Am 20. Verhandlungstag des Prozesses gegen Franco A. werden drei Zeug_innen vernommen. Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Erding ist geladen, um erneut zum Betrugskomplex auszusagen. Die Waffenladenbesitzer_innen Rainer H. und Eva I. werden bezüglich A.s Käufen von Waffenteilen befragt.

 

Ein Artikel in der AStA-Zeitung und ein Anruf des BKA im Jobcenter Erding

Zu Beginn der Sitzung wird durch den Senat ein Artikel der aktuellen AStA-Zeitung der Goethe-Universität verlesen, in welchem die Immatrikulation Franco A.s an der Universität als Gefahr für Mitstudierende eingestuft wird. Der Senat stellt in den Raum, dass dieser Artikel als vorverurteilend eingeschätzt werden könne und zu überlegen sei, ob dies strafmildernd zu Gunsten des Angeklagten auszulegen sein könne.

Anschließend wird Zeugin M. befragt. Sie ist Sachbearbeiterin in der Leistungsgewährung im Jobcenter Erding, in welchem Franco A. unter der falschen Identität des Geflüchteten „David Benjamin“ Sozialleistungen beantragt hatte. Sie sagt aus, A. zwar nie persönlich begegnet zu sein, sich jedoch über das ungewöhnliche Schriftbild in den von A. ausgefüllten Formularen gewundert zu haben. Das Schriftbild sei im Vergleich zur Mehrheit der sonstigen Anträge durch seine „Andersartigkeit“ aufgefallen. Thema der Befragung ist außerdem der Anruf vom Bundeskriminalamt (BKA) beim Jobcenter, welchen die Zeugin entgegengenommen und im Anschluss einen Aktenvermerk geschrieben hatte. Auf die Frage des Senats hin, ob das BKA sie angewiesen hätte, „David Benjamins“ Antrag anzunehmen, beteuert sie, zu keiner Zeit von dem Telefonat beeinflusst gewesen zu sein. Die Bewilligung der Anträge des angeblichen Geflüchteten „David Benjamin“ seien aufgrund der Aktenlage erfolgt und nicht aufgrund des Telefonats mit dem BKA.

 

Verbindungen zum Verein Uniter und dem Hannibal-Netzwerk

Zwischen der Befragung der Zeugin M. und dem im Anschluss vernommenen Zeugen Rainer H. wird Franco A. vom Senat erneut aufgefordert, sich umfassend zu dem Besitz der drei Waffen zu äußern. Die Möglichkeit zur Aussage zu einer vermeintlichen mutmaßlichen Verbindung zum rechten Verein Uniter und der Mitgliedschaft in der Telegram-Chatgruppe „Süd“ werden A. vom Senat ebenfalls angeboten. Während A. sich weiterhin nicht zu den Waffen äußern möchte, gibt er Auskunft darüber, von einem ihm bekannten Polizisten in die Chatgruppe „Süd“ eingeladen worden zu sein und diese seitdem lesend verfolgt zu haben. Auf zwei Treffen der Gruppe sei er jedoch auch persönlich gewesen. Er habe sich in der Gruppe aufgehoben gefühlt und endlich das Gefühl gehabt, „nicht allein zu sein“.Die Chatgruppe „Süd“ gilt als Teil des sogenannten „Hannibal“-Netzwerkes rund um den ehemaligen KSK-Soldaten André S.

Die darauf folgende Befragung des Waffenladenbesitzers Rainer H. hat den Verein Uniter und die Chatgruppe „Süd“ zum Inhalt, da der Zeuge selbst in beiden Mitglied war. Der Zeuge H. berichtet davon, A. mehrmals persönlich getroffen zu haben. Das erste Treffen sei in H.s Waffenladen gewesen, als A. dort verschiedene Waffenteile erwerben wollte. Im Widerspruch zu A.s Aussage, er habe nie einen Aufnäher mit dem Uniter-Vereinslogo getragen, sagt Zeuge H. aus, A. habe bei deren ersten Treffen im Waffenladen definitiv einen Uniter-Aufnäher angesteckt gehabt. Ein weiteres Treffen sei in H.s Schützenverein in Bayern gewesen. Laut Aussage H.s soll A. dort mit dem G3-Sturmgewehr geschossen haben. Das Gewehr ist eine der Waffen, deren illegalen Besitz A. bereits eingeräumt hat, aber die von den Ermittlern bis heute nicht gefunden wurden. Der vorsitzende Richter Koller bezeichnet die Aussage H.s als „neue Informationen“, da bis dahin nicht klar gewesen sei, dass das G3-Gewehr nicht nur in Illkirch und Offenbach, sondern auch in Bayern gewesen sei. Die Vernehmung H.s bezieht sich oft auf dessen Aussage während der polizeilichen Vernehmung vom 17.05.2017. So auch, als der Senat H. fragt, ob es richtig sei, dass A. beim Kauf in seinem Laden gefragt habe, ob es möglich sei, dass sein Name auf den Rechnungen nicht erscheine. H. hält sich bezüglich dessen bedeckt, widerlegt die Aussage jedoch auch nicht.

Nachdem neben dem Senat auch Generalbundesanwaltschaft und A.s Verteidigung H. befragen, richtet auch A. sein Wort an den Zeugen. Das Gespräch zwischen den beiden Bekannten wirkt absurd. A. versucht mehrmals, H. dazu zu bringen, dessen Aussage über das Tragen des Uniter-Aufnähers zurückzuziehen und wird daraufhin vom Senat ermahnt, dem Zeugen keine Worte in den Mund zu legen.

Nachdem der Zeuge H. entlassen wurde, beginnt die kurze Vernehmung von Eva I. als Zeugin. In ihrem Waffenladen hat Franco A., laut einer bei ihm gefundenen Rechnung, im Sommer 2016 ebenfalls Waffenteile gekauft. Die Rechnung belege eine Zahlung von mehreren Waffenteilen in bar. Personalien des Käufers seien nicht hinterlegt.

 

Der Senat wünscht sich endlich klare Aussagen von Franco A.  

Den Prozesstag abschließend richtet Richter Koller sein Wort erneut direkt an A.. Er bezeichnet den Anklagevorwurf der Vorbereitung eines Anschlags als berechtigt. Innerhalb von wenigen Tagen sei A. in der Tiefgarage der Amadeu Antonio Stiftung gewesen, habe Waffenteile gekauft, sich mit der Beschaffung weiterer Waffen beschäftigt und an einem Schießstand geschossen. Dies alles im Zusammenhang gesehen, erzeuge keine entlastende Situation. A. solle sich in Absprache mit seinen Verteidigern nochmals gewissenhaft überlegen, ob er nicht doch demnächst umfassend aussagen möchte.

Die Sitzung wird geschlossen und voraussichtlich am 09.12.2021 fortgesetzt.