Unbehelligt plant die rot-grüne Landesregierung in Hessen eine drastische Reduzierung der Lehrstühle in den Geisteswissenschaften. Für die Germanistik an der Frankfurter Universität etwa sieht das Wissenschaftsministerium bis zum Jahr 2000 einen Abbau um 15 % vor, hochgerechnet auf das Jahr 2007 ergeben sich sogar 70 %. Die miserablen Studien- und Prüfungsbedingungen in Frankfurt lassen die Ministerialbürokratie nicht nur kalt, sondern sollen sich nach deren Planungen auch noch verschärfen. Der diskus -Autor Gisbert Lepper kommentiert als Germanistikprofessor den hessischen Erlaßentwurf zur Stellenentwicklung und macht auf hochschulpolitische Implikationen des beabsichtigten Mißverhältnisses zwischen der wachsenden Zahl von Studentinnen und der schrumpfenden Zahl von Lehr- und Prüfungsberechtigten an den betroffenen Fachbereichen aufmerksam

Im Februar vorigen Jahres hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst den ihm unterstehenden Universitäten einen Erlaßentwurf zur Stellenentwicklung in den „geisteswissenschaftlichen Fächern . . . während der Jahre 1991 bis 2000“ zukommen lassen. Begründet wird das Papier mit dem Erfolg eines Erlasses aus der Amtszeit der sozialdemokratischen Wissenschaftsministerin Vera Rüdiger 1984. Es ging damals um den Abzug von Planstellen aus den geisteswissenschaftlichen Fachbereichen in dem bevorstehenden Jahrfünft bis 1990. Die betroffenen Fachbereiche wehrten sich redlich gegen dieses - so der Titel - „Konzept zur Reduzierung (überschüssiger) Ausbildungskapazitäten“. Sie monierten, daß der Erlaß auf zweifelhaften Vorannahmen und auf dem Berechnungsverfahren der „Kapazitäts-Verordnung“* basierte, in der stets von der Binnengliederung der Fächer in Institute und Abteilungen abstrahiert worden war. Ein Protest ohne Erfolg, wie man weiß. - Nun hingegen heißt es: „Das Konzept fand an den Hochschulen grundsätzlich Zustimmung, unbeschadet von Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall. (...) Die guten Erfahrungen der letzten fünf Jahre legen es nahe, das Konzept nach Ablauf seines ursprünglichen Planungszeitraums fortzuschreiben, um den geisteswissenschaftlichen Fächern an den hessischen Universitäten auch für die neunziger Jahre eine Perspektive zu geben . .

Mitte der 80er Jahre wurde eine Verfügung zum Stellenabbau noch ,Reduktionserlaß“ genannt. Ihre „Fortschreibung“ deren Kern nur aus einer Stellenliste mit Umwandlungs- oder Wiederbesetzungsvermerken besteht, trägt eine Argumentationsfassade, die aus einer Beschönigung der bisherigen Stellenabzüge und legitimatorischen Rationalisierungen wie „Planungssicherheit“, „inhaltliche Zielsetzung“, „Perspektive“, „Strukturverbesserung“ und „Beibehaltung des Stellenbestands“ zusammengeleimt ist. Der frühere Erlaß rechtfertigte die Reduktion der Hochschullehrerstellen mit einer „demographischen“ Prognose, die bereits damals angreifbar war und die sich inzwischen als falsch erwiesen hat, daß nämlich ab Anfang der 90er Jahre die Studentenzahl in den geisteswissenschaftlichen Fächern zurückgehen werde. Der jetzige Entwurf hält es nicht nur für unnötig, auf diese Fehlprognose einzugehen; er schafft sie vielmehr aus der Welt mit dem irreführenden Hinweis auf die damals „stark gesunkene(n) Studentenzahlen in den Lehramtsstudiengängen“.

Tatsächlich ist die Zahl der Studentinnen und Studenten seither - wegen der noch immer steigenden Jahrgangsquote der Studierenden - permanent angewachsen. Daß es überdies Magisterstudenten gibt, deren Andrang in den Geisteswissenschaften seit den ausgehenden 70er Jahren das verringerte Interesse für die Lehramtsstudiengänge ständig überkompensiert hat, darüber hüllt sich der Entwurf in berechnendes Schweigen. - Das hat, um aufs Grundsätzliche zu kommen, den Vorteil, den „heutigen Stand“ stillschweigend zur Bemessungsgrundlage der Stellenplanung zu machen. Aber war denn nicht noch vor kurzem von „Überlast“ die Rede, die man glaubte den Hochschulen zumuten zu dürfen, mit der festen Zusicherung, die daraus sich ergebenden Ausbildungsprobleme sollten kein Dauerzustand bleiben. An diese Zusicherung scheint sich das Wissenschaftsministerium

den geisteswissenschaftlichen Fächern gegenüber nicht mehr gebunden zu fühlen. Statt dessen schreibt es sogar die Fehlprognose weiter fort. Bemerkenswert sind die Sätze, die die diesbezügliche Behauptung umrahmen: „Die Ausgangslage für die Geisteswissenschaften hat sich gegenüber 1985 insofern verbessert, als der Ende der neunziger Jahre an den Schulen verstärkt einsetzende Ersatzbedarf für altersbedingt ausscheidende Lehrer in Verbindung mit wieder steigenden Schülerzahlen sich positiv auf die Studienplatznachfrage für Lehramtsstudiengänge auszuwirken beginnt. Vor einer Überschätzung der Berufschancen von Lehramtsabsolventen muß aber weiterhin gewarnt werden. Hinzu kommt, daß die Anzahl der Studienanfänger an den Hochschulen aus demographischen Gründen während der neunziger Jahre insgesamt gegenüber dem heutigen Stand zurückgehen wird. Daher erscheinen Spekulationen von Fachvertretern über eine zu erwartende hohe Steigerung der Studienplatznachfrage in den Geisteswissesnschaften zu optimistisch.“ Nach ihrem Realitätsverhältnis zu urteilen, sind diese Sätze nur komisch. Da sie aber aus der entscheidenden Machtposition formuliert sind, spricht aus ihnen bürokratische Gleichgültigkeit oder Geringschätzung. Geringschätzung der Ausbildungsansprüche von Studenten, die außer der fehlenden Berufsperspektive noch die Abfertigung in überfüllten Lehrveranstaltungen in Kauf zu nehmen haben. Geringschätzung der Bemühung der Dozenten, diese zweckwidrigen Großveranstaltungen zusammenzuhalten und ihren Prüfungsverpflichtungen nachzukommen. Von „Spekulationen“ läßt sich vor allem das Ministerium leiten, von Spekulationen freilich besonderer Art. Es sind Spekulationen auf das kurze Gedächtnis der Fachvertreter, auf die Apathie der Studenten, Spekulationen auf das Sicherheitsgefühl und die Wurstigkeit (,Nach mir die Sintflut“) der derzeitigen Stelleninhaber und die Spekulation, daß sich die kleinen und großen Fächer, die mehr und die minder betroffenen Institute werden auseinanderdividieren lassen. Kurz, es sind Kennzeichen einer autokratischen Verwaltungspraxis, eingehüllt in eine „Vorschlags-Rhetorik. Und das erklärt denn auch die monströse Rationalisierung, die den Eingangsteil des Erlaßentwurfs kennzeichnet.

Den Durchführungsbestimmungen der Anlage läßt sich entnehmen, daß die geplante Anpassung der bestehenden an die im Hochschulrecht vorgeschriebene Stellenstruktur (Abschaffung der C 2-Stellen), insbesondere aber die beabsichtigte „Strukturverbesserung“, d.h. die Absicht, „eine Reihe freiwerdender Professoren- in Qualifikationsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs umzuwandeln“, nicht nur einzelne Stellen betrifft, sondern für eine Reihe von größeren Instituten eine restaurative Veränderung der Kollegialverfassung und internen Machtverhältnisse in Gang setzt. Was die Frankfurter Universität betrifft, so sieht der Erlaßentwurf für die in den Jahren 1991 bis 2000 „aus Altersgründen absehbar freiwerdenden Professuren“ folgende Maßnahmen vor: „Es wird vorgeschlagen, alle 26 frei werdenden C 4-Stellen ... wiederzubesetzen, von acht C 3-Stellen ... zwei in Stellen für wissenschaftliche Assistenten umzuwandeln Von den 18 C 2-Stellen sollen drei nach C 3 gehoben, zwei in Hochschuldozenturen, vier in wissenschaftliche Nachwuchsstellen, sieben in Stellen für wissenschaftliche Assistenten umgewandelt und zwei abgezogen werden. (...) Theologie Eine frei werdende C 2-Professur soll in eine Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter umgewandelt werden.

Germanistik Zur Strukturverbesserung sollen alle im Planungszeitraum frei werdenden C 2-Stellen in Stellen für wissenschaftliche Assistenten bzw. für wissenschaftliche Mitarbeiter umgewandelt werden Anglistik Auch in diesem Fach sind die frei werdenden C 2-Stellen in Stellen für wissenschaftliche Assistenten umzuwandeln.“ Das Ministerium beabsichtigt demnach, die ehemaligen H 2-Stellen, das sind ihrer Herkunft nach Assistentenstellen, die Anfang der 70er Jahre im sogenannten .vereinfachten Berufungsverfahren“ zu Professuren gemacht worden sind, wieder zu kassieren. Vorgesehen ist in der Regel die Rückverwandlung in Mittelbau- und Qualifikationsstellen, wenn man so will also die „Beibehaltung des Stellenbestandes“ Für die größeren Institute ist dies ein Kahlschlagverfahren; denn es zielt ab auf die Stellenkategorie. Auf die Funktion, die die einzelnen Stellen für das Lehrprogramm haben, auf die Projekte, die an sie gebunden sind, nimmt es keinerlei Rücksicht Am härtesten trifft das Verfahren diejenigen Fächer, die zu Beginn der 70er Jahre - als es darum ging, die universitäre Lehrerausbildung zu sichern und auf die Reform des Schulwesens in Hessen auszurichten - einen hohen Anteil an H 2-Stellen erhielten. Das hatte gewiß Kostengründe, aber auch den internen Reformeffekt, daß die Direktorialverfassung der Institute und die persönliche Verfügung der Ordinarien über die ihrem Lehrstuhl zugeordneten Institutsangehörigen verschwanden. Ohne Zweifel haben die Institute, an denen das geschah, noch heute eine liberale Atmosphäre und die theoretisch differenzierteren Lehrprogramme. Die „Strukturverbesserung“, die das Ministerium anstrebt, trägt dazu bei, diese Veränderung rückgängig zu machen: sie befördert oder bezweckt gar die Restauration der Stellenhierarchie der Ordinarienuniversität Es ist leider nicht zu bestreiten, daß sich das Ministerium dabei eine Zweideutigkeit zunutze machen kann, die sich auch diese Institute bei der Forderung nach einer besseren Personalausstattung haben zuschulden kommen lassen. Denn aus Gründen eines Opportunismus, für den sie nun zahlen werden, haben sie es immer unterlassen, klarzustellen, daß es ihnen um zusätzliche Personalstellen für die Organisationseinheit, nicht aber um die Ausstattung von Professuren ging. Man kann allerdings bezweifeln, ob die Lehrenden selbst an dieser Unterscheidung noch festhalten. Es ist die Frage, ob nicht die refeudalisierte Berufungspraxis, das Prämienwesen, das die Präsidialverwaltung in den 80er Jahren zum Ausbau ihrer Macht über die Fachbereiche installiert hat, die allgemeine Wertschätzung der Forschungs- vor der Lehrtätigkeit und die daraus resultierende Mittel- und Prestige-Konkurrenz die Hochschullehrer inzwischen so weit auseinander gebracht haben, daß ihnen das allgemeine Interesse ihrer Institute gleichgültig geworden ist.

Der Entwurf gibt keinen Grund zum Zweifel, daß es dem Ministerium nicht zugleich um die Förderung junger Wissenschaftler zu tun ist. Es ist aber zu fragen, welchen Sinn es hat, zusätzliche Qualifikationsstellen zu schaffen, wenn im gleichen Maße die Hochschullehrer-Stellen, um die die Nachwuchskräfte einmal konkurrieren werden, abgebaut werden.

Der entscheidende Einwand gegen den Entwurf bleibt aber der, daß diese Stellen angesichts der gegenwärtigen Studienmisere in den Geisteswissenschaften zur Bewältigung der Lehr- und Prüfungsaufgaben auf absehbare Zeit unentbehrlich sind. Es ist unverantwortlich, den Abbau dieser Stellen aus den vom Ministerium angeführten „demographischen Gründen“ ins Auge zu fassen; denn bisher hat der steigende Anteil von Studierwilligen an den sogenannten geburtenschwachen Jahrgängen den demographisch registrierten Rückgang der Jahrgangsstärken noch immer ausgeglichen. Und spricht nicht das Ministerium selbst von „wieder steigenden Schülerzahlen“? Wenn es trotzdem auf der Reduktion der Hochschullehrerstellen beharrt, so will es sie aus anderen Gründen. Das nenne ich unerträgliche Ausbildungsbedingungen in den Normalzustand umdefinieren. Diejenigen, die damit praktisch konfrontiert sind, Studenten gleichermaßen wie Dozenten, können dem Erlaßentwurf nur die Verachtung ihrer Tätigkeit entnehmen.

Gisbert Lepper

* KapVO: eine im Hochschulrahmengesetz verankerte Vorschrift zur jährlichen Ermittlung der Ausbildungskapazität an den Hochschulen. Es handelt sich ursprünglich um eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts zur juristischen Absicherung der dem Grundrecht auf freie Ausbildung entgegenstehenden ,Beschränkung der Zulassung zum Studium*. Doch kaum war dieses Verfahren zur Verrechtlichung der grundgesetzwidrigen Praxis des Numerus clausus politisch durchgesetzt, so funktionierte die Ministerialverwaltung es zum Instrument der Stellenplanung, d.h. der Anpassung der Lehrkapazität an die Studienplatz-Nachfrage, um.