hafte Verkettung mit dem arabischen öl", NZZ 29. 3. 70) nach jeder Finanzspritze für Israel dessen militärische Stärke der beste Garant für die Erhaltung des Status quo in dieser Region ist, falls die Befreiungsbewegungen unter Kontrolle gehalten werden können.

Die Unterstützung Israels im Kampf gegen die Palästinensische Befreiungsbewegung, die militärisch und politisch für ihr Selbstbestimmungsrecht, für einen demokratischen Staat in Palästina in dem Araber, Juden und Christen ohne jegliche Diskriminierung Zusammenleben, kämpft, hat die Bundesregierung mit der Verfolgung von Arabern und Palästinensern und mit dem Verbot von GUPS und GUPA beabsichtigt. Gleichwohl scheint dieses Verbot von Organisationen der palästinensischen Studenten und Arbeiter erst der Auftakt zu sein für weitere Verbote und für eine umfassendere Verfolgung von Ausländern, die das politische und ökonomische System in ihren Herkunftsländern ablehnen, in denen die BRD wirtschaftlich und politisch interessiert ist und die, indem sie hier die Aufklärung über die faschistischen oder extrem reaktionären Regime beispielsweise in den europäischen Peripherieländern Spanien, Griechenland, Türkei, aber auch in Persien, fortsetzen, „auswärtige Belange der Bundesrepublik" gefährden.

Die strenge Anwendung des Ausländergesetzes, dessen geplante Verschärfung durch das sog. Querschnittsgesetz und die Verabschiedung eines Gesetzesbündels zur „inneren Sicherheit" haben ihre ökonomische Basis in den im Innern der BRD wie außerhalb sich tendenziell verschlechternden Reproduktionsbedingungen des Kapitals. Diese institutionelle Absicherung staatlicher Repression ist zusammen mit dem neuen Werksschutzgesetz die konsequente Fortsetzung einer Entwicklung, die über das Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1965 (ein Gesetz, das die aus dem Dritten Reich stammende Ausländerpolizeiverordnung ablöste und verschärfte) und die Notstandsgesetze 1968 verläuft. Die Verschärfung des Ausländerrechts bedeutet Ausnahmezustand für drei Millionen Menschen in der BRD. Aber schon jetzt sind der staatlichen Willkür kaum Grenzen gesetzt, denn-. Ausländer genießen alle Grundrechte mit Ausnahme der Grundrechte der Versammlungsfreiheit, der Vereinsfreiheit, der Freizügigkeit, der Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätten, sowie des Schutzes vor Auslieferung an das Ausland. Und aus dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung kann kein Recht auf uneingeschränkte politische Betätigung hergeleitet werden.

Als 1965 das Ausländergesetz verabschiedet wurde, gewann die für die expandierende Wirtschaft notwendige Ausländerbeschäftigung zunehmend an Bedeutung. Die Rezession der Notstandsgesetze folgten der von 1966/67, nachdem mit Hilfe der Sanierungsstrategie des Kapitals die ökonomische Krise zwar vorläufig überwunden werden konnte, deren Maßnahmen zur Erhaltung der Kapitalherrschaft aber zugleich den Gewaltcharakter des Systems einsichtiger werden ließen und damit auch die Bedingungen einer immer stärkeren Mobilisierung schufen. Die gegenwärtige Repressionswelle soll den erneuten Angriff auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der lohnabhängigen Bevölkerung absichern, einen Angriff, den das bundesrepublikanische Kapital um internationaler Konkurrenzvorteile willen führt.

Anna Nadia