„Frauen sind die Neger aller Völker"
Bereits 1967 hat Karin Schrader-Klebert in ihrem Aufsatz Die kulturelle Revolu-tion der Frau (Kursbuch 17) provokativ formuliert: „Frauen sind die Neger aller Völker und der kollektiven Geschichte”. Was „Klassikerinnen” des Feminismus vor und nach ihr weniger deutlich aussprachen, bringt dieser Satz auf den Punkt: die Selbstgewißheit der eigenen Unterdrückung läßt die Unterschiede zwischen den Frauen vergessen. Der Satz enthält überdies - indem er schwarze Frauen unsichtbar macht - die unausgesprochene Prämisse, nach der alle Frauen „weiß” sind.
Die Diskussionen der neuen Frauenbewegung in der BRD über die „Stellung der Frau in der Gesellschaft”, zu den Ursachen und Mechanismen der Frauenunterdrükkung waren in den siebziger und achtziger Jahren geprägt von der Vorstellung eines weltumspannenden homogenen Patriarchats, das alle Frauen gleichermaßen treffe und zu universellen Opfern der Männergewalt mache. Das Phänomen Rassismus war unter diesen Voraussetzungen des eurozentristischen Feminismus kaum zu thematisieren; es wurde nicht einmal - im TheorieJargon der siebziger Jahre gesprochen - als „Nebenwiderspruch” sexistischer Unterdrückungsverhältnisse wahrgenommen.
Die Kritik und der Widerstand der rassistisch ausgegrenzten und verfolgten Frauen hatte in den USA - im Zusammenhang der Bürgerrechtsbewegung und der antirassistischen Kämpfe der black communities - bereits zu Beginn der siebziger Jahre, später auch in England, Frankreich und in den Niederlanden heftige Auseinandersetzungen über den impliziten Rassismus des „weißen bürgerlichen Feminismus” ausgelöst. In der Bundesrepublik dagegen konnten sich Feministinnen lange in selbstzufriedener Weise von vornherein auf der „richtigen Seite” im antirassistischen Kampf wähnen. Die offene Formierung des Rassismus in Europa seit Mitte der achtziger Jahre hat nun auch sie verunsichert und ihre theoretischen Ansätze ins Wanken gebracht. Die Angriffe auf Flüchtlingswohnheime und die Übergriffe auf „Nicht-Deutsche” wie die Wahrnehmung des institutioneilen Rassismus in der Asylpolitik, der Abschiebepraxis und in der rechtlich kodifizierten Form der Ausländergesetzgebung haben zu der Einsicht geführt, daß rassistische Praktiken nicht nur im Kontext des Nationalsozialismus, Kolonialismus oder der Apartheid-Politik in Südafrika zu verorten sind, sondern einen wesentlichen Bestandteil der bundesrepublikanischen Gesellschaftsformation darstellen Spätestens seit Migrantinnen, Flüchtlinge und „afro-deutsche Frauen” die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit den „weißen Feministinnen” in Frage gestellt haben - so etwa im Herbst 1991 während des „Interkulturellen Sommerseminars für Schwarze Frauen” in Frankfurt - hat der Rassismusvorwurf auch den bundesrepublikanischen Feminismus erreicht. Die vermeintlich gleichartigen Erfahrungen aller Frauen, von Männern sexuell ausgebeutet und bedroht zu sein, erweisen sich als kaum noch vermittelbar oder verallgemeinerbar. Die These eines Geteilten Feminismus (so der Titel der beitrage zur feministischen theorie undpraxis zum Thema Rassismus im Frühjahr 1990) markiert folglich den Beginn der Auseinandersetzung um eine Revision der bisherigen Ansätze feministischer Theorie und Praxis auch in der Bundesrepublik.
Rassismus und die feministische Theorie
Im Zentrum feministischer Theoriebildung steht die Konstitution gesellschaftlicher Verhältnisse, die mit den Stichwörtern „Familie”, „Hausarbeit” und „Reproduktion” bezeichnet sind. Der Terminus „Reproduktion” meint dabei sowohl die in einem sehr engen Sinne generative Reproduktion der Gattung als auch die tägliche Reproduktion der Menschen und ihrer Arbeitskraft. Beides stellt sich in diesem theoretischen Kontext als universelle Bedingung jeder Form von Gesellschaft dar. Die Binsenweisheit, daß Menschen geboren werden und sich täglich reproduzieren müssen, wird - unter Hinweis auf die Gebär- und Säugefähigkeit - geschlechtlich definiert und erläutert, womit die „Mutter” zum Ursprung und zur Basis aller Gesellschaftlichkeit erklärt ist Die „Mutter” und von ihr abgeleitet die „Frau” wird so zu einem jeder Gesellschaft vorgängigen Naturwesen und ist mithin im Verhältnis zum Mann immer schon als das „andere Geschlecht” bestimmt. Das Postulat der „Zweigeschlechtlichkeit als biologische” (Ursula Beer) oder der „biologischen Differenz” (Ingrid Strobl) gilt in der feministischen Theoriebildung als materialistische Begründung der Kategorie „Geschlecht”; sie besitzt schon bei Shulamith Firestone {Frauenbefreiung und sexuelleRevolution , 1972) einen zentralen Stellenwert in der Kritik der Freudschen Psychoanalyse und liegt ihrer Vorstellung der „biologischen Familie” wie ihrer Annahme, Frauen seien „ihrer Biologie” ausgeliefert, zugrunde; auch in den Schriften von Maria Mies, Veronika Bennholdt-Thomsen und Claudia Werlhof ( Frauen , die letzte Kolo-nie) fundiert der biologistische Materialismus die These eines „weiblichen Gegenstandsbezugs zur Natur”. Selbst im historisch-materialistischen Feminismus bei Michele Barrett {Das unterstellte Geschlecht ), die biologistische Erklärungsmuster ausdrücklich ablehnt, sollen die „biologischen Geschlechtsunterschiede” als „Bestandteil des Rohstoffes” betrachtet werden, „auf dem die gesellschaftlichen Verhältnisse aufbauen”. Das unterstellte Naturverhältnis, die „natürliche Zweigeschlechtlichkeit” erscheint in all diesen theoretischen Konstellationen als Ausgangspunkt oder gar als Ursache der sozialen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Dem steht jedoch entgegen, daß weder die abstrakte Zuordnung von Gebärfähigkeit noch jene von sexistischer Ausbeutbarkeit das Phänomen „Frau” produziert, vielmehr ist es „Produkt einer sozialen Aneignungsbeziehung” (Donna Haraway), die in ihren historischen wie in ihren strukturellen Bedingungen ein ungleichmäßiges und ungleichzeitiges Machtverhältnis zwischen den Geschlechtern etabliert. Sie definiert die männlichen und weiblichen Subjekte und konstituiert die Gesellschaft als heterosexuelle Gemeinschaft der Geschlechter, in der Plomosexualität, Bisexualität und Transsexualität tendenziell ausgegrenzt und verfolgt sind. Das anthropologische (eigentlich zoologische) Verständnis von Reproduktion reißt die generative wie tägliche Reproduktion aus ihrem sozialen Zusammenhang, perpetuiert die heterosexuelle Gemeinschaft und führt zu einer ahistorischen Verallgemeinerung der Kategorie „Frau”.
Ähnliche Reduktionen lassen sich auch in den feministischen Analysen zu Familie und Hausarbeit feststellen. Das Modell der bürgerlichen Kleinfamilie, wie es sich als dominantes Muster für den Lebenszusammenhang von Frauen in den kapitalistischen Metropolen durchgesetzt hat, wird zeitlich und räumlich ausgedehnt. Elemente, die dieses Modell charakterisieren, wie die absurde Einheit von Verwandtschaftsgrad und Zusammenleben, die Trennung von „Heim” und „Arbeitsplatz”, die „geschlechtsspezifische Arbeitsteilung”, die primäre Rollenzuweisung des Mannes als des „Haushaltsvorstandes” und „Ernährers” einerseits und der Frau als einer in ökonomischer und emotionaler Abhängigkeit und Isolation lebenden „Hausfrau” und „Mutter” andererseits, werden so explizit oder implizit zur Erklärung der Unterdrückung aller Frauen herangezogen. Michele Barrett verweist hingegen darauf, daß bereits die Einführung und Verwendung des Begriffs „Familie” die Konsequenz hat, von vornherein „die Existenz einer Institution anzuerkennen, die in jedem wie auch immer gearteten historischen Zusammenhang grundlegend und natürlich” erscheint. Der Bezug auf „Familie” als unabhängig von ihren historischen Transformationen letztlich „urspüngliche Gemeinschaft” oder biologisch determinierte Basis des Zusammenlebens der Individuen führt zu einer theoretischen Analogisierung der historisch und gegenwärtig unterschiedlichen Haushaltsorganisationen mit den sozialen Mustern der bürgerlichen Kleinfamilie. Von der Forderung nach Lohn für Hausarbeit und der feministischen Kritik an der marxistischen Arbeitswerttheorie über die Auseinandersetzung um eine geschlechtsspezifische Vergesellschaftung der Arbeitskraft bis hin zur Diskussion über ein spezifisches weibliches Arbeitsvermögen haben sich reduktionistische Konzepte von „Familie” und „Hausarbeit” als Erklärungsansätze für Frauenunterdrückung durchgehalten.
In dieser Perspektive bleibt zum einen notwendig ausgeklammert, daß selbst die Verallgemeinerung des bürgerlichen Familienmodells in den kapitalistischen Metropolen Ergebnis sozialer Kämpfe (auch von Frauen) ist, wie die Kämpfe um geregelte Arbeitszeiten, Mutterschutz, Verbot der Kinderarbeit, Verbesserung des Lohnniveaus zeigen. Zum anderen werden etwa weitgehend marktexterne, auf Subsistenzproduktion beruhende Haushaltsorganisationen den Paradigmen „Familie” und „Hausarbeit” subsumiert und ihre spezifischen Strukturen als sekundäre, zu vernachlässigende Erscheinungen nivelliert. Nicht zuletzt die These der „Hausfrauisierung der Arbeit”, wie sie im Kontext der Untersuchungen zur Ausbeutung der Frauenarbeit in der „Dritten Welt” entwickelt wurde, geht über die unterschiedlichen Formen der „Haushaltsorganisationen”, wie der von Frauen geleisteten Arbeit in den kapitalistischen Zentren und Peripherien leichtfertig hinweg.
Demgegenüber deuten beispielsweise die Analysen Immanuel Wallersteins zur Formierung der Weltarbeitskraft darauf hin, daß die verschiedenen Haushaltsorganisationen unmittelbar mit rassistischen Spaltungen verknüpft sind. Auf der Grundlage des von ihm entwickelten Modells des kapitalistischen Weltsystems stellt sich der Rassismus als konstitutives Moment dar, indem sich die Hierarchisierung, Segmentierung und Kontrolle der Weltarbeitskraft in Form der „Ethnisierung” herstellt und reproduziert. Den unterschiedlichen „Haushaltsstrukturen” schreibt Wallerstein somit eine Schlüsselrolle zu. Einerseits bilden sie die Voraussetzung dafür, daß sich die Menschen unter den verschiedenen (ungleichen) Bedingungen der Weltarbeitsteilung reproduzieren können. Andererseits liefern die verschieden strukturierten Haushalte, das heißt die spezifischen Formen der Alltagspraxis, in denen sie die tägliche Reproduktion bewerkstelligen, das Material rassischer oder ethnischer Stigmata, die die Segmentierung der Weltarbeitskraft ideologisch legitimieren und zementieren.
Anknüpfend an Wallersteins Überlegungen lassen sich die Unterschiede zwischen dem Modell der bürgerlichen Kleinfamilie und den verschiedenen Formen der Haushaltsorganisation von Migrantinnen und Migranten sowohl in Bezug auf die je spezifische Rolle von Frauen in deren Reproduktion als auch in Bezug auf deren Funktion für den segmentierten Arbeitsmarkt als rassische Trennungen in den Zentren selbst thematisieren. Insbesondere im Zusammenhang der Familienpolitik wird die rassische Spaltung vorangetrieben, wenn etwa in der Bundesrepublik auf der einen Seite für Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit zum „Nachzug” von Familienangehörigen scharfen Restriktionen unterworfen ist, auf der anderen Seite aber durch entsprechende steuerpolitische Maßnahmen (Ehegattensplitting, unsoziale Kinderfreibetragsregelungen usw.) die bürgerliche Kleinfamilie gegenüber anderen Lebensformen präferiert und stabilisiert werden soll. Im Rahmen der Bevölkerungspolitik wird nach dem gleichen Muster verfahren: einerseits trachtet etwa die Deutsche Gesellschaft für Techni-sche Zusammenarbeit unter dem Stichwort „Überbevölkerung in der Dritten Welt” danach, die entwicklungspolitische Familienplanung und die antinatalistische Bevölkerungspolitik zu modernisieren, internationale Organisationen wie die United Na-tions Fund of Population Activities oder die International Planned Parenthood Federa-tion propagieren ihre bevölkerungspolitischen Initiativen gar unter den Schlagworten „Vorrang für Frauen” und „Investieren in Frauen”, um eine Senkung der Geburtenzahlen in Afrika, Asien und Lateinamerika zu erreichen; andererseits soll in den kapitalistischen Metropolen durch die Verschärfung der Abtreibungsgesetzgebung, durch die ideelle und materielle Aufwertung des „Mutterstatus” und durch ähnliche Maßnahmen die Steigerung der Geburtenrate in der „eigenen” Bevölkerung stimuliert werden. Unverhohlen wird diese Familien- und Bevölkerungspolitik als Zeichen einer „Feminisierung” der Entwicklung und der Gesellschaft ausgegeben. Sie folgt der doppelten eurozentristischen Prämisse einer Universalisierung der kleinfamiliären Haushaltsstruktur und der Aufrechterhaltung einer partikularistischen Abschottung und Trennung der Zentren.
Um diesem Eurozentrismus zu begegnen, erweist es sich für die feministische Theorie als erforderlich, diejenigen Beschränkungen, die bisher eine Ausblendung rassistischer Spaltungen erlaubten und begünstigten, zu überwinden. Gegenwärtig deuten sich in der bundesrepublikanischen feministischen Diskussion zwei Richtungen an, die Unterschiede und Ungleichheiten, die zwischen Frauen bestehen, zum Gegenstand zu machen. Die erste Richtung sucht, das Phänomen Rassismus mit Hilfe des „Differenzbegriffs” zu bestimmen. Dabei werden entweder in Anlehnung an poststrukturalistische Theorien „Rasse” wie „Geschlecht” und „Klasse” lediglich als „Orte der Differenz”, als formalistische Differenzierungen behandelt, oder die Unterdrückung durch Rassismus wird - ähnlich wie die Diskriminierung von Homosexualität, Behinderung oder Alter - als „heterogene Erfahrung” der Subjekte dargestellt. In politischer Hinsicht läuft die erste Spielart dieser Richtung darauf hinaus, Unterdrückung, Gewalt und Ausbeutung tendenziell unsichtbar zu machen, während die zweite in einen Relativismus zu verfallen droht, der sich in der Betonung von Pluralität, etwa „weiblicher”, „kultureller” Verschiedenheit bereits erschöpft.
Die zweite Richtung versucht dagegen, die beobachteten Differenzen, Trennungen und Spaltungen zwischen Frauen als Resultat und Ausdruck einer dreifachen Unterdrückung durch Kapitalismus, Sexismus und Rassismus zu erklären. Die These der „triple oppression” zielt so zwar auf die Unterschiede zwischen Frauen und benennt sie als unterschiedliche soziale Verhältnisse und Machtbeziehungen zwischen und in den Zentren und den Peripherien, doch der Begriff suggeriert zugleich eine Addition von Unterdrückungsformen. Damit wird dem in der feministischen Theorie entwickelten Ansatz der doppelten Ausbeutung der Frauen (Kapitalismus und Patriarchat) lediglich ein weiteres Ausbeutungsverhältnis hinzugefügt, ohne daß die Verknüpfungen der sozialen Machtverhältnisse bestimmt werden könnten. Die Konzeption der „triple oppression” ist folglich auch offen für die Hierarchisierung dieser Ausbeutungsverhältnisse, die der Vorstellung eines universellen Patriarchats als primäres und alle anderen Formen der Unterordnung übersteigendes Unterdrückungsverhältnis verhaftet bleibt
Sexismus und die Rassismus-Debatte
Nicht nur innerhalb des Feminismus ist das Verhältnis von Sexismus und Rassismus virulent geworden. Auch in der derzeitigen Diskussion über Rassismus zeigt sich eine Tendenz, das Phänomen Sexismus mit dem Phänomen Rassismus zu verbinden. Zumeist werden hier Rassismus und Sexismus in einem Atemzug genannt und Analogien, Überlappungen oder Verzahnungen behauptet. Beide Phänomene werden als Formen der Ausgrenzung und Hierarchisierung, als Formen der Naturalisierung sozialer Verhältnisse verstanden, in denen soziale Ungleichheit als unüberwindbar artikuliert ist, indem sie auf einen „natürlichen Ursprung”, auf unveränderbare biologische oder kulturelle Differenzen zurückgeführt wird. Überdies wird auf Übereinstimmungen verwiesen, die sich zwischen sexistischen und rassistischen Vorstellungen und Werturteilen zeigen. Vor allem das Auftreten sexualisierender Metaphern zur körperlichen und kulturellen Stigmatisierung der „Anderen” und deren Verschiebung beziehungsweise deren Verortung im Kontext von „Natur” und „Animalischem” bilden Elemente und Muster, in denen sich sexistische und rassistische Artikulationen überschneiden. Die Analogien von Sexismus und Rassismus auf dieser Ebene legen zumindest nahe, daß es sich in Struktur und Funktionsweise um gleichartige Phänomene handelt.
Von einer solchen Gleichartigkeit ist meines Erachtens jedoch nur auf einer bestimmten Abstraktionsstufe auszugehen. Die Vorstellungen von „Rasse” und „Geschlecht” werden in einem Prozeß der Bedeutungskonstitution erst hergestellt, indem die verschiedenen Artikulationen des Rassismus und Sexismus sie als evidente, immer schon vorhandene „Kategorien” etablieren, das heißt, bei beiden „Kategorien” handelt es sich um ideologische Konstruktionen. In der feministischen Theorie aber ist „Geschlecht” bisher kaum als „imaginäre Formation” begriffen worden, welche eine „Wirklichkeit produziert, einschließlich die der Körper, die in der Wahrnehmung vor aller Konstruktion zu liegen scheinen” (Haraway). Ausgehend von dieser These läßt sich der Begriff der „Naturalisierung”, sofern er für die Diskussion über Sexismus und Rassismus tauglich sein soll, präzisieren: Wenn „Naturalisierung” bedeutet, soziale Verhältnisse auf natürliche zurückzuführen, dann setzt ein solches Verständnis das Naturverhältnis bereits als gegebenes voraus. Der ideologietheoretische Ansatz läßt demgegenüber „Naturalisierung” als Projektion sozialer Verhältnisse in den imaginären Raum „Natur” begreifen. Das Naturverhältnis selbst erweist sich damit als ein Effekt dieser Projektion; es geht den sozialen Verhältnissen nicht voraus, sondern ist sozial konstituiert. Beide Aspekte die soziale Konstitution des Naturverhältnisses und die ideologische Konstruktion von „Rasse” und „Geschlecht” - in den Mittelpunkt der Diskussionen um Rassismus und Sexismus zu rücken, bedeutet, die rassistischen und sexistischen Prämissen zu vermeiden, und ermöglicht, der Substantialisierung kulturalistischer beziehungsweise biologistischer Zuschreibungen zu entgehen, wie sie etwa in den Vorstellungen einer „weiblichen” Naturverbundenheit, Gefühlsbetontheit, Sinnlichkeit und eines assoziativ-bildhaften Denkens der Frauen kultiviert werden.
Darüber hinaus laufen Analogisierungen, die sich auf das „Funktionieren” von Sexismus und Rassismus beziehen, Gefahr, die Unterschiede zwischen den beiden Phänomenen zu verwischen. Wenn etwa Etienne Balibar in seinen Beträgen zur RassismusDebatte von der „polymorphen Struktur” des Rassismus spricht, in die alle denkbaren Formen der Ausgrenzung, der Minorisierung, der Hierarchisierung und Flerrschaft eingelassen sind, so gilt dies sicher auch für den Sexismus. Sexismus wie Rassimus sind eingelassen in die familiäre Ideologie und die alltägliche Praxis der Reproduktion, sie sind in dem Bildungssystem, den Medien und den Kulturinstitutionen präsent und artikulieren sich in den nationalen Ritualen und sprachlichen Praxisformen. Obgleich jeder Versuch, Sexismus und Rassismus einfach zu definieren, an dieser Komplexität, an den unterschiedlichen Konfigurationen, den verschiedenen Artikulationen, „Funktionen” und Wirkungsweisen dieser beiden Phänomene scheitern muß, läßt sich in diesen polymorphen Strukturen dennoch ein jeweils dominantes Prinzip ausmachen, das Sexismus und Rassismus voneinander unterscheidet.
Der Rassismus ist zunächst abstrakt als ein Ein- und Ausschlußmodus zu bestimmen, der in einer variablen Kombination von äußerer Ausschließung, Assimilation und innerer Ausgrenzung (Minorisierung) bis hin zur Eliminierung die „eigene” Gruppe von den „Fremden” spaltet und gegen sie abschottet. Die Ausgrenzung ist folglich das dominante Prinzip des Rassismus, auch wenn er Elemente der unterordnenden Einschließung (Assimilation) beinhalten kann. Auch der Sexismus ist auf abstrakter Ebene als ein Ein- und Ausschlußmodus zu fassen, der die Unterwerfung der Frauen aufrechterhält. Die Trennung des „eigenen” von dem „anderen” Geschlecht ist jedoch selbstbezüglich, das heißt, die Frau ist das „andere Geschlecht” für den Mann, und hyperonym, das heißt, die Trennung hat die Form der einschließenden Unterordung des besonderen (weiblichen) unter das allgemeine (männliche) Geschlecht. Vom Frauenraub und Frauenhandel bis hin zu den verschiedenen Formen der Patrilokalität und Patrilinearität ist die Unterordnung der Frau nicht die Geschichte ihrer Ausschließung, sondern vor allem die ihrer Einschließung. Formen des Ausschlusses von Frauen, die sich zum Beispiel im nationalstaatlichen Rahmen historisch in zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen wie dem Ausschluß vom Wahlrecht, dem Verbot der Mitgliedschaft in politischen Organisationen, dem Ausschluß vom Hochschulstudium niederschlugen und sich heute etwa in der soziostrukturellen Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, ihrer geringeren Präsenz in den Führungspositionen der staatlichen Institutionen ausdrücken, sind Effekt ihrer Unterordnung im Einschluß, das heißt ihrer Unterwerfung innerhalb der „rassischen Gemeinschaften”. Trotz der Analogien in der polymorphen Struktur von Rassismus und Sexismus ist die Verschiedenheit hinsichtlich ihrer sozialen Konfigurationen und Wirkungsweisen im Auge zu behalten; nur dann kann das Zusammenwirken und die wechselseitige Verstärkung von Rassismus und Sexismus thematisiert werden.
Den Ausgangspunkt für weitere Überlegungen zum Verhältnis von Sexismus und Rassismus kann folglich die Feststellung bilden, daß sich die generative und tägliche Reproduktion gesellschaftlich koexistierender Individuen in Formen „der Schöpfung und fortwährenden Neuschöpfung” (Wallerstein) rassisch und national gekennzeichneter „Gemeinschaften” vollzieht. Hier verbindet sich die Problematik der Reproduktion, der aus feministischer Perspektive entscheidende Bedeutung für das Geschlechterverhältnis zukommt, mit der Problematik der über Rassismus und Nationalismus organisierten Ausgrenzung und Hierarchisierung gesellschaftlich koexistierender Gruppen. Im Hinblick auf den Einschluß von Frauen wirft dies die Frage auf, wie sich die Unterordnung der Frauen und ihre jeweilige Stellung im Reproduktionszusammenhang mit den rassistischen Spaltungen verbindet, ob letztere gar konstitutiv für erstere sind. Zumindest hinsichtlich der Spaltung in Zentren und Peripherien läßt sich eine solche Annahme kaum zurückweisen. Sie bestätigt sich sowohl in der national und international gegenläufigen Zielrichtung der Bevölkerungspolitik als auch in den rassistisch motivierten Sexismen der nationalstaatlichen Ausgrenzungspolitik wie der Nicht-Anerkennungsexistischer Verfolgung als Asylgrund, den Restriktionen zur Erlangung einer vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltserlaubnis fürMigrantinnen oder der im Ausländergesetz verankerten Ausweisungsandrohung gegen Prostituierte.
Der Rassismusvorwurf von seiten der Migrantinnen hat auch die feministische Praxis in Frage gestellt und eine Auseinandersetzung in Gang gebracht, in der die Grenzen des eurozentristischen „bürgerlichen” Feminismus deutlich zutage treten. Anti-rassistische Aktivitäten und die Zusammenarbeit mit Migrantinnen sind gegenwärtig in der Bundesrepublik nur vereinzelt und meist auf lokale Frauengruppen beschränkt. Die Schwierigkeiten einer antirassistischen feministischen Politik können dabei vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den Niederlanden, in England und den USA diskutiert werden. So hat die niederländische Feministin Anja Meulenbelt beispielsweise das Lavieren zwischen „einem extremen Ethnozentrismus” und einem „radikalen Kulturrelativismus” als zentrales Problem erkannt, das die Verbindung von Feminismus und Anti-Rassismus erschwert, wenn nicht verhindert. Klar ist demnach, daß sowohl die missionarische Vorstellung des eurozentristischen Feminismus, die Frauen in der „Dritten Welt” und die Migrantinnen seien auf das „Emanzipationsniveau” von Frauen aus den Metropolen zu heben, als auch der relativistische Standpunkt, europäische Feministinnen hätten sich j eglicher politischer Beurteilung der Situation von Frauen aus den drei Kontinenten Afrika, Asien und Lateinamerika oder einfach von Frauen, die anderen ökonomischen, sozialen und kulturellen Lebensbedingungen (Haushaltsstrukturen) unterworfen sind, zu enthalten, den Raum für eine Auseinandersetzung über unterschiedliche politische Zielsetzungen verschließt. Noch unter einem weiteren Aspekt erweist sich derzeit der Zugang zu einer anti-rassistischen feministischen Politik allerdings versperrt: Frauenpolitik in der BRD heute ist nicht nur institutionell verankert, sondern auch institutionell befangen. Sie spielt sich in Frauenministerien und in Gleichstellungsstellen ab, ist von sozialkaritativen Maßnahmen und Einrichtungen begleitet, gar angeleitet, und kapriziert sich auf die Ebene von Eingliederungsprogrammen, Anti-Diskriminierungsgesetzen, Quotierungsforderungen und Frauenförderplänen. Ein solcher staatlich fixierter Feminismus bewegt sich im Rahmen der „nationalen”, das heißt der „ethnisch-sprachlichen Gemeinschaft” (Balibar). Die „Gleichstellung der Frau” unter dieser Voraussetzung wird - willentlich oder unwillkürlich - national identifiziert und schließt alle Frauen, die nicht der staatlich sanktionierten „rassischen Gemeinschaft” zugeordnet werden, von vornherein aus. Ohne eine feministische Praxis, die jene „rassische Gemeinschaft mit den Männern” konterkariert, werden selbst die Minimalforderungen einer anti-rassistischen und anti-sexistischen Politik - wie die nach Anerkennung sexistischer Verfolgung als Asylgrund und einer vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltserlaubnis - letztlich nicht durchzusetzen sein.
Cornelia Eichhorn