasst dieses Erklärungsmuster nicht, dass neben rassifizierten Opfern dezidiert auch Menschen, die sich für demokratische und antifaschistische Werte einsetzen, ins Fadenkreuz der Nazis geraten. Es bleibt abzuwarten, inwiefern in diesem Prozess auch die Perspektive von Betroffenen, Angehörigen und Opfern rechter Gewalt mit eingebunden werden wird.

Augenscheinlich wird diese problematische Grundkonstellation am Fall von Ahmed I. Diesem wurde am 6. Januar 2016 ein Messer von hinten in den Rücken gestochen, wodurch ein Brustwirbel und das Rückenmark verletzt, sowie zwei Nervenstränge durchtrennt wurden. Angelastet wird Ernst die Tat nur aufgrund des Fundes der mutmaßlichen Tatwaffe, eines Einhandmesser mit DNA-Spuren von E. Obwohl Ernst bereits 2016 in den Fokus der Ermittlungen geriet, konnten diese ihn nicht überführen. Die Hinweise, die Ahmed I. nach der Tat gab, es handele sich um eine rechte Gewalttat, blieben ungehört und stattdessen ermittelten auch in diesem Fall die Ermittler vor allem im Umfeld des Betroffenen.

Die blinden Flecken der Anklage erschweren den Blick auf die politische Dimension des Prozesses: das Verständnis rechter Akteure und rechter Gewalt als situiert in gesellschaftlichen Strukturen. Viele der Verstrickungen der beiden mutmaßlichen Täter in rechte Netzwerke wurden in den letzten Monaten durch antifaschistische und journalistische Recherchen offengelegt. Wird die Hauptverhandlung und der Prozess zur Aufklärung beitragen? Werden im Prozess Verbindungen zum Mord an Halit Yozgat durch den NSU zur Sprache kommen? Wird die Rolle von Andreas Temme, der während des Mordes an Yozgat in eben jenem mutmaßlichen Internetcafé anwesend war und auch Kontakt zu Markus H. hatte, thematisiert? Nachdem in der Anklageschrift diese Verstrickungen und Netzwerke nicht erwähnt werden, liegt demnach die Möglichkeit der Aufklärung nur noch beim Gericht und der Nebenklage. Und die Familie Lübcke hat ihren Anspruch sowohl vor dem als auch im Gerichtssaal immer wieder entsprechend erklärt. Sie fordert umfassende Aufklärung im Prozess und nicht erst in den politischen Untersuchungsgremien. In den kommenden Wochen der Beweisaufnahme wird sich zeigen, inwiefern das Gericht diesen Anspruch teilt.

 

Geständnis und Widerruf

Die Beweisaufnahme startet am zweiten Verhandlungstag. Da weder Ernst noch H. bis zu diesem Zeitpunkt erklärt haben sich vor Gericht einzulassen, wird auf die zwei Beweisstücke, in denen Ernst dies tut, zurückgegriffen. Denn juristisch interessant ist dieser Strafprozess auch, weil Ernst kurz nach der Tat ein Geständnis ablieferte, dieses später jedoch wiederrief und in einer weiteren Vernehmung ein zweites Geständnis ablegte.

Das Video des ersten Geständnisses von Stephan Ernst, aufgenommen am 25. Juni 2019, wird am zweiten Verhandlungstag, dem 18.06.2020, in Augenschein genommen. Bevor es allerdings abgespielt wird, versucht die Verteidigung durch einen vorangestellten Kommentar dessen Glaubwürdigkeit zu schmälern. Frank Hannig verweist darauf, dass Ernst aufgrund von Müdigkeit und der Einnahme von Medikamenten nicht verhörfähig gewesen sei. Diese Vorrede der Verteidigung hat letzten Endes keine Auswirkung auf das Prozessgeschehen, das Video wird trotzdem angeschaut. Den einzigen Zweck den die Verteidigung verfolgt, ist das folgende erste Geständnis zu rahmen: Hannig richtet sich hier wohl an die anwesende Öffentlichkeit, die er versucht von der Zweifelhaftigkeit des Beweisstückes zu überzeugen.

 

Mythos Radikalisierung

In diesem ersten Geständnis beginnt Ernst von sich aus zu erzählen. Er wirkt emotional und aufgerührt, teilweise stockt er, teilweise fällt ihm das Sprechen schwer. Im Großteil des Videos allerdings antwortet er freimütig und einlassend auf Fragen. Er stellt seine Sozialisation in rechten Netzwerken dar und wie er selbst sich davon habe distanzieren wollen. Er betont, dass er nach einem gewalttätigen Angriff auf eine DGB-Demonstration 2009 in Dortmund vom eigenen Gewaltpotential abgeschreckt gewesen sei und im Folgenden sich auf seine Rolle als Familienvater konzentrieren wollte.

Ernst beschreibt, wie er sich wieder radikalisiert habe. Er geht dabei auf verschiedene Schlüsselerlebnisse ein: Neben der Bürgerversammlung in Lohfelden nennt er die Silvesternacht 2015/2016 in Köln, aber auch den islamistischen Anschlag in Nizza und ein Video der Ermordung von zwei Touristinnen in Marokko. Diese Videos hätten in ihm ausgelöst, sich wieder vermehrt ‚politischen‘ Angelegenheiten zuzuwenden. Damit einher ging auch sein Bedürfnis, sich zu bewaffnen. Auf seinem Arbeitsplatz habe er wieder Kontakt zu Markus H. gefunden, den er schon aus der Kasseler Kameradschaftsszene gekannt habe. Mit diesem gemeinsam habe er sich Zugang zu Waffen verschafft und den Umgang mit ihnen trainiert. Er beschreibt, wie nicht nur er sich Waffen zulegte, sondern er auch begann, Arbeitskollegen mit Waffen zu versorgen. Nach Aussagen von Ernst sei 2015 der Bedarf an Waffen in seinem Umfeld sprunghaft angestiegen. Schlussendlich schildert Ernst ausführlich die Tatnacht und gibt zu, Lübcke ermordet zu haben. Im Anschluss an dieses an dieses Geständnis führt Ernst die Ermittler_innen zu seinen Waffendepots und auch zur Tatwaffe.

Dieses erste Geständnisvideo gilt allgemein als das glaubhaftere, die Anklage stützt sich auf diese erste Aussage und auch die Tatrekonstruktion geht von den hier getätigten Angaben aus. Doch Ernst verschweigt in diesem Geständnis viele heute bekannte Tatsachen. Weder gesteht er den Angriff auf Ahmed I., noch spricht er über seine Teilnahme an AfD-Demonstrationen und den Ausschreitungen in Chemnitz 2018. Auch seine Spenden an die AfD und die IB werden von ihm nicht thematisiert. Wie viel Wahrheit steckt also tatsächlich in diesem ersten Geständnis? Und wie entradikalisierte sich ein aktiver Nazi, „NPD-Stephan“, eigentlich selbst? Die Inaktivität von Ernst auf Aufmärschen und Demonstrationen, der Rückzug aus Netzwerken war dem Verfassungsschutz Anlass genug, ihn von seiner Beobachterliste zu nehmen.

Ernst folgt in seiner eigenen Darstellung über seine politische Sozialisierung einem gesellschaftlichen Mythos der Radikalität. Dieses verortet radikale und extreme Einstellungen an den Rändern der Gesellschaft. Die Extreme politischer Einstellungen, die in der Hufeisentheorie konstruiert werden, drücken sich dabei anscheinend bei Rechten erst in aktiver Teilnahme in traditionellen Kameradschafts- und Neonazi-Strukturen aus. Latente rechte Einstellungen der Gesellschaft, die in allen Bevölkerungsteilen und -schichten verankert sind, fallen durch dieses Modell des Rechtsradikalismus. Dass Ernst seine ‚Radikalisierung‘ durch Ereignisse beschreibt, die tendenziell in den Diskursen von AfD, Pegida und Co. aber auch der bürgerlichen Parteien aufgegriffen und verbreitet werden, weist auf die grundlegenden Leerstellen dieses Radikalitätsverständnisses hin. Zugleich zeigt es die blinden Flecken des Verfassungsschutzes, der das Gewaltpotential innerhalb dieser sogenannten ‚Neuen Rechten‘ immer noch nicht umfassend erkennt. Der Mythos der Radikalisierung wird von Ernst entweder geglaubt, oder aber glaubhaft bedient. Dies wird vor allem in seiner Sprache deutlich.

 

Sprache und Sprechen

Stephan Ernst Sprache und Redeweise im ersten Geständnis ist überlegt. Rechte Termini und Sprechweisen wie ‘Überfremdung’, ‘Grenzöffnung’ und ‘Flüchtlingswelle’ kommen ihm selbstverständlich über die Lippen. Von seinen rechten Einstellungen redet er meist nur als „diese Sache“ und bezeichnet das Sprechen darüber als Reden über ‚politische‘ Themen. Unter diesem Begriff des ‚Politischen‘ sammeln sich die diversen menschenverachtenden Einstellungen. Auch die vernehmenden Polizisten wiederholen rechte Begriffe als wären sie Tatsachen, zum Beispiel, wenn sie ihn fragen, ob er sich seit der „Flüchtlingswelle“ wieder vermehrt ‚politischen‘ Themen zugewandt habe. Ernsts Wahrnehmungsbeschreibungen seiner Umwelt sind selbst zutiefst ideologisch, das weist nicht zuletzt auf die Diskursmacht rechter Einstellungen hin. Die Verbreitung und Gefahr der Verharmlosung dieser Diskursmacht trägt zum Mythos der Radikalisierung bei. Die rassistische Mobilisierung via YouTube, Social Media und Fake News zeigt ihre Wirkmacht und ihr Gewaltpotential nicht zuletzt im Angriff auf Ahmed I. und den Mord an Walter Lübcke. Das Video zeugt auch von Anschlussfähigkeit dieser rechten Wirklichkeitskonstruktion: Ernst berichtet, dass er auch in seinem Arbeitsumfeld und dem Schützenverein über ‚politische‘ Themen spricht. Anscheinend stößt er in diesem Umfeld nicht wirklich auf Gegenrede.

 

Zwei Geständnisse

Nach einer Woche Unterbrechung fanden am 30. Juni, 2. und 3. Juli die nächsten Verhandlungstage statt. An diesen Tagen wurden vor Gericht die weiteren Videovernehmungen in Augenschein genommen. Im gesamten wird an den drei Terminen ca. 10 Stunden Videomaterial angeschaut. Es handelte sich dabei um das sogenannte zweite Geständnis von Stephan Ernst sowie einer weiteren Vernehmung. Zur Rekapitulation: Am 15. Juni, 13 Tage nach dem Mord, wird Stephan Ernst wegen des dringenden Mordverdachts an Walter Lübcke festgenommen. Eine DNA-Probe auf der Kleidung von Walter Lübcke können die Ermittler_innen Ernst zuordnen. Dass diese Verbindung der DNA-Spur hergestellt werden konnte, war dabei noch ein kleiner Glücksfall. Denn nach derzeitiger Rechtslage, hätten die Daten von Ernst wenige Monate nach dem Mord an Walter Lübcke vernichtet werden müssen. Doch mit der Tatrekonstruktion auf Grundlage Ernsts erstem Geständnis vom 25. Juni 2019, können die DNA-Funde auf Walter Lübckes Kleidung nicht erklärt werden.

Anfang Juli 2019 wechselte Ernst seinen Verteidiger. Statt von Dirk Waldschmidt wurde er nun von Frank Hannig vertreten und zog zudem sein Geständnis zurück. Am 8. Januar 2020 lässt Ernst sich auf eine richterliche Vernehmung ein und gibt sein sogenanntes zweites Geständnis ab. Ernst zufolge sei das erste Geständnis nur auf Druck seines damaligen Anwalts Waldschmidt zu Stande gekommen. Ihm sei im Gegenzug finanzielle Unterstützung für ihn und seine Familie durch die „Gefangenenhilfe“ versprochen worden. Die Gefangenhilfe wird in einem Kommentar des Nebenklägers Hoffman als rechtsextreme Organisation eingeordnet. Zusätzlich zum Versprechen finanzieller Unterstützung habe Waldschmidt Ernst auch gesagt, dass wenn die Zustände im Land sich endlich geändert hätten, er aus dem Gefängnis eh rauskomme. 

 

Das zweite Geständnis

Im zweiten Geständnis vom Januar 2020 schildert Ernst einen Tathergang, der sich deutlich von dem des ersten Geständnisses unterscheidet. Er belastet H. schwer, gibt an, dass sie zu zweit die Tat geplant und durchgeführt hätten. Allerdings sei der Plan nie gewesen Lübcke umzubringen, sondern nur einzuschüchtern. Der Schuss habe sich aus Versehen aus der Waffe gelöst, die H. gehalten habe. Der Bundesstaatsanwalt und der ermittelnde Richter drücken am Ende dieses zweiten Geständnisses erhebliche Zweifel aus und weisen auf Ungereimtheiten der Aussage hin. Daraufhin erklärt sich Ernst zu einem weiteren Vernehmungstermin bereit. Die justizielle Überprüfung der Wahrscheinlichkeit der Tatschilderungen und deren Konfrontation mit weiteren Beweismitteln steht noch aus. Die Geständnisvideos sind allerdings noch unter weiteren Aspekten interessant. Sie zeigen das Vorgehen der Ermittler und Behörden, sie bieten einen Einblick in die polizeiliche Arbeit.

Besonders im zuletzt gezeigten Vernehmungsvideo versuchen die Ermittler Ernst zu Bekannten aus der rechten Szene zu befragen. Dieser gibt teilweise zu, Szenegrößen zu kennen, bei anderen Nachfragen zu bekannten, aber auch unaufgeklärten Taten antwortet er mit einem manchmal zögerlichen, manchmal bestimmten Nein. Die Ermittler haken bei diesen Negationen selten nach. Sieht so eine Ermittlungsarbeit aus, die tatsächlich daran interessiert ist Verbindungen der rechten Szene aufzudecken? Gerade im Hinblick auf jüngste Hinweise, Ernst und H. könnten noch in Beziehung zu weiteren unaufgeklärten Taten im Kasseler Umland stehen, wie z.B. der Angriff auf einen antifaschistischen Lehrer in Kassel oder Schüsse auf einen Wagenplatz, muss die Forderung an den juristischen Prozess bestehen bleiben, umfassende Aufklärung zu betreiben. Und diese Aufklärung muss sich auch auf die Netzwerke der mutmaßlichen Täter, deren Situierung innerhalb der rechten Szene und mögliche weitere Straftaten erstrecken.

Dessen ist sich wohl auch Stephan Ernst bewusst und er scheint dem zuvor kommen zu wollen. Denn er hat an mindestens zwei Stellen in der Befragung der Einzeltätertheorie Vorschub geleistet. Etwa wenn er sagt, dass er nicht den Eindruck erwecken wolle, dass hinter ihm ein rechtes Netzwerk stehe und er deswegen versucht habe, sich im ersten Geständnis als Psychonazi darzustellen. In gleicher Strategie entpolitisiert auch der Verteidiger Clemens in seinem Statement nach dem Geständnisvideo die Tat, stellt Ernst als psychopathologisch dar.

Im weiteren Prozess muss es deswegen auch immer um die politische Dimension der Tat gehen. Rechte Gewalttaten müssen in rechten Netzwerken und Unterstützer_innenkreisen der Szene situiert betrachtet werden. Nur durch diese Netzwerke und Unterstützer_innen kam es zur eigentlichen Tat. Darauf lassen Ernsts Worte über den Tatenschluss in seiner Vernehmung zum zweiten Geständnis schließen: „Dass wir das machen, das stand spätestens nach Chemnitz fest.“

 

Arthur Romanowski und Laura Schilling

Die beiden Autor_innen geben auch kurze Rekapitulationen der einzelnen Verhandlungstage in Podcastform. Zu finden auf Spotify unter WilsonstrasseFM.

 

Der nächste Prozesstermin findet am Mittwoch 05. August um 10:00Uhr im Saal 165C, Gebäude C, Konrad-Adenauer Straße 20 statt. Alle Termine hier zu finden

 

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