Der bayerische Ministerrat gab nach mehreren Sitzungen, in denen grundsätzliche Fragen des künftigen Volksschulrechts beraten wurden, auf Betreiben des Kultusministers Dr. Ludwig Huber den Weg zu Schulzusammenschlüssen in Form der Gemeinschaftsschuie frei. Einstimmig beschloß das Kabinett, daß überall dort, wo eine hinreichende Gliederung der Volksschule nur durch Zusammenlegung bestehenderVolksschulen möglich ist, „die Wahrung der Belange der Bekenntnisse, besonders der Bekenntnisminderheit, nur durch eine entsprechende Gestaltung einer christlichen Gemeinschaftsschule“ erreicht werden kann, nicht mehr — wie bisher — „durch Minderheitsplanstellen an Bekenntnisschulen“. Einschränkend heißt es freilich, daß die verfassungsmäßig festgelegte Stellung der Bekenntnisschulen hiervon unberührt bleibe. Gleichwohl wird in schulpolitischen Kreisen Bayerns hervorgehoben, daß damit eine der bedeutendsten kulturpolitischen Entscheidungen seit Jahrzehnten gefällt worden sei. akd