PRAKTISCHES JAHR AUCH FÜR JURISTEN UND LEHRER ?

Ein Medizinstudent klagte vordem Arbeitsgericht Berlin gegen das sog. akademische Lehrkrankenhaus, bei dem er sein „ praktisches Jahr ” ableistet. Seine Tätigkeit dort ist kem Teil des Studiums, sondern eine Praktikantentätigkeit. Denn er übt im wesentlichen die gleiche Tätigkeit aus, wie nach der früheren Ausbildungsordnung Medizinalassistenten, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis gestanden und Lohn bekommen haben.

Das Arbeitsgericht Berlin lehnte am 29.6. 77 die Klage als „ nicht begründet ” ab (33 Ca 34/77). Es berief sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.6.74, die generell für „ Ausbildung schulmäßiger Art ” gelte.

Die Ausbildung der Medizinstudenten im „ praktischen Jahr ” sei ein voll integrierter, dh. unselbständiger Teil der Hochschulausbildung. Das „ praktische Jahr ” sei nicht nur formal integriert, sondern auch inhaltlich. Denn die Hochschule regle das Praktikum inhaltlich, da Universitätskliniken und — Krankenhäuser „ grundsätzlich zuständig” seien; auch seien die Abteilungsleiter der berliner „ akademischen Lehrkrankenhäuser” zu Professoren oder Lehrbeauftragten ernannt und daher gegenüber der Universität für die Ausbildung der Studenten verantwortlich; die Zusammenarbeit mit der Universität sei vorgeschrieben und institutionalisiert. Da das Praktikum voll in die Hochschulausbildung integriert sei, entfalle aber „ die rechtliche Möglichkeit der Annahme eines besonderen arbeitsrechtlichen Praktikantenverhältnisses. ”

„ Ob oder ob nicht die praktische Ausbildung der Studenten im wesentlichen inhaltlich gleich mit jener ist, die früher von Medizinalassistenten zu absolvieren war, kann und muß in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben, weil diese.für den rechtlichen Status, unter welchem die Ausbildung durchgeführt wird, ohne entscheidungsrechtliche Bedeutung ist.”

Wenn — wie vorgesehen — die zweite Phase der Juristen-und Lehrerausbildung ähnlich „voll” in die Hochschule integriert wird (und dies wird nicht nur bei „einphasigen” Ausbildungen der Fall sein!), so kann schon mit diesem Urteil auch für sie begründet werden, wieso das „praktische Jahr” kein Praktikum ist!

Während das Gericht eine Möglichkeit sieht, wie die Studenten während des „praktischen Jahres” mehr finanzielle Zuwendungen als durch BAFÖG bekommen können (gesetzliche Erhöhung), so ignoriert es, daß die Studenten im „praktischen Jahr” im Gegensatz zu den Medizinalassistenten jederzeit als Streikbrecher eingesetzt werden können. Um dies zu ändern, müßte die Integration ins Hochschulstudium aufgehoben werden.

Wahlbetrag?

Die Arbeiter und Angestellten der frankfurter Universität, die bei den Gremienwahlen in diesem Sommer die Liste ”ötvKlinikum“ gewählt haben, wurden hinter’s Licht geführt. Auf der ersten Sitzung des 4. Konvents besetzten die Mandatsträger der ”ötv-Klinikum“ die der Liste zustehenden Ausschußplätze mit Mitgliedern der "Fortschrittlichen Aktion“

Die "Fortschrittliche Aktion“ ist Erfüllungsgehilfe von Präsident Krupp. Dies kann daran gezeigt werden, daß z.B. R.Düker verantwortlicher Verwaltungsmann für den Universitätshaushalt ist, die Sitzungen des wichtigen Haushaltsausschusses vorund nachbereitet und auch noch Konventspräsident ist. Mit dieser engen Verknüpfung von Verwaltung und Parlament der Universität ist es Krupp möglich, die Selbstverwaltungsorgane - Ausschüsse, Senat und Konvent — zu Anhängseln der von ihm beherrschten Verwaltung zu machen Aufgrund der Schlüsselstellung, die die "Fortschrittliche Aktion“ in der rechten Mehrheitsfraktion hat, vermutet ein Teil der Arbeiter und Angestellten echten Einfluß durch Wahl und Unterstützung der "Fortschrittlichen Aktion“. Sieht man jedoch die bisherigen Erfolge für die Arbeiter und Angestellten, so findet man außer einer Weiterbildungsordnung und einem Antrag des Unterausschusses Fernstudium, neue Angestellte und Arbeiter drei Tage lang an Diaprojektoren, Filmvorführgeräten und dergleichen auszubilden, nichts!

Im Gegenteil, durch die Verflechtung der "Fortschrittlichen Aktion“ in die Mehrheitsfraktion und das Präsidialamt wird sie sogar zum Unterstützer einer Politik, die z.B. den DGB-Thesen zum Hochschulbereich entgegenarbeitet. Bei den letzten Wahlen sah sich die Mehrheit der Arbeiter und Angestellten veranlaßt, ihre Stimme nicht mehr der "Fortschrittlichen Aktion“ zu geben, sondern die Listen der Gewerkschaft — ”ötv-Kem“ und ”ötv-Klinikum“ zu wählen. Statt 4 oder 5 Sitze in den zentralen Ausschüssen (wie 1975) hätte die "Fortschrittliche Aktion“ nur 2 Sitze bekommen. Doch kann sie jetzt weiterhin mit 4 Sitzen die Hausmachtspolitik stärken, da sie mit der ”ötv-Klinikum“ schon vor den Wahlen folgenden Kuhhandel abschloß: Die "Fortschrittliche Aktion“ besetzt die Plätze der ”ötv-Klinikum“ in den zentralen Ausschüssen, die ”ötv-Klinikum“ die Plätze der "Fortschrittlichen Aktion“ in den verhältnismäßig unwichtigen Mediziner-Ausschüssen.

Kaum notwendig, daraufhinzuweisen, daß diese Verfahrensweise nach dem bürgerlichen Recht kein Wahlbetrug ist und daß in Krupps Hausblatt "Uni-Report“ diese Irreführung der Wähler verschwiegen wird.

DESINFORMIERTE INFORMATIKER

Im neugegründeten Studienfach Informatik ” konnte 18 von 80 Bewerbern ein Studienplatz zugewiesen werden (vgl. diskus 2/3 1977). Als die Erstsemester sich an die zentrale Studentenberatung wandten, konnte die keinerlei Auskunft geben - außer sie an den kommisarischen Dekan des Fachbereichs zu verweisen. Von ihm bekamen sie einen „Entwurf für ein Informationsblatt zum Studiengang Informatik ”, der erst gegen Ende der Immatrikulationskampagne, am 19.9.77, vom Fachbereichsrat „ akzeptiert” wurde.

Der Fachbereichsrat erfuhr daauch nebenbei, daß vom Land Hessen keine weiteren Professuren freigegeben wurden. Die drei freigegebenen Professorenstellen, aufgrund derer die 18 Studienplätze „ errechnet” wurden, werden frühestens zum Sommersemester 1978 besetzt werden. Dies bedeutet, daß die Studenten nicht von Informatikprofessoren betreut werden.

Außerdem ist noch nicht geklärt, wie der entgültige Studienplan aussieht, und auch nicht, ob die Studenten nach dem 4.Sem. in Frankfurt überhaupt weiterstudieren können. Das einzige Nebenfach, das „gewählt ” werden kann, ist Betriebswirtschaftslehre.

Wollen die Informatikstudenten nicht zu Versuchskaninchen und Opfern Kruppscher Image- und Hochschulreform werden, so müssen sie sich wehren. Ihre Erfahrungen können u.a. dazu dienen, eine ähnlich übereilte Einrichtung anderer Studiengänge wie Ökonomie, Polytechnik oder Verwaltungswissenschaften zu verhindern