Das neue Jahr begann in der Bundesrepublik verheißungsvoll — zumindest für die politischen Gefangenen: der Stern, spätestens seit seiner (erfundenen) Titelgeschichte über die „Kommandozentrale der RAF“ in der Hamburger Hafenstraße als halbamtliches Verlautbarungsorgan der Bundesanwaltschaft bekannt, berichtete über geplante vorzeitige Haftentlassungen von Gefangenen aus der RAF, die Süddeutsche Zeitung zog nach mit „Informationen aus dem Bundeskabinett: sieben verurteilte Terroristen sollen vorzeitig entlassen werden“ und die taz, seit dem letzten großen Hungerstreik 1989 vorzugsweise von der Modernisierer-Fraktion der Ämter für Verfassungsschutz mit zu lancierendem Material beliefert, kommentierte mit vorauseilender Zufriedenheit, als seien bereits Fakten geschaffen: „Die Entlassung einiger RAF-Häftlinge trägt zur Zivilisierung der Bundesrepublik bei.“ Die Wirklichkeit kann mit so viel staatstreuem Optimismus der Journaille kaum Schritt halten. Und so mühen sich denn derzeit die Spitzenpolitiker mit blumigen Formulierungen über „Versöhnung“ und „Menschlichkeit“ zu überdecken, daß die ganze Aufregung um nicht mehr geht als um eine Vorschrift aus der Strafprozeßordnung und einen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch. Die eine sieht vor, daß Straftäterinnen nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftzeit rauskommen können, der andere schreibt fest, daß bei Menschen, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, nach fünfzehn Jahren zu prüfen ist, ob sie vorzeitig entlassen werden können. Bei der Diskussion um die Freilassung von Günter Sonnenberg, Irmgard Möller, Bernhard Rössner, Lutz Täufer, Christine Kuby, Karl-Friedrich Grosser und Claudia Wannersdorfer geht es also nicht um Gnade, besonders großzügige oder zivile Umgangsformen des Staates, es ist zuallererst ein juristischer Routinevorgang, rechtsstaatliche Normalität. Wobei zu dieser rechtsstaatlichen Normalität eben auch die gnadenlose Sonderbehandlung dieser Gefangenen gehört. Claudia Wannersdorfer, die wegen Unterstützung der RAF seit sieben Jahren sitzt, Bernhard Rössner, der 1975 u.a. wegen Teilnahme am Überfall auf die Deutsche Botschaft in Stockholm zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, und Günter Sonnenberg, der wegen Mordversuchs an zwei Polizisten 1978 zweimal lebenslang bekam, gelten wegen schwerer Krankheiten seit langem als haftunfähig, ohne daß sich die Gerichte, das Bundesjustizministerium oder ein nennenswerter Teil der deutschen Öffentlichkeit darum scheren würde. Irmgard Möller wurde im Juli 1972 gefaßt und wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu viereinhalb Jahren verurteilt — zusammen mit Jan Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader war sie während der bis heute nicht aufgeklärten Todesnacht vom 17. auf den 18. November 1977 im Hochsicherheitstrakt in Stuttgart-Stammheim und überlebte als einzige (schwer verletzt). Sie hat die Selbstmord-Behauptung des Staates immer als Lüge bezeichnet und wurde nach der Todesnacht mit einem neuen, nur auf Aussagen eines V-Mannes basierenden Ermittlungsverfahren überzogen, das 1979 mit dem Urteil „lebenslang“ endete. Ihre mittlerweile zwanzig Jahre währende Haft kann aufgrund der Lage der Dinge getrost als „zum Schweigen bringen einer Zeugin“ bewertet werden.

Daß auch die Entlassung von Christa Eckes, die ihre achtjährige Haftstrafe 1992 vollständig abgesessen hat, von den Medien in Zusammenhang mit der „Strafaussetzung auf Bewährung“ gesetzt wird, zeigt, was die deutsche Justiz von ihren Gesetzen hält und wie staatskonform die politische Diskussion in der BRD tatsächlich ist.

Aber nicht nur die genaueren Umstände der Haft dieser politischen Gefangenen, die eher ihre weitere Einknastung als Skandal erscheinen lassen, als daß sie ihre Freilassung als „versöhnliche Geste“ interpretierbar machten, werfen ein falsches Licht auf die aktuelle Debatte. Auf Nachfragen bezüglich der tatsächlichen Aussichten der Gefangenen freizukommen, halten sich das FDP-geführte Justizministerium und die von einem FDP-Mann geleitete Bundesanwaltschaft nämlich ziemlich bedeckt: Der Generalbundesanwalt verweist darauf, daß die Entscheidung bei den „unabhängigen Gerichten“ liegt, er sei lediglich gefordert, eine Prognose abzugeben. Die Gerichte werden aber jeweils nur auf den Einzelfall eingehen — bisher könne er bei keinem und keiner der Gefangenen mitteilen, wie deren Entscheidungen ausgehen werden. Der Bundesjustizminister beharrt darauf, daß die Haftentlassungsdebatte keineswegs auf seine Initiative gestartet worden sie, es handle sich dabei um einen Routinevorgang, dessen Verlauf er, da es sich um Bundesgefangene handle, lediglich koordiniere. Die für die Entscheidung der Gerichte bedeutsame Prognose stelle nicht er, sondern der Generalbundesanwalt — und der unterliege in dieser Frage keinerlei Weisungen.

Klar geäußert hat sich dagegen der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, der SPD-Politiker Bernrath: Eine Haftentlassung ohne ein Abschwören der Gefangenen von Zielen und Politik der RAF lehne er strikt ab. Ähnlich scharfe Töne klingen auch aus der CSU und der CDU.

Eingeschaltet hat sich auch, allerdings ungleich dezenter, die letztes Jahr neugebildete Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung (KGT) — ein Gremium, in dem, wie zuvor erst einmal im Großen Krisenstab während des Deutschen Herbstes (1977), das Zusammenarbeits-Verbot von Geheimdiensten und Polizeien ganz offiziell ausgehebelt ist. Die Koordinierungsgruppe, deren Einrichtung die PDS-Abgeordnete Ulla Jelpke als „stillen Putsch“ bezeichnete, war zuletzt wahrscheinlich an der Verbreitung der Gerüchte über eine angebliche Zellensteuerung der RAF-Kommandos maßgeblich beteiligt. Die KGT, so ist zu hören, befürworte eine Entlassung der genannten Gefangenen in zwei Etappen — als „Instrument zur Terrorismus-Prävention“. Im Klartext: Das Projekt wird augenblicklich gestoppt, wenn es weitere Anschläge der RAF gibt. Die Gefangenen werden demzufolge, ohne daß dagegen bislang jemand protestiert, ein Jahr lang zu dem gemacht, was ihre Freundinnen und Genossinnen immer behauptet haben: zu Geiseln. Trotzdem ist es natürlich besser, sie kommen endlich raus — notwendig und halbwegs human wäre angesichts der real verstrichenen Haftzeit und der Haftunfähigkeit von manchen allerdings: bedingungslos.

In Deutschland zeigt die Diskussion um die Entlassung einiger Gefangener aus der RAF also bislang nur, wie wenig sich hier geändert hat. Das taz-Geschreibsel über die „Zivilisierung der Bundesrepublik“, zu der die Haftentlassungen beitragen könnten, mag insofern gerade noch als Hinweis darauf durchgehen, daß dieses Land (und das nicht nur wegen der Behandlung der politischen Gefangenen) derzeit noch als unzivilisiert zu gelten hat. Implizit freilich auch als Eingeständnis, daß mit der von linker Seite aufgeregt propagierten „Zivilisierung“ wohl nicht mehr gemeint ist als die Einhaltung der bestehenden Gesetze.

Oliver Tolmein