Vereinigungen und Verbindungen erklären:

Im Hinblick auf die Diskussion, die in studentischen Kreisen über die Bonner Erklärung vom 18. Februar 1951 entstanden ist, bekennen sich die am 29. Mai im BöhmeKreis anwesenden Vertreter der Unterzeichneten studentischen Vereinigungen der Frankfurter Universität zu Punkt 1 dieser Erklärung und betonen im Hinblick auf Punkt 2, daß die Aufnahme der Mitglieder bei ihnen nach charakterlicher Eignung ohne Rücksicht auf nationale, soziale und rassische Gesichtspunkte erfolgt Zur Frage des Verhältnisses des Studenten zur Politik erklären die Unterzeichneten weiterhin, daß sie gemeinsam politisches Interesse der Studentenschaft begrüßen und fördern wollen. Sie verwahren sich aber gegen politische Händel an der Universität In diesem Zusammenhang distanzieren sie sich von der demagogischen Form und dem den Tatsachen nicht in allem entsprechenden Inhalt des Artikels „Verbot politischer Studentenverbindungen beabsichtigt“ in der „Volksstimme“ vom 26. Mai 1951, der von Herrn stud. jur Horst Spriestersbach gezeichnet ist. Für Kritik der Oeffentlichkeit sind sie immer aufgeschlossen und haben dies durch die Zusammenarbeit gerade in diesem Kreise stets bewiesen. Sie erwarten jedoch, daß Kritik, zumal wenn sie von einem durch seine Stellung als Leiter einer Gruppe besonders exponierten Mitglied der Universitätsgemeinde vorgebracht wird, sachlich und verantwortungsbewußt bleibt

COLLEGIUM STUDENTISCHER CLUB; K. St. V. STAUFIA; A. T. V. TUISKONIA; K. D. St. V. HASSO-NASSOVIA; Corps AUSTRIA; INTERNATIONAL STUDENT SERVICE; WARTBURG Evangelische Verbindung; Landsmannschaft FRANKONIA; LIBERALER CLUB; F.'L. B. ARMINIA; Corporatio FRANCONIAJENENSIS; Turnerschaft ALSATIA; K. St. V. FR ANKONI ASTRASSBURG; I. S. S. F. (Internationaler Studentenbund); Katholische Studentengemeinde; Evangelische Studentengemeinde.