QUALIFIZIERTER SCHROTT? VORSCHLÄGE GEGEN AKADEMIKERARBEITSLOSIGKEIT
Noch ist das Ausmaß akademischer Arbeitslosigkeit nicht besorgniserregend: „Ende Mai 1977 zählten die Arbeitsämter 24 700 Arbeitslose mit abgeschlossener Hochschulausbildung, 6 300 oder 34% mehr als vor Jahresfrist. Weniger ausgeprägt war der Anstieg der Zahl der Arbeitslosen mit Graduiertenabschluß (Fachhochschulabschluß, ES). Sie war mit 15 000 Arbeitslosen um 700 oder 4,7% höher als Ende Mai 1976.” (1) Dennoch läßt der Anteil von 4 2% Akademikern an der Gesamtzahl der Arbeitslosen den Schluß der Bundesanstalt für Arbeit zu, daß Absoventen von Hochschulen und Fachhochschulen von der allgemeinen Arbeitslosigkeit in nur geringem Umfang betroffen sind Allerdings „nahm die Zahl der Arbeitslosen, die nach Abschluß ihrer Universitätsoder Fachhochschulausbildung eine Anfangsstelle suchten, von Ende Mai 1976 auf Ende Mai 1977 erheblich stärker zu als die aller arbeitslosen Akademiker und Graduierter” (1), bei Hochschulabsolventen um 55,9%, bei Fachhochschulabsolventen um 52,1%!
Die Arbeitsämter beobachteten eine „vergrößerte Mobilität dieser Personengruppen gegenüber der Vergangenheit ... Danach sind Akademiker und Graduierte bei der Stellensuche zunehmend bereit, ihre Erwartungen den Konditionen des Arbeitsmarktes anzupassen. Dies gilt vor allem für Fragen des Einkommens und der Region, in der die Beschäftigung aufgenommen werden soll.” (1) Diese „Mobilität”, dieses Entwurzeltsein wird augenblicklich bei den Studenten regelrecht erzeugt. So stand sinngemäß in der neuesten Arbeitsmarktanalyse für Diplom-Biologen der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, daß nicht mehr jeder Biologiestudent damit rechnen könne, als Biologe eine Anstellung zu finden. Wenn man allerdings seine Erwartungen etwas herunterschraube und „mobiler” werde, könne man durchaus noch einen Job als wissenschaftlicher Berater im Aussendienst der Pharmaindustrie bekommen (Arzneimittelvertreter).
Von daher wird geschlossen, daß Akademiker noch in einer relativ privilegierten Position seien. Eine Studie von Manfred Tessaring (2) zeigt, daß je höher die Qualifikation, umso geringer das Arbeitslosen risiko ist. Dies gelte sowohl im öffentlichen Dienst wie für die private Wirtschaft. Dies hänge mit der höheren Flexibilität der Akademiker zusammen, in vielen Fällen werden sie noch nicht für einen bestimmten Beruf an den Hochschulen ausgebildet; sie sind regional weniger gebunden und sie können im Falle einer breiten Akademikerlosigkeit weit unter Niveau beschäftigt werden.
Auch Frankfurts Universitätspräsident Krupp betont die privilegierte Lage der Akademiker, die auf jeden Fall einen Arbeitsplatz fänden, selbst wenn sie ihn Wenigerqualifizierten wegnähmen. Er tröstete im Rechenschaftsbericht: „Häufig wird beklagt, daß ein Teil der Hochschulabsolventen nur in nicht ausbildungsadäquaten Positionen Beschäftigung findet. Hier muß jedoch scharf unterschieden werden zwischen den vom Arbeitsmarkt gewünschten Qualifikationen und den Einkommensund Statuserwartungen aufgrund eines formalen Abschlusses.” (3) Neben dem „Verdrängungseffekt”, der auf die „privilegierte Position” der Akademiker zurückgeführt wird und nicht darauf, daß eher Besserqualifizierte für das gleiche Geld eingestellt werden, wird noch eine zweite Argumentationskette aufgebaut. Beim Schaffen von qualifizierten Arbeitsplätzen für Akademiker habe „der öffentliche Dienst aufgrund seines hohen Akademikeranteils notwendigerweise eine Vorreiterfunktion ... Die Tatsache, daß dem vorhandenen, gesellschaftlichen Bedarf eine restriktive Finanzpolitik gegenübersteht und daß eine Reform des Laufbahnund Besoldungssystems längst überfällig ist, sind zwei Seiten der gleichen Medaille.
Allerdings ist häufig nicht so sehr das Anspruchsdenken der neu Hinzutretenden, sondern vielmehr das Besitzstandsdenken der im Beschäftigungssystem Etablierten das wesentliche Hindernis zur Lösung des Dilemmas. So gibt es z.B. teilweise - aus dem Laufbahn- und Besoldungsrecht nicht begründbare — Widerstände bei Verwaltungen und Personalräten gegen die Einstellung von Hochschulabsolventen unterhalb der herkömmlichen Eingangsstufe A 13; über diese Frage hat der Präsident mit dem Personalrat der Universität Frankfurt eine intensive Diskussion geführt.” (3) Was. hier von Krupp als „Besitzstandsdenken” gegeißelt wird, ist vom Personalrat aus nur als Schutz der eben noch nicht Etablierten gedacht! Doch Krupp versucht damit eine Parallele seines Sparvorschlags zu den Thesen von Peter Grottian zu suggerieren, denn er fährt fort: „ln diesem Zusammenhang ist auch auf ein kürzlich veröffentlichtes Memorandum Berliner Hochschullehrer hinzuweisen, in dem der Vorschlag eines ‘Solidaritätsbeitrags’ gemacht wird, der sich allerdings auf den Bereich des höheren Dienstes beschränkt.” (4)
Versuchte Prolemlösung im öffentlichen Dienst
Grottian veröffentlichte im Langen Marsch vom April 1977 eine Analyse, die — im Gegensatz zu den Äußerungen von Krupp - berücksichtigt, daß aufgrund der Verlagerung des „Schülerberges” in die Universitäten ab 1977/78 „jährlich ein neues Kontigent von ca. 65 - 68 000 Absolventen der Hoch-/Fachhochschulen entstehen (wird), das arbeitslos sein wird oder fremdqualifiziert/unterqualifiziert wird arbeiten müssen. ... Damit ist die Frage gestellt, ob in Zukunft zwei Drittel der Hochschulabsolventen nunmehr als qualifizierter Schrott ausgebüdet werden.” (5) Ich muß Grottian Recht geben, „die bisher angebotenen Konzepte zur Beseitigung akademischer Arbeitslosigkeit/Unterqualifizierung (muten) eher perspektivlos an” ( 6 ) — Der in der Gewerkschaftsbasis nicht verankerte Vorschlag des DGB, die Arbeitszeit zu verkürzen ohne einen vollen Lohnausgleich zu gewähren.
— Das Schaffen von Teilzeitarbeitsplätzen (auch für Beamte).
-- Die finanzielle Niedrigerstufung von Hochschulabsolventen (Beginn mit A 11 statt A 13) schafft nur jährlich 8 000 Ganzzeitstellen mehr.
— Eine Studienreform und Einführung von am „gesellschaftlichen Bedarf’ orientierten Studiengängen kommt frühestens in 3 - 5 Jahren zum Tragen (wenn sich „gesellschaftlicher Bedarf’ überhaupt feststellen und prognostizieren läßt).
Grottian meint daher: „Diese Strukturverbesserungen kommen fast in jeder Hinsicht zu spät, um auf die geschilderte Entwicklung noch Einfluß zu nehmen. Deshalb ist es kurzsichtig, die Frage der Akademikerarbeitslosigkeit über das Ausbildungssystem zu lösen. Sie muß ganz offensichtlich zunächst über das Beschäftigungssystem und Berechtigungssystem beantwortet werden.” (6) Grottian entwickelt daher ein “Problemlösungsmodell” zur Akademikerarbeitslosigkeit mit folgenden Annahmen: Es gibt keine Steuerreform und keine zusätzlichen Steuermittel, um jene zwei Drittel der Hochschulabsolventen zusätzlich einzustellen. (Denn die zusätzlichen Steuermittel würden ohnehin auf keinen Fall für Akademiker im öffentlichen Dienst, sondern zur allgemeinen Arbeitsplatzbeschaffung und damit wohl zur Strukturveränderung der Arbeitsplätze etc. verwendet.) Zwar sollen die „Lehrerbedarfsberechnungen” der Kultusminister beispielsweise glauben machen, daß der Bedarf im öffentlichen Dienst tatsächlich gedeckt ist; dennoch müßte alleine aus „gesamtökonomischen Überlegungen zur gesellschaftlichen Innovationsstruktur” folgen, nicht zwei Drittel der zukünftigen Akademiker weit unter ihren innovatorischen Möglichkeiten systematisch zu verheizen. (Hochschulqualifikation wäre dann keine Investition mehr, (7) sondern die Öffnung der Hochschule diente dann nur noch zur Befriedigung des „Bürgerrechts auf Bildung” oder als Auffangbecken für Arbeitslose mit „unproduktiver Zwangsarbeit” (8).) — Wenn der höhere Dienst als Tariferhöhung nur noch den Inflationsausgleich zugestanden bekäme, — wenn die Gehälter freiwerdender Positionen im höheren Dienst um 5 - 10% gekürzt würden,
- wenn alle Akademiker statt mit A 13 nur noch mit A 11 begönnen, - wenn alle „Dienstaltersstufen” im höheren Dienst abgeschafft würden und Teilzeitbeschäftigung ermöglicht würde - wenn die Ministerialzulagen und die „Höherverhandlungszulagen” gestrichen würden, so wären (bereinigt) zwischen 28 300 und 51 700 neue Stellen jährlich zu vergeben. „Das Arbeitslosenproblem, das sonst drohende Dequalifizierungs- und Verdrängungsproblem, ist weitgehend zumindest in dem Sinne lösbar, daß nach diesem Modell von 3 Hochschuh/Fachhochschulabsoventen mehr als 2 entsprechend ihrer Ausbildungsqualifikation werden arbeiten können.” (9) Grottian weist zurecht auf historische Erfahrungen hin, daß nämlich „von Arbeitslosigkeit bedrohte Akademiker oder tatsächlich arbeitslose Akademiker in der Regel nicht nach ‘links’, sondern ganz entschieden nach ‘rechts’ tendieren. Die (gegenwärtige, ES) Berliner Erfahrung mit arbeitslosen Akademikern zeigt zumindest das Bild einer starken Vereinzelung und zumeist auch Entpolitisierung (fast nie einer ausgesprochenen Politisierung!), selbst dann, wenn sie innerhalb von politischen Organisationen oder Gruppen gestützt werden können. Es gibt bereits den gefährlichen ‘zynistischen Chic’ — keine Perspektive zu haben!” (10) Tatsächliche oder drohende Arbeitslosigkeit bringt zwar das überkomme Wertgerüst der Betroffenen ins Wanken. Da aber ein alternatives Wertgerüst,eine entwickelte sozialistische Moral, fehlt,klammern sie sich an die tradierten Werte wie Ertrinkende an einen Strohhalm oder stellen zynisch alles in Frage
Akademische Nabelschau
Doch rechtfertigt diese ‘rechte’ Gefahr eine Politik, die aufgrund neuer,scheinbarer Sachzwänge die Verzweiflung der abhängig Arbeitenden nur noch steigert?
Durch das Berliner Problemlösungsmodell werden zwar im höheren öffentlichen Dienst Arbeitsplätze geschaffen; dabei werden auch berechtigt die augenblicklichen Privilegien der Akademiker abgebaut, jedoch nur tendenziell: Es ist nicht einzusehen, wieso beispielsweise promovierte Chemiker mehr verdienen sollen als die mit Diplom oder Fachhochschulabschluß, und die wiedemm mehr als Chemielaboranten — wird hier mehr als ein größeres Überblickswissen honoriert?! Denn dieses Wissen darf ohnehin nur begrenzt angewendet werden — über einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung (letzthin der Erhaltung der Menschheit) stehen die Interessen des Auftraggebers. Die Aufrechterhaltung der Hierarchie auch im wissenschaftlichen Arbeitsprozeß dient der Erhaltung der kapitalistischen Produtionsweise (11) : Daher wurde der Kreis der verantwortlichen wissenschaftlichen Leiter klein gehalten, daher wird im HRG zwischen Regelstudien für die Mehrheit und (anschließenden) Aufbaustudien für eine Elite getrennt; denn auch der Großteil der (Fach)Hochschuläbsolventen wird nur noch als Anwender bekannten Wissens und nicht mehr als mehr oder weniger selbständiger Forscher gebraucht. Es ist unsinnig, wenn zwar die Akademiker im öffentlichen Dienst einen Teil ihrer finanziellen Privilegien verlieren (die Lohnhierarchie selbst bleibt erhalten!), aber die anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst keine weiteren Mitspracherechte erhalten.
Sinnfällig wird dies etwa bei den Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Hochschulen — das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.5.73 verbietet nicht nur die ohnehin auf wenige Einflußmöglichkeiten (Gremien) beschränkte Drittelparität (ein Drittel Hochschullehrer, ein Drittel Studenten, ein Drittel Angestellte und Arbeiter), sondern darüber hinaus überhaupt die Einflußnahme der sogenannten sonstigen Mitarbeiter auf Inhalte und Struktur der Forschung. So ist ihnen verboten, bei Berufungsangelegenheiten mitzustimmen; § 37 Abs. 4 des HRG bestimmt weiter: „Dem Gremium angehörende sonstige Mitarbeiter haben Stimmrecht in Angelegenheiten der Forschung, soweit sie entsprechende Funktionen in der Hochschule wahrnehmen und über besondere Erfahrungen im Bereich der Forschung verfügen; entsprechendes gilt für ihre Mitwirkung in Angelegenheiten der Lehre und der künstlerischen Entwicklungsvorhaben.” (Welche Sachkompetenz befähigt zum Beispiel einen Germaistikprofessor dazu, im Akademischen Senat über Studienpläne der Medizin mitzuentscheiden? Wieso haben Hochschullehrer in allen Gremien mehr Kompetenzen in Fragen von Organisation, Verwaltung,Einstellung von ‘Sonstigen Mitarbeitern’ als diejenigen, die in diesem Bereich arbeiten? ... Da die zentralen Gremien nicht unmittelbar für Forschung und Lehre zuständig sind, sondern lediglich Rahmenbedingungen festlegen, ist die Einschränkung des Stimmrechts, begründet mit der Argumentation der fehlenden Sachkompetenz, hier noch absurder.” (12)) An diesen Privilegien ändert sich also' nichts durch ein “ProblemlösungsmodeU”, das an den Symptomen hemmdoktert ohne die Ursachen zu verändern, das ohnehin die Probleme nur für ein weiteres Drittel der Jungakademiker löst. Denn ob das letzte Drittel Anstellung in der Privatwirtschaft findet, ist äußerst zweifelhaft. Grottian geht zwar mit Berechtigung davon aus, daß Einstellungen im öffentlichen Dienst höchstwahrscheinlich die Wirtschaft veranlassen werden, weitere Akademiker einzustellen;doch wird die “Signalwirkung des staatlichen Verhaltens überschätzt — die Halbherzigkeit des Staates (schließlich muß er ja keine neuen Gelder ausgeben) wird niemand zu übertriebener Investition reizen. Außerdem vernachlässigt Grottian, daß die momentane Arbeitslosigkeit strukturell bedingt ist.
Wird beachtet, wann es in Deutschland in den letzten hundert Jahren beispielsweise Arbeitslosigkeit von Lehrern gegeben hat, so kann festgestellt werden,daß diese Zeiträume — um 1880, um 1925 und heute — mit jenen Krisen zu parallelisieren sind, in denen über technische und wissenschaftliche Veränderungen des Produktionsprozesses versucht wurde, eine Umstrukturierung der Arbeiterklasse zu erreichen. Diese “reellen Subsumtionen” (13) beinhalten die Schaffung der industriellen Lohnarbeiterdurchdie Einrichtung von Fabriken (im Deutschen Reich hauptsächlich ab 1880, „um den militärischen Gewaltapparat zu potenzieren” (14). Durch die Einführung der tayloristischen Arbeitsbewertung und Fließprodution in den meisten deutschen Industriezweigen um 1925 wurde nicht nur der Arbeitsprozeß, sondern auch die Arbeitskraft “vermaßt”; es entstand der unqualifizierte Massenarbeiter. Durch Vollmechanisierung und Automation, durch die Homogenisierung der Arbeit entsteht momentan der Typ des komplexen oder “potenzierten” Massenarbeiters (15).
Genauso, wie diese Parallele nur bedingt Aussagen über die Ursachen der Lehrerarbeitslosigkeit zuläßt (da die Rolle des Staates nicht geklärt ist),kann Arbeitslosigkeit nicht losgelöst von der Struktur (Veränderung) des Produktionsprozesses betrachtet werden: im Industriebereich die Automatisierungstendenzen, im Verwaltungs- und im Bildungssektor die Arbeitsplatzbeschreibung und der Beginn von “Vermassung” und Mechanisierung Grottians Überlegungen trennten unzulässig zwischen Akademikern und dem Rest der Bevölkerung. Gegenüber dem jetzigen Stand werden bis 1985 etwa 2.5 Millionen neue Arbeitsplätze zu schaffen sein — also achtmal soviel wie nur für Akademiker „Wer das Problem der Akademikerarbeitslosigkeit löst, läßt also immer noch rund 2.2 Millionen andere Beschäftigte unberücksichtigt.” (16). (Daher fordert Grottian seit Neuesten durch Umlenkung von Konjunkturmitteln „5 000 (!) zusätzliche Stellen im öffentlichen Dienst auf allen Ebenen (einfacher Dienst/ mittlerer Dienst /höherer Dienst)” zu schaffen sowie eine Überlastquote von 20% an Ausbildungsund Lehrstellen im öffentlichen Dienst hinzunehmen (17)!) Das Hochschulmemorandum Dessenungeachtet benutzte Grottian sein “Problemlösungsmodell” als Grundlage für ein “Memorandum zur personellen Situation an den Hochschulen” (18), das er im August im Zusammenhang mit der Diskussion wegen der Umsetzung des HRG veröffentlichte. In den Entwürfen der neuen Landeshochschulgesetze ist „viel von Personalstruktur im Sinne von Definitionen, Funktionen und Relationen die Rede ..., aber nichts davon, wie die Hochschulen ihre unabweisbaren personellen Probleme bewältigen können: Wie die Entschärfung des numerus clausus und steil ansteigender Studentenzahlen bei konstanten Personalkapazitäten und gleichbleibender Qualität der Ausbildung lösen? Wie das Problem der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung (Professoren und Assistenten) angehen? Wie gleichzeitig etwas gegen die drohende Arbeitslosigkeit von Hochschulabsolventen/wissenschaftlichem Nachwuchs tun?” (19) Bei diesen Fragestellungen braucht Grottian nicht mehr zu analysieren, ob nicht schon im HRG selbst Tendenzen angelegt sind, die „Qualität der Ausbildung” zu ändern. Erinnert sei an das Aufbaustudium für nurmehr eine kleine Minderheit, an die Regelstudienzeit, die sogar nach einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH keine neuen Studienplätze schafft, da „die Inanspruchnahme von Hochschulkapazität nur über einen längeren Zeitraum verteilt wird” (20), da kein Student freiwillig mehrfach die selbe Pflichtveranstaltung besucht. Die Regelstudienzeit führt nicht nur zum unkritischen Lernen wegen Zeitmangel, sondern auch zur Verschlechterung des Betreuungsverhältnisses, da es sich kein Student mehr leisten kann, während des Studiums einen HiWi-Job anzunehmen (sodaß für das gleiche Geld weniger HiWis mit Abschluß bezahlt werden müssen).
Grottian glaubt aber, daß die „Qualität der Ausbildung” erhalten bliebe, wenn für das Mehr an Studenten ein Mehr an Personal eingestellt werden könnte. Diese „personellen Probleme an den Hochschulen (könnten) über eine finanz-/besoldungsstrukturelle Umverteilung des öffentlichen Dienstes (Höherer Dienst) und durch spezifische zusätzliche Maßnahmen für die Hochschulen bewältigt werden.” (21) Die Maßnahmen, die Grottian vorschlägt, sind im Kasten abgedruckt.
Zusätzlich zu den schon gegen das “Problemlösungsmodell” gebrachten Einwände muß bemerkt werden, daß einzelne, in das Memorandum eingerechnete Maßnahmen schon in den letzten Monaten unabhängig davon vollzogen wurden. So wurden die bei der Überprüfung des Beamten — pensionssystems frei werdenden Gelder nicht arbeitsplatzschaffend ausgegeben (wie sie Grottian einrechnet), sondern sie blieben in der Pensionskasse.
Außerdem wird bei Grottians Rechnungen nicht klar, ob sie die augenblicklichen Zeitverträge für den wissenschaftlichen Nachwuchs berücksichtigen, ob sie Beschäftigungsmöglichkeiten über die drei oder fünf Jahre hinaus einschliessen. Ein echtes Problemlösungsmodell müßte Zeitverträge abschaffen, da Angestellte auf Zeit in ihren Rechten (Kündigungsschutz für Betriebsräte, Mutterschutz,...) eingeschränkt sind. In den Entwürfen zur HRG-Umsetzung ist die Tendenz erkennbar, daß Stellen von wissenschaftlichen Mitarbeitern generell als “Qualifikationssteilen” aufgefaßt werden , da alle zu erbringenden Dienstleistungen als Qualifikationsmöglichkeit ausgegeben werden; daher seien diese Stellen befristet auszuweisen.
Auf jeden Fall verstärkt das Memorandum die ohnehin schon sehr große Kluft zwischen forschenden und lehrenden Hochschullehrern. Können Professoren augenblicklich nur jedes achte Semester als bezahltes Forschunssemester beantragen, so schlägt Grottian vor, sie künftig auf Antrag hin unbezahlt alle 4 Jahre für 2 Jahre zu beurlauben. Zwar könnte dann Lehr- und Forschungstätigkeit tatsächlich befruchtend aufeinander wirken, doch spekuliert Grottian darauf, daß 5 -10% derProfessoren durch “private” Finanzierung sich zwei Jahre beurlauben können. Wer sich von Autorenhonoraren finanzieren kann, wird hiervon sicherlich Gebrauch machen.
Forschungsprojekte, die über die DFG oder Industriegelder finanziert werden, werden sich jedoch kaum vermehren; die beurlaubten Hochschullehrer werden hier nicht nur mit Instituten und mit den 500 nur forschenden Nachwuchswissenschaftlern, die über das “Heisenberg-Programm” finanziert werden, konkurrieren, sondern auch mit jenen, die z.B. nach Ablauf ihres Zeitvertrags die Universität verlassen müssen. Es ist fraglich, ob die Hochschullehrer bei der Auswahl bevorzugt werden, zumal sie ja die universitären Einrichtungen quasi privat nutzen müßten (dort ohnehin kaum Raum für neue Projekte vorhanden ist).
Zudem wird die universitäre Lehre hierarchisiert: während bisher an die wissenschaftlichen Mitarbeiter nur mit deren Einverständnisse Lehraufträge und damit Lehraufgaben vergeben werden konnten, gehört zukünftig die Vermittlung von „Fachwissen und praktischen Fertigkeiten ... soweit dies notwendig ist” zu ihren Aufgaben. Zusätzlich davon sieht der Entwurf des Hessichen Universitätsgesetzes in § 45 “Lehraufgaben” vor: „Die Übertragung von Lehraufgaben, wie sie auch von Professoren wahrgenommen werden, bedarf eines Lehrauftrages.” Die Hochschullehre soll also hierarchisch geteilt werden in niedere Lehre, die von wissenschaftlichen Mitarbeitern ausgeübt wird, und höhere Lehre, die zumindest eines Lehrauftrages bedarf.
Dieser zweigeteüte Lehrkörper wird durch Grottians “finanz/besoldungsstrukturelle” Betrachtungsweise zementiert — durch die hierarchische Verengung der Stellen zur professoralen Spitze hin wird Konkurrenzdenken weiter verstärkt!
Ob die sicherlich sinnvollen Maßnahmen der Durchforstung des Zulagen- und Beihilfedschungels und der Streichung von “Wanderungsgeld” und “Bleibezulage” (bei Annahme oder Ablehnung eines Rufs an andere Universitäten) weitere Arbeitsplätze schafft, ist fraglich. Schließlich finden weiterhin Umverteilungen der öffentlichen Haushalte zuungunsten des Bildungssektors statt (1977 wurde der Bildungsetat um 4.7% gekürzt)!
Kalkuliertes Spiel mit der Arbeitslosigkeit
Dies ist ein Grund für die “Lehrerbedarfsberechnungen” der Länder, die nachweisen sollen, daß kein weiterer Bedarf an Lehrern besteht. Mit diesen “Berechnungen” wird der Ist-Zustand der Schulen mit großen Klassen, fachfremd eingesetzten Lehrern, ohne 10. allgemeinbildendes Schuljahr usw. in die achtziger Jahre extrapoliert (22). Doch diese scheinbar objektiven “Berechnungen” können für die Schulen die selben Funktionen haben wie die Kapazitäts“berechnungen” an den Hochschulen (23) und die Personalberechnungen in zumindest den berliner Kindertagesstätten (24) - mit den ihnen zugrunde liegende Erhebung wird der Grundstock für eine Arbeitsplatzbewertung im Bildungssystem gegeben. Die ‘potenzierte Taylorisierung’, wie sie den Automatisierungsbestrebungen vorangeht, frißt sich „tief in die klassischen Angestelltensektoren hinein ... und (reißt) auch da tendenziell alte Barrieren zugunsten ‘potenzierter Massenarbeit’ nieder” (25): neben den Unterrichtstechnologien ist da vor allem an Medieneinsatz zu denken. Im Studienjahr 1978/79 werden die Anfänger in Psychologie, Biologie, Mathematik und Elektrotechnik von vielen Hochschulen im Fernstudium ausgebildet. Dieser Großversuch soll u.a. die „Möglichkeiten einer günstigen Gestaltung der Organisation und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses” prüfen. (26) Seit den „Empfehlungen zu Umfang und Struktur des Tertiären Bereichs”, die der Wissenschaftrat 1976 veröffentlichte,werden Überlegungen gefördert, wie etwa Lehrerstudenten so “polyvalent” ausgebildet werden können, daß sie nicht nur als Lehrer, sondern auch in anderen Berufen eingesetzt werden können. Während in der studienreformkommissionsartigen AG Geisteswissenschaften innerhalb eines Jahres kein sinnvoller Vorschlag für Germanisten- oder Historiker- “Polyvalenz” erarbeitet werden konnte, wurde im hessischen Kultusministerium ein bauemschlauer Vorschlag ausgeheckt: „Die Hochschule soll den Diplomgrad auch auf Grund einer bestandenen staatlichen Prüfung, mit der ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, verleihen.” (§ 59 des HHG-Entwurfs) Die Heftigkeit, mit der Kultusminister Krollmann diesen Paragraphen nach dem geplatzten Hochschultag interpretierte, zeigt, was es mit dieser Bestimmung auf sich hat. Jeder Lehrer wird zusätzlich zu seinem Staatsexamen für seine Fächer das „Diplom 1” (ein geplantes Kurzstudiendiplom) erhalten — angeblich, damit er bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. In Wirklichkeit will sich der Staat nur aus seiner Verantwortung gegenüber den arbeitslosen Lehrern zurückziehen: es ist kaum anzunehmen, daß es mit diesem „Diplom 1” leicht sein wird, eine entsprechend qualifizierte Arbeit zu finden.
Schon diese staatlichen Strategien lassen es als unwahrscheinlich erscheinen, daß eingesparte Gehälter für eine personelle Ausweitung des öffentlichen Dienstes benutzt werden. Wenn auf der einen Seite diebeginnenden Arbeitsplatzbewertungen im Bildungssektor erkannt werden, so muß damit gerechnet werden, daß die „vermassende” Rationalisierung des Verwaltungssektor auch vor dem öffentlichen Dienst nicht Halt macht. (Zumal es eine “Stellenbewirtschaftung” gibt; freiwerdende Stellen werden frühestens nach einer ‘Brache’ von mehreren Monaten wieder besetzt!) Außerdem kann davon ausgegangen werden, daß die Akademikerarbeitslosigkeit in das staatliche Konzept einkalkuliert ist. Schon vor Beginn des Wintersemesters zeigte sich, daß die Abiturienten des Jahrganges 1977 kein Interesse mehr am Studium der Lehrerfächer hatten, die eine Arbeitslosigkeit so gut wie sicher vorprogrammierten; Lehrerfächer, in denen sich noch gewisse Chancen ausgerechnet werden, waren total überlaufen. In Hessen nimmt erstmals seit Mitte der sechziger Jahre die Zahl der Studienanfänger nicht zu, sondern um 1.1% (gegenüber dem Wintersemester 1976/77) ab. „Der hessische Kultusminister Krollmann deutete diese Entwicklung in dem Sinne, daß die ‘Signale’ vom Arbeitsmarkt der Akademiker erstmals deutlich die Entscheidungen der Abiturienten beeinflußt hätten. In früheren Jahren wurden die Warnungen nicht sonderlich ernst genommen. Jetzt aber, meint Krollmann, hätten die so auffällig gesunkenen Beschäftigungschancen in einigen akademischen Bemfen die Bewerber nicht mehr unbeeindruckt gelassen.” (27) Ähnlich wie bei der Bewältigung der Lehrerarbeitslosigkeit von 1880 wird hier mit dem ‘freien Spiel der Kräfte’ kalkuliert: „Zugespitzt kann man sagen, daß die Überfüllung selbst den Zweck erfüllen sollte, den das Abiturientenexamen nicht mehr hinreichend erfüllen konnte: sie schreckte diejenigen vom Studium ab, die der harten Konkurrenz einer langen Wartezeit auf ein Amt nicht gewachsen waren ... Während die Abiturienten aus unteren Sozialschichten durch Überfüllungstftskwssion und restriktive Krisensteuerung rasch entmutigt werden und sich über reduzierte ‘Ersatzkarrieren’ aus der Statuskonkurrenz zurückziehen bzw. herausgedrängt werden, halten die Abiturienten aus oberen Sozialschichten an ihrem Anspruchsniveau hinsichtlich einer angestrebten Berufskarriere fest. Auf diesem Hintergrund, im politischen Kontext eines versteckten ‘Klassenkampfes von oben’ erhalten so unscheinbare Maßnahmen wie die Verknappung der Stipendien oder die Einsparung von Mitteln des Normaletats ihren strategischen, nämlich gesellschaftspolitischen Sinn.” (28) Heute bedeutet dies nicht unbedingt eine Verminderung der Ausbildungsförderung, sondern, daß es durch die Regelstudienzeit allen nicht Maximalgeförderten verunmöglicht wird zu studieren;außerdem eine Unterstützung der strukturell bedingten Arbeitslosigkeit durch den Staat - zum einen durch Ausweitung der Arbeitslosigkeit auf den öffentlichen Dienst, zum anderen durch “mobilitäts” erzeugenden Druck durch Arbeitsbeschaffungsprogramme (deren meist unterqualifizierte oder unter der bisherigen Arbeit dotierten Tätigkeit angenommen werden muß) und Verweigerung des Arbeitslosengelds für die meisten Jungakademiker.
Von daher ist es unsinnig, weiter auf eine Strategie der „Kinder der Tertiarisierung” zu bauen und zu hoffen, der „reformistische” Staat würde einen auf Dauer aushalten. Es muß vielmehr versucht werden, über eine politische Organisierung der Arbeitslosen ebenso wie über Streiks im Bildungssystem und weiterem öffentlichen Dienst die bisherige Arbeitsstruktur zu erhalten und die Einstellung weiterer Beschäftigter durchzusetzen. Modelle wie das von Grottian werden im Gegenteil die Strukturveränderungen beschleunigen und zur Diskriminierung der Personalräte führen (29).
Engel Schramm
Anmerkungen:
1) Strukturanalyse der Arbeitslosen und offenen Stellen. Ergebnisse der Sonderuntersuchungen vom Ende Mai 1977. Pressinformationen der Bundesanstalt für Arbeit vom 4.8.77
2) vgl. Tessaring, Wissen bringt Zinsen. UNI 9/77
3) Sechster Rechenschaftsbericht des Präsidenten, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M. o.J (1977), S. 37
4) Ebenda S. 38
5) Grottian, Qualifizierter Schrott. Langer Marsch 26 (1977), S. 18
6) Ebenda S. 19
7) vgl. Altvater/Huisken, Materialien zur politischen Ökonomie des Ausbildungssektors, Erlangen 1971
8) vgl. Lettieri, Fabrik und Schule, in: Gorz, Schule und Fabrik, Berlin 1972
9) Grottian, Qualifizierter Schrott? betrifft Erziehung 8/77, S. 21
10) Grottian, ...Langer Marsch 26, S.2 1
11) vgl. Gorz, Technologie, Techniker und Klassenkampf, in Gorz a.a.O. sowie Levy-Leblond, Das Elend der Physik Berlin 1975
12) ÖTV-Arbeitsgruppe “Referentenentwurf” (Berlin), zit. n. RIAS II, Hochschulreport vom 17.11.77. - Der hessische Entwurf sieht über das HRG hinaus vor, daß die evtl. „Sachkompetenz” der sogenannten sonstigen Mitarbeiter vom Sitzungsleiter, also dem Unipräsidenten, festgestellt wird.
13) vgl. Roth/Kanzow, Unwissen als Ohnmacht, Berlin 1971.
14) Ebenda, S. 110
15) Roth, Dialektik der Arbeit, sowie Roth, Nichtarbeit - Proletarisierung, Autonomie 5 (1976) deuten dies an.
16) Frister, Brief an Grottian vom 3.3.77 (GEW Dok E 77/8/8)
17) Grottian, Politisierung des Politisierbaren: Jugendarbeitslosigkeit, InfoExtra der Technischen und Freien Universität Berlin, 25.11.77, S. 15
18) Grottian, Problemlösungsmodell, betrifft erziehung 9/77
19) Grottian, Begleitbrief zum Hochschulmemorandum (GEW Dok E 77/8/9)
20) Griesbach et al, Studienverlauf und Beschäftigungssituation von Hochschulabsolventen und Studienabbrechern Bd. I, München 1977, S. 181
21) Grottian, Begleitschreiben, a.a.O.
22) vgl. Klemm/Köhler, Volle Klassen Lehrerschwemme, Weinheim/Basel 1976
23) vgl. Kapazitätsverordnung,diskus 3/76
24) vgl. Kindergarten heute, Langer Marsch 25 (1977)
25) Roth, Nichtarbeit — Proletarisierung, a.a.O. S. 41
26) Jahresbericht 1975: Versuch für das Fernstudium im Medienverbund, Tübingen 1976, S. 8
27) Rückgang der Studentenzahlen in Hessen, in FAZ v. 7.12. 77
28) Herlitz/Tietze, Überfüllung als bildungspolitische Strategie. Die deutsche Schule 6/76, S. 363 f.
29) vgl. Krupps obige Angriffe auf den Personalrat (Note 3)