Das Studentenparlament befürwortet ohne Einschränkung die Veröffentlichung des im Göttinger AstA-Infos abgedruckten Diskussionsbeitrages zum Tod des Generalbundesanwalts Buback im Frankfurter AStA-Info Der Generalbundesanwalt war persönlich mitverantwortlich dafür, daß politische Gefangene unter Haftbedingungen leben mußten, die selbst von der europäischen Menschenrechtskommission in einem Urteil gegen die britische Regierung als Folter (unter Bezugnahme auf „sensorische Deprivation”) bezeichnet wurde. Das läßt uns nicht seine Ermordung befürworten. In der Bundesrepublik wurden während der Fahndung nach der RAF und anderen Gruppen zahlreiche Bürger von der Polizei erschossen. Der Generalbundesanwalt hat durch seine Tätigkeit zu der Innenpolitik der letzten Jahre entscheidend beigetragen. Es ist daher legitim, über die Gefühle zu diskutieren, die Sozialisten und Demokraten aus dieser Verfolgungssituation gegenüber Einzelnen entwickeln, die für diese Unterdrückung mitverantwortlich sind. Erst diese Diskussion macht es möglich, nicht einem individuellen Rachedenken zu verfallen. Sie ist vielmehr notwendig, um anstelle von Einschüchterung oder Verzweiflungsaktionen gegen die Unterdrükkung in der BRD menschenwürdigere Verhältnisse herzustellen. Das Studentenparlament verurteilt daher den Versuch, die Diskussion über die ambivalenten Gefühle zu unterdrücken, die bei vielen Studenten über den Tod des GB Buback entstanden sind, als Zensur und Unterdrückung der Meinungsfreiheit.