Vor einer Ausweitung der ohnehin schon bestehenden Systemlosigkeit im Bereich der Ausbildungsförderung durch weitere Ländergesetze hat der Verband Deutscher Studentenschaften gewarnt. In einem Schreiben an die Fraktionen der Landtage von Bayern und Rheinland-Pfalz wandte er sich damit gegen die in diesen Ländern vorbereiteten Entwürfe von Ausbildungsförderungsgesetzen. Schon ein Vergleich der in den beiden Ländern veröffentlichten Gesetzesinitiativen zeige die Gefahr einer weiteren Zersplitterung. So wird in Bayern eine Hochbegabtenförderung, in Rheinand-Pfalz dagegen eine soziale Förderung angestrebt.

Nach Ansicht des VDS kann eine sinnvolle Regelung der Ausbildungsförderung nur im Rahmen eines Bundesgesetzes erfolgen. Scharf wandte sich der Verband daher auch gegen die Pläne eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern. Das Subventionswesen sei zu einem neuen großen Feld staatlicher Machtentfaltung geworden. Die Achtung demokratischer Grundsätze aber verlange, daß diese Macht vom Parlament ausgeübt werde. Ein Verwaltungsabkommen könne weder dem Förderungsempfänger eine ausreichende Sicherheit bieten noch die von einigen Bundesländern vorgeschobenen Bedenken gegen die Kompetenz des Bundes umgehen. info