Die Hochschulgruppe Frankfurt a. M. des SDS steht auf dem Boden der Beschlüsse der Bonner und Tübinger Rektorenkonferenzen. Sie wendet sich entschieden gegen alle Bestrebungen gewisser Korporationen, die auf eine rassische oder soziale Diskriminierung bei der Aufnahme ihrer Mitglieder sowie auf die Beibehaltung der unbedingten Satisfaktion gerichtet sind. Sie nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, daß verschiedene in Frankfurt bestehende studentische Vereinigungen hierin mit ihr einer Meinung sind. Der SDS wird den Korporationen alten Stils, soweit diese wieder Einfluß zu gewinnen versuchen, mit allen Kräften entgegentreten und, falls dies notwendig werden sollte, auch die gesamte Oeffentlichkeit von undemokratischen, reaktionären Bestrebungen in Kenntnis setzen Der SDS bedauert, daß man von verschiedenen Seiten über den Inhalt des Artikels „Verbot politischer Studentenverbindungen beabsichtigt“ in der „Volksstimme“ vom 26. 5.1951 hinweggegangen ist und daß dieser Artikel zu Mißverständnissen auch bei den Korporationen geführt hat, die nicht getroffen sein konnten. Mit dem gleichen Bedauern hat die Gruppe feststellen müssen, daß der AStA in seiner Erklärung vom 30. 5. 1951 lediglich die Form des genannten Artikels angegriffen hat ohne zu den aufgeworfenen Fragen im einzelnen Stellung zu nehmen. Sie erwartet nunmehr vom AStA eine Erklärung zur Sache Im Hinblick auf die Bedeutung dieser Fragen für die Zukunft der deutschen Universitäten und der deutschen Demokratie betont die Hochschulgruppe Frankfurt des SDS ihre Bereitschaft und ihren Willen, mit allen studentischen Vereinigungen ein sachliches und produktives Gespräch über die aufgezeigten Probleme zu führen

Sozialistischer Deutscher Studentenbund Hochschulgruppe Frankfurt a. M.

Der Vorstand