Prozess gegen Franco A.: Die Luft wird dünner
Vor zwei Wochen, am 11.02.2022, wurde Franco A. in einer S-Bahn-Station in Offenbach von der Polizei kontrolliert. Dabei wurden Gegenstände gefunden und beschlagnahmt, „die als Beweismittel in Betracht kommen“. Weil das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) von der Möglichkeit ausgegangen war, dass Franco A. diese Beweismittel verschwinden lassen wolle, hatte es Haftbefehl erlassen . Seitdem sitzt der Angeklagte ein zweites Mal in Untersuchungshaft. An diesem 27. Prozesstag, dem 24.02.2022, wird auf das Geschehene und die beschlagnahmten Gegenstände näher eingegangen.
Die Stimme des Vorsitzenden Richters Koller klingt aufgeregt, als er den Verhandlungstag eröffnet. Gleich zu Beginn bittet er die Partnerin des Angeklagten, Sophia T., die als Besucherin anwesend ist, den Saal zu verlassen – sie werde gegebenenfalls doch noch als Zeugin geladen.
Hakenkreuz-Abzeichen, Handys, Hiebwaffen
Berichte des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz werden verlesen und zeigen, dass die Polizeikontrolle A.s in Offenbach keine zufällige war. Die Geheimdienste hatten mitbekommen, dass Franco A. sich mit seinem Bundeswehrfreund Alexander J. in Frankreich getroffen hatte und sich mit einer zusätzlichen Tasche auf dem Rückweg nach Offenbach befand. Deswegen wurde die Offenbacher Polizei benachrichtigt. Richter Koller zählt die bei der Kontrolle beschlagnahmten Gegenstände auf. Darunter sind 23 Abzeichen mit NSDAP-Bezug und eine Anstecknadel mit Hakenkreuz. Weitere Gegenstände wurden bei einer anschließenden Hausdurchsuchung beschlagnahmt: mehrere PCs, 21 Handys, 50 SIM-Karten, ein gefälschter Impfpass und sieben Hiebwaffen. Die Datenträger werden nun kriminaltechnisch ausgewertet und unter anderem auf Schlagwörter wie mögliche Angriffsziele und Waffen durchsucht. Richter Koller betont, dass für das laufende Verfahren nur Informationen relevant seien, die sich auf den Zeitraum bis zu A.s erster Festnahme im April 2017 beziehen. Etwaige andere Straftaten, die aus den Untersuchungen hervorgehen, würden andere Prozesse nach sich ziehen.
Verteidiger will das Handtuch schmeißen
Darauffolgend beantragt Verteidiger Hock überraschenderweise, von seinem Mandat als Pflichtverteidiger entbunden zu werden: Er wolle als Pflichtverteidiger zurücktreten, da er die Verteidigungsstrategie des Angeklagten für „unvertretbar“ halte und er ein „grundsätzlich anderes Verständnis der Rolle als Pflichtverteidiger“ habe. Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) beantragt, dass die Entpflichtung Hocks zurückgewiesen werden soll, während sich A. und Verteidiger Schmitt-Fricke nicht dazu äußern.
Will A. sich selbst verteidigen?
Im bisherigen Verlauf des Prozesses ließ sich immer wieder beobachten, dass Franco A. davon überzeugt zu sein scheint, sich hauptsächlich selbst verteidigen zu können. Sein dabei offensichtlich werdendes juristisches Unwissen hat schon des Öfteren den Spott des Vorsitzenden Richters hervorgerufen.
Auch den an diesem Prozesstag geladenen Zeugen befragt Franco A. selbst. Der Zeuge ist Bundeswehrsoldat und wurde von der Verteidigung in den Zeugenstand berufen. Zusammen mit A. habe er an einer Schießveranstaltung im Oktober 2016 teilgenommen und soll nun A.s vermeintliche Kriegsablehnung in dortigen Gesprächen bezeugen. Die Befragung bringt allerdings keine neuen Erkenntnisse für die Verhandlung.
Der Prozesstag schließt mit dem Verweis auf die nächsten beiden Sitzungen, die dicht getaktet am 03.03. und 04.03 stattfinden werden. Vielleicht könne dann schon die Auswertung von A.s Datenträgern verlesen oder über Hocks Entpflichtung als Verteidiger entschieden werden.