Am 7. November 1968 konnte, wer auf dem CDUBundesparteitag in der Berliner Kongreßhalle war, sehen, wie Beate Klarsfeld unter dem dreimaligen Ruf „Nazi” den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger öffentlich ohrfeigte. Noch am selben Abend wurde sie deshalb von einem Berliner Schnellgericht zu einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Erst in der von Beate Klarsfeld erwirkten Berufungsverhandlung konnten ihre Anwälte Horst Mahler und Egon Geis durch den Antrag auf Vernehmung Kiesingers erreichen, daß die Verhandlung auf unbestimmt vertagt wurde, und so eine rechtskräftige Verurteilung von Beate Klarsfeld verhindern.

Anfang der achtziger Jahre erregte Beate Klarsfeld wieder allgemeines Aufsehen, diesmal als „Nazijägerin”, gemeinsam mit ihrem Ehemann Serge Klarsfeld. Sie hatten nach eingehenden Recherchen zunächst den Aufenthaltsort von Klaus Barbie bekannt als „Schlächter von Lyon”, wo er als Chef der Gestapo residierte - ermitteln können und dann für dessen Verbringung von Bolivien nach Frankreich gesorgt. Dort wurde ihm der Prozeß gemacht, der 1987 mit seiner Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen der von ihm begangenen Verbrechen gegen die Menschheit endete. Allerdings blieb im Rahmen dieses Prozesses die Frage der Beteiligung französischer Instanzen, insbesondere der Polizei, bei der Deportation französischer oder nach Frankreich geflohener Juden ausgespart. Gerade dieser Aspekt - also die Frage der Bewertung der VichyVergangenheit - aber war für die Klarsfelds von großer Bedeutung. Serge Klarsfeld publizierte später zu dem Thema „Vichy - Auschwitz. Die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Behörden bei der ‘Endlösung der Judenfrage’in Frankreich”.

Bei der jüngsten Aktion unter Beteiligung der Klarsfelds ist ein neuer inhaltlicher Schwerpunkt ihrer Arbeit erkennbar. Die aktuelle Situation in der BRD, sowohl auf der Ebene der politischen Vertretung bei der Diskussion um die endgültige Aushebelung des Asylrechts, als auch die stetig eskalierende Gewalt gegen Angehörige verschiedener Minderheiten, insbesondere der Sinti und Roma, macht es nötig, sich auch um den Schutz dieser Gruppen zu bemühen. Einige Mitglieder der Fils et Filles des Deportes Juifs de France (FFDJF, Söhne und Töchter der deportierten Juden Frankreichs) haben deshalb am 19. Oktober 1992 unter Beteiligung weiterer Gruppen ihren Protest gegen das jüngst zwischen Rumänien und der BRD geschlossene Abkommen „über die Rücknahme von deutschen und rumänischen Staatsangehörigen” in Rostock zum Ausdruck gebracht. Denn hinter diesem fast harmlos anmutenden Titel verbirgt sich die Regelung der unbürokratischen Abschiebung von Roma aus der BRD, wobei das Erbringen eines Nachweises über die tatsächliche Staatsangehörigkeit der Abzuschiebenden für die Behörden nahezu entfällt: „Der Besitz der rumänischen Staatsbürgerschaft kann glaubhaft gemacht werden durch (...) verläßliche Zeugenaussagen, vor allem rumänischer Staatsangehöriger.” Im Folgenden dokumentieren wir eine Erklärung von Serge Klarsfeld, dem Vorsitzenden der FFDJF, die als Reaktion auf die verfälschende Berichterstattung in der französischen Presse über die Ereignisse in Rostock entstanden ist.