Alptraum-Szenario
Der Sommersonntagsspaziergang endet, man will gerade nach Hause zurückfahren, mit den Worten: „Sie sind verhaftet!“ - die vorgeworfene, aberwitzige Tat: „Sie haben versucht, einen Personenzug zum Entgleisen zu bringen.“ Indizien gibt es keine - aber die Aussagen von Polizisten, die behaupten, dich genau beobachtet zu haben: bei etwas, was du nicht nur nicht gemacht hast, sondern auch noch falsch und furchtbar findest.
Für Ralf G. und Knud A. ist das kein Alptraum, sondern bittere Realität: Die beiden Hamburger, die zu den Rote Flora-Aktivistinnen gehören, wurden am 29. Juli letzten Jahres, wenige Tage nach der gewaltsamen Räumung des Flora-Parks durch die Polizei, in Pinneberg auf einem abgelegenen Parkplatz von vier Hamburger LKA-Beamten festgenommen. Seitdem sitzen sie in Itzehoe in Untersuchungshaft - am 27. Januar wird ihnen vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Itzehoe der Prozeß gemacht. Die Zeichen stehen schlecht. Die Anklage lautet auf „gemeinschaftlicher Mordversuch mit gemeingefährlichen Mitteln“ und „versuchter gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr“ - das Strafmaß dafür reicht von drei Jahren bis zu lebenslänglich. Vorsitzender Richter der Kammer ist der berüchtigte Jurist Manfred Selbmann, der 1981 in seinem Urteil gegen die Brokdorf-Demonstranten Markus Mohr und Michael Duffke weit über das Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinausging. „Bürgerkriegsjustiz“ bescheinigten, ihm damals die Zeit der Bundesgerichtshof kassierte den Schuldspruch und verwies wegen befürchteter Parteilichkeit des Richters Selbmann das Verfahren an das Oberlandesgericht Kiel weiter.
Dabei brauchten sich Ralf G. und Knud A. eigentlich keine Sorgen zu machen: Die Anklage stützt sich strenggenommen auf nichts. Am 29. Juli ist auf der Strecke Hamburg-Kiel kein Personenzug entgleist. Der Lokführer des Eilzuges 3562, der um 17:38 Uhr eine auf den Gleisen liegende Betonplatte überfahren hat, hat „keine Unstimmigkeiten im Fahrverhalten“ festgestellt. Die Betonplatten, die von einem neben den Gleisen verlaufenden Kabelschacht stammen (die frei zugänglichen und leicht zu entfernenden Deckplatten fehlen übrigens über weite Strecken und werden von den jugendlichen Skatern eigenen Aussagen zufolge, zu „allem möglichen“ verwendet), sind, darüber gibt ein Gutachten der Universität Bremen Auskunft, auch nicht geeignet, einen Zug, der schneller als 10 km/h fährt, entgleisen zu lassen. Die Stelle, an der Ralf G. und Knud A. angeblich die Betonplatten auf die Gleise gelegt haben, ist von allen Seiten aus gut einsehbar, direkt daneben befindet sich eine Skaterbahn, die ständig von Jugendlichen frequentiert ist: Hier, am hellichten Tag einen „Anschlag“ durchzuführen, käme einer Selbstanzeige gleich.
Außerdem gibt es keinerlei Indizien, die gegen die beiden sprechen. Korrekter: Es gibt überhaupt keine Indizien. Eine Spurensicherung oder ähnliche kriminalistische Basisarbeit haben sich die LKA-Beamten nämlich gespart. Weder wurden auf den Sandstreifen, die zum Bahndamm führen, Fußabdrücke genommen, noch wurden die Schuhe oder andere Bekleidungsstücke der Beschuldigten auf Sandspuren untersucht. Die auf Drängen der Verteidiger (!) vorgenommene Untersuchung eines Fingernagels blieb ohne Ergebnis, auf den Betonplattensplittern wurden keine Fingerabdrücke entdeckt.
Bleiben die Aussagen der LKA-Beamten selber. Und die sind von A wie Aufnahme der Observation bis Z wie Zuführung zum Gericht sehr sonderbar. Nach einem FloraTreffen, so geht die Geschichte, sind Ralf und Knud den Beamten als „bekannt“ aufgefallen. Nur deswegen hätten sie die Observation aufgenommen - und über die Stadtgrenzen, die in diesem Fall auch die Landesgrenzen und mithin die Grenzen ihres Einsatzgebietes sind, weitergeführt. Und das über Stunden, beim Autofahren, beim Spazierengehen, beim Eisessen ... Dann, der erste glückliche Zufall, verlieren sie die beiden ausgerechnet an den Bahngleisen, wenige Minuten vor der angeblichen Tat, aus den Augen. Sie entdecken sie erst wieder, der zweite glückliche Zufall, als sie, vierhundert Meter von den LKA-Beamten entfernt, die Betonplatten auf die Gleise schichten - das gelingt ihnen, so gut werden Bullen ausgebildet, mit bloßem Auge Gottseidank, dritter glücklicher Zufall, haben die LKA-Observanten das Fernglas aus dem Auto mitgenommen: Jetzt erkennen sie alles, auch die Personen ganz genau - einem NDR-Team gelingt das später beim Nachstellen der Szene keineswegs: Die öffentlichrechtlichen Mitarbeiter können auf die Entfernung auch mit großer Vergrößerung gerade mal die T-Shirt-Farbe erkennen. Dann allerdings haben die Kripo-Beamten Pech - auch das ein Glück für die Strafverfolgung: Bevor sie eingreifen können, kommt der Zug ... und nichts passiert. Erleichtert können sie die beiden, als sie zu ihrem Auto zurückkommen, festnehmen. Ein Polizei-Märchen - zu dumm, um wahr zu sein, aber nicht dumm genug, um eine Anklage nach sich zu ziehen. Ein Motiv kann sich die Staatsanwaltschaft zwar auch nicht so recht vorstellen - zumal die beiden das Entgleisenlassen von Zügen sofort und scharf verurteilen, sogar darauf hinweisen, daß solche Delikte bislang entweder von Neofaschisten oder als Verfassungsschutz-Provokationen verübt wurden - aber was soll’s. Wo ein politischer Wille ist, findet sich auch ein Urteil.
Die Anklagekonstruktion ist aber nicht nur wegen der faktisch fehlenden Beweise gegen die beiden waghalsig, sondern auch in ihrer immanenten Logik: Um „Mordversuch“ anzuklagen, ist der Nachweis eines „Vorsatzes“ notwendig. Weil das bei einer Tat, von der sich die angeblichen Täter distanzieren, ziemlich schwierig ist, begnügen sich Richter und Staatsanwaltschaft bisher mit dem Hinweis auf die „Intelligenz“ der Beschuldigten wer klug ist, wird’s schon gewollt haben. Daß die Wahl des Ortes für den „Anschlag“ nicht gerade ein Beweis für Intelligenz wäre, lassen wir mal außer acht. Ein Mittel muß aber auch „geeignet“ sein, seinen Zweck (in diesem Fall: Tötung von Zugpassagieren durch Entgleisenlassen der Bahn) zu erreichen - die Betonplatten waren das aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht: Das schert Staatsanwaltschaft und Gericht nicht, weil sie den Angeklagten in diesem Punkt nicht „Intelligenz“, sondern „Ahnungslosigkeit“ unterstellen - klug genug zu wissen, was sie tun, aber zu dumm, um die richtigen Mittel zu wählen.
Das Verfahren in Itzehoe ist aufgrund der abenteuerlichen „Beweislage“ sicherlich einer der ungewöhnlichsten Prozesse der letzten Jahre - auch oder gerade weil, 129a gar nicht darin auftaucht. Das seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes betont unpolitische Gehabe (das in krassem Gegensatz zur klar politisch motivierten ungewöhnlich harten Behandlung der Angeklagten steht) erschwert einerseits die, überaus engagiert betriebene, Solidaritätsarbeit vor allem im überregionalen Rahmen — andererseits kann es im Prozeß helfen, wenn tatsächlich „normale“ Beweisführungspraktiken verlangt werden können. Bisher gab es mehrere Kundgebungen am Knast, eine große Demonstration in Itzehoe und etliche Veranstaltungen. Dem Prozeß wohnt eine unabhängige Beobachtergruppe bei, in der Lehrer, Gewerkschafter, kritische Polizisten und andere vertreten sein werden Die Unterstützung der Solidaritätsarbeit in anderen Städten ist sinnvoll und notwendig. Die Arbeit der vier Anwältlnnen muß außerdem finanziell unterstützt werden.
Oliver Tolmein
Kontaktadressen: Infobüro Ralf und Knud, Rote Flora, Schulterblatt 71, 2 Hamburg 36, Freitags 16 bis 18 Uhr: 040 - 4395413
Spendenkonto: Rechtsanwalt Beuth, Kto.Nr.: 1250/124029, BLZ: 20050505 Hamburger Sparkasse, Anderkonto Ralf und Knud