Was wird aus dem Antikommunismus nach dem „Ende des Kommunismus”? Es sind Schicksalsfragen wie diese, die klugen Köpfen die Feder führen und sie wohlgemut Projekte formulieren lassen: „Vielleicht werden die frühen neunziger Jahre dereinst als Inkubationszeit für den Beginn eines Anti-Antifaschismus gelten.” (FAZ 28.8.91)' Dejä vu. Was hier als Programmpunkt der ideologischen Wiedervereinigung daherkommt, zeigt die vertrauten Züge einer alten innerstaatlichen Feinderklärung der Bonner Republik. Sie richtet sich gegen einen im Kampf für soziale Befreiung gründenden politischenAntifaschismus, von dem aus die fortbestehenden Voraussetzungen des Faschismus in dieser Gesellschaft ebenso wie Tendenzen einer möglichen Faschisierung zu benennen und anzugreifen wären. Die Bemühungen um einen solchen politischen Antifaschismus - gegen eine faschistische Mobilisierung, gegen die nationalistischen und rassistischen Tendenzen, die deutsche Geschichte nicht erst seit dem Anschluß der DDR skandieren - laufen gegenwärtig Gefahr, geschichtslos zu werden. Die Niederlage antifaschistischer Politik im Faschisierungsprozeß am Ende der Weimarer Republik und gegen den Nationalsozialismus gehört zu dieser Geschichte. Die Versuche, an jenen Antifaschismus in der Bundesrepublik anzuknüpfen, scheitern in dem Maß, wie die radikale Kritik der antifaschistischen politischen Traditionen und der sich verändernden gesellschaftlichen Realität unterbleibt. Im Einstimmen auf die neuerdings herrschende Rede vom „verordneten Antifaschismus” 2 , der der ehemaligen DDR zugeschrieben wird, droht sich das Scheitern zu wiederholen. Im vermeintlich oppositionellen Gebrauch dieser Formel werden die traditionellen Orientierungen, denen dortiger Antifaschismus verpflichtet war, zu retten versucht statt kritisiert, geraten die sozialen Kräfteverhältnisse, in denen sich die Trennung antifaschistischer Politik vom Kampf für die soziale Revolution vollzog, aus dem Blick.

Die Ausgrenzung eines politischen Antifaschismus ist eine der Grundlagen der „streitbaren Demokratie” hierzulande. Bereits im dünnen antinazistischen Konsens der Zeit unmittelbar nach der militärischen Befreiung vom Nationalsozialismus verändert sich die Perspektive der Überwindung des Faschismus durch die Artikulation des „Nie wieder Faschismus” mit einer die Herrschaftsverhältnisse verdeckenden Betonung der universalen „Fülle der Leiden, die, scheinbar als natürliche Folge einer so totalen Schuld, über Deutschland hereinbrechen. Hierher gehört die physische und psychische Wirkung der Bombenangriffe, die Austreibung von zehn Millionen Deutschen aus ihren Wohnstätten im Osten, die Ernährungslage und der Schwarzmarkt, die Kälte, die um sich greifenden Krankheiten, die babylonische Gefangenschaft von Millionen früherer Soldaten, die Zerstörung oder Lähmung der Industrie.” (Andersch 1946) Fragen nach den gesellschaftlichen Ursachen des Faschismus werden zurückgedrängt in der Dynamik der Wiederaufbau genannten Veranstaltung. Max Horkheimers auf die sozialhistorischen Zusammenhänge insistierendes Diktum „Wer aber vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus schweigen” (Horkheimer 1939) findet so im westdeutschen Frontstaat des kalten Kriegs auf spezifische Weise eine Bestätigung: im beredten Schweigen der herrschenden Diskurse über das, was fortan allenfalls „Verhängnis”, „Rückfall in die Barbarei” heißen sollte. In diesem beredten Schweigen begründet sich unter dem Titel ‘Aufarbeitung der Vergangenheit’ die staatstragende Haltung einer die republikanische Demokratie hypostasierenden Totalitarismuskritik, die in ihrem „hilflosen Antifaschismus” (Haug) die Analyse der sozialen Verhältnisse im NS ebenso tabuisiert wie Fragen nach historischen Kontinuitäten zum Faschismus in der westdeutschen Restauration - eine Haltung, die Adorno zufolge in „dem leeren und kalten Vergessen” sich äußert, „das nur allzu leicht mit der Rechtfertigung des Vergessenen sich zusammenfindet” und das daher rührt, „daß die objektiven gesellschaftlichen Voraussetzungen fortbestehen, die den Faschismus zeitigten” (Adorno 1959).

Die Forderung nach einem „Schlußstrich”, der unter die braune Vergangenheit gezogen werden sollte, wird zum herrschenden Konsens der bundesrepublikanischen formierten Gesellschaft. In ihr verbindet sich das Ressentiment gegen „Politik” mit Traditionen des Nationalsozialismus: „durch die Ausbreitung technokratischer Verhaltensweisen” (Neumann 1947), durch die Kontinuität der Bürokratien in Wirtschaft und Staat, durch den Konformismus der intellektuellen Eliten, durch die Honoratiorenpolitik und die Förderung von Militarismus, Nationalismus und Chauvinismus in der Polarisierung zwischen Westen und Osten. Diese Beschaffenheit der westdeutschen Zivilgesellschaft ist der Hintergrund der innerstaatlichen Feinderklärung, die in der Bundesrepublik politischen Antifaschismus trifft. Die politische Ausbürgerung und gesellschaftliche Ausgrenzung setzte dabei nicht von ungefähr den inneren Staatsfeind mit dem äußeren Feindstaat gleich, verdoppelte politisch-ideologisch im Innern der westdeutschen Gesellschaft die Staatsgrenze zu jener DDR, als deren raison d’etre Antifaschismus nicht nur dem östlich der Elbe bekundeten Selbstverständnis nach galt. An der Stigmatisierung des politischen Antifaschismus erweist sich die Brauchbarkeit der „antitotalitaristischen” Anrufung: in zahllosen Formulierungen des Motivs „Rot gleich Braun” erkennen die Subjekte der wehrhaften Demokratie „jene Ecken in unserer Gesellschaft [...], aus denen einer rationalen und liberalen Gesellschaft in der Vergangenheit Gefahr erwuchs und heute noch Gefahr droht” (Dahrendorf 1965). Die Frontstellung Demokratie vs. Diktatur mobilisiert gegen den aktuellen Feind der herrschenden Ordnung, den der Blick von oben als „Kommunismus” kenntlich macht.

Neue Formen sozialen Protests, getragen von einer antietatistischen Kritik der Politik, ließen die Risse der formierten Gesellschaft zutage treten und ermöglichten zugleich die Aneignung linksradikaler - und eben auch antifaschistischer - Traditionen Für die Sozialrevolutionäre Opposition in der Bundesrepublik seit der antiautoritären Revolte der späten sechziger Jahre war im politischen Antifaschismus eine - neben dem Internationalismus - wesentliche Orientierung gegeben, die für die theoretische und praktische politische Intervention in der hiesigen Gesellschaft Bezugspunkt sein sollte. Im Mittelpunkt stand dabei nicht nur die Kritik der Traditionen und Wirkungen des Nationalsozialismus in der Gegenwart, mit Blick auf die aktuellen Transformationen des Kapitalismus erhielt auch der antikapitalistische Kampf einen antifaschistischen Begründungszusammenhang, der jedoch immer schon zur Parole zusammenzuschnurren drohte: Kapitalismus führtzum Faschismus - Kapitalismus muß weg.

So wurde, angesichts der Notstandsgesetzgebung, des Ausbaus der staatlichen Gewaltapparate, der außerhalb der Legalität operierenden Repression gegen mili-

tante soziale Bewegungen und bewaffnete Gruppen, gegen den die Anwendung „ausserökonomischer Zwangsgewalt” forcierenden Sicherheitsstaat im sozialdemokratischen „Modell Deutschland” das Bild des nationalsozialistischen Maßnahmestaats mobilisiert. Die Repression in der republikanischen Demokratie soll durch den Hinweis auf den darin zum Ausdruck kommenden latenten oder offenen Faschismus skandalisiert werden: „Faschismus” gerät damit zur Metapher der in der bürgerlichen Gesellschaft allgegenwärtigen Gewaltverhältnisse.

Eine Metaphorik, die dazu tendiert, den Faschismus-Begriff zu verwischen, auf alle möglichen Bereiche bürgerlicher Herrschaft auszudehnen und letzlich jegliche Verschiebung der sozialen Kräfteverhältnisse zugunsten autoritär-etatistischer Vergesellschaftung als Ausdruck einer - allfälligen, in der vermeintlichen Endkrise des Kapitalismus begründeten - Faschisierung zu begreifen, läßt die Grenzen des so eingesetzten Antifaschismus aufscheinen. Die Thematisierung der BRD als faschistisches Regime birgt die Gefahr einer Selbstneutralisierung sozialrevolutionärer Politik, indem sie mögliche Interventionspunkte nicht mehr erkennbar werden läßt: eine solche Deutung der tatsächlichen Transformationen würde „ein wesentliches und schwer zu fassendes Strukturelement einiger parlamentarisch-demokratischer Staaten verdecken: daß sie sich in einer letztlich verhängnisvollen Weise organisieren, die nicht nur den Faschismus überflüssig macht, sondern Demokratie suspendiert.” (Brückner/Krovoza 1972) Die Kritik eines unscharfen und inflatorischen Gebrauchs des Faschismus-Begriffs ist notwendig, um Veränderungen der kapitalistischen Gesellschaftsformationen in den Blick zu bekommen, die soziale Befreiung und Selbsttätigkeit ausschließen, ohne die historisch bekannten Formen des Ausnahmestaats annehmen zu müssen. Diese kritische Perspektive auf die Möglichkeiten eines politischen Antifaschismus als Moment einer Sozialrevolutionären Bewegung geht im Rollback des Deutschen Herbstes 1977 weitgehend verloren: im exerzierten Notstand wird nicht nur die Differenzierung der antietatistischen Kritik der Gewaltverhältnisse in der bürgerlichen Gesellschaft aufgerieben. In der Niederlage linksradikaler Politik reproduzieren sich die nur in ihrem imaginären Verhältnis antagonistischen Formen der Unterwerfung unter die fortbestehende Feinderklärung: zum einen die identifikatorische, spontane oder erpreßte Liebe zum Staat, zum anderen die die herrschenden Verhältnisse gleichfalls verkennende, gegenidentifizierte Position, die vermeintlich „außerhalb” der bekämpften Verhältnisse einzunehmen wäre.

Emanzipatorische Politik, die gegen die nationalistische und rassistische Dynamik - die sich in wesentliche Veränderungen des Rechtsstaats BRD, in den autoritäretatistischen Massenkonsens der späten siebziger und achtziger Jahre und schließlich in den Prozeß der Vereinigung der beiden deutschen Staaten einschreibt - an der Notwendigkeit eines politischen Antifaschismus festhält, sieht sich heute vor der Schwierigkeit, die Kritik der gesellschaftlichen Gewaltverhältnisse neu zu formulieren, um unter sich verändernden Bedingungen politische Interventionen überhaupt erst zu ermöglichen. Eine solche Kritik setzte den Bruch mit ökonomistisch verkürzten Erklärungen von sozialen Prozessen, mit einem instrumenteilen Staatsverständnis und mit der Vorstellung ideologischer Herrschaftsverhältnisse als auf Illusion und Manipulation gegründet voraus. Der gegenwärtige praktische Antifaschismus verliert sich derweil zwischen dem Vertrauen auf das staatliche Gewaltmonopol, sei es in Form von Verbotsforderungen für faschistische Organisationen, sei es in der Schwärmerei für repräsentative Demokratie und Zivilgesellschaft, und dem Rückzug in die militante Pose des „Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft”. Die Probleme einer notwendigen antifaschistischen Praxis heute, sich in solchem Schwanken zwischen Quietismus und Voluntarismus, „Reformismus” und „Autonomie” über die Voraussetzungen emanzipatorischer Politik zu orientieren, verweisen aber nicht nur auf das weitgehende Ausfallen „eingreifender” Gesellschaftsanalyse. Mit dem Ende der DDR wird zugleich deutlich, daß vor allem auch das ungeklärte Verhältnis zu den eigenen historischen und politischen Traditionen Antifaschistinnen gegenwärtig Schwierigkeiten bereitet. Der Unterwerfung unter die herrschende Rede vom „verordneten Antifaschismus” zur Charakterisierung der Verhältnisse in der ehemaligen DDR kommt hier exemplarische Bedeutung zu.

Die Formel „verordneter Antifaschismus” - oder seine Surrogate „stalinistischer Antifaschismus”, „staatlich ritualisierter Antifaschismus” etc. - demonstriert vordergründig Kritik an und Distanz zu gesellschaftlichen Verhältnissen, deren Scheitern nach herrschender Meinung die Unmöglichkeit sozialer Revolution und jeglicher gesellschaftlicher Alter-

native zum Kapitalismus beweist. Zu zeigen, daß Antifaschismus nicht besser ist als die Verhältnisse, die er bekämpft(e), ist Ziel der gegenwärtigen ‘Aufarbeitung der DDRVergangenheit’: In Formulierungen wie der vom ,,Staat[...], der in weiten Bereichen genauso unmenschlich und schrecklich war wie das faschistische Deutschland” (Kinkel), wird das gute alte „Rot gleich Braun” auf den neuesten Stand gebracht. Die Anerkennung der Formel vom „verordneten Antifaschismus” führt in das Dilemma, sich - bezogen auf die DDR - entweder der herrschenden Geschichtsauffassung anzuschließen, oder den zweiten deutschen Staat zu verteidigen.Die Versuche, sich diesen zwanghaften Alternativen zu entziehen, gegen den „verordneten Antifaschismus” einen vermeintlich authentischen, demokratischen oder radikalen Antifaschismus als Substanz zu retten und gegen seine Entstellung als „Legitimationsideologie” zu verteidigen, verkennen, inwiefern diese scheinbaren Alternativen selbst für jenen Antifaschismus konstitutiv sind. Diese Traditionen - insbesondere die „demokratische” Politik der Volksfront und die „linksradikale” der Antifaschistischen Aktion bleiben der Kritik entzogen. Daß mit beiden Positionen in der DDR „Staat zu machen” war, gerät ebenso aus dem Blick wie ihre Ablösung vom Ziel der sozialen Revolution in einer Gesellschaftsformation, deren Staatsräson zugleich dieses Ziel und den Weg dorthin zu repräsentieren beanspruchte.

Thomas Atzert

1 Um die Formulierung eines „Anti-Antifaschismus” verdient gemacht hat sich die sogenannte Antifaschismusforschung, die im Antifaschismus vor allem ein Mittel sieht, „die parlamentarische Demokratie zu destabilisieren und oppositionelle Kräfte zu integrieren.”(Knütter 1991) Vgl. den vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Band Bedeutungund Funktion des Antifaschismus (BMdl (Hrsg.) 1990) und die darin versammelten Autoren.

2 Der Begriff „Verordneter Antifaschismus” ist für die gesamtdeutschen Weißwäscher ein „glücklicher Fund” aus Ralph Giordanos Buch Die zweite Schuld , in dem der Autor die Verdrängung und Verleugnung des NS in der Bundesrepublik darstellt. Mit raskolnikovscher Ruhelosigkeit wurde inzwischen von „Aufarbeitern” der DDR-Vergangenheit weitergezählt (vgl. Wittich 1992).

Literatur:

Adorno, Theodor W.: Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit. In: ders.: Eingriffe. Frankfurt 1963

Andersch, Alfred: Grundlagen einer deutschen Opposition. In: Der Ruf. Unabhängige Blätter der jungen Generation. 8/1946

BMdl (Hrsg.): Bedeutung und Funktion des Antifaschismus. Bonn 1990

Brückner, Peter/Alfred Krovoza: Staatsfeinde. Innerstaatliche Feinderklärung in der BRD. Berlin 1972

Dahrendorf, Ralf: Soziologie und Nationalsozialismus. zit.n.: Haug 1987

Giordano, Ralph: Die zweite Schuld oder Von der Last Deutscher zu sein. Hamburg 1987

Haug, Wolfgang Fritz: Vom hilflosen Antifaschismus zur Gnade der späten Geburt. Hamburg/Berlin 1987

Horkheimer, Max: Die Juden und Europa. In: ders.: Gesammelte Schriften Bd. 4. Schriften 1936 - 1941. Fran k furt 1988

Kinkel, Klaus: Ansprache des Bundesministers der Justiz an den 15. Deutschen Richtertag. 23.9.1991. In: Deutsche Richterzeitung 1/1992

Knütter, Hans-Helmuth: Antifaschismus und politische Kultur in Deutschland nach der Wiedervereinigung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 9/1991

Neumann, Franz L.: Die Umerziehung der Deutschen und das Dilemma des Wiederaufbaus. In: ders.: Wirtschaft, Staat, Demokratie. Aufsätze 1930 - 1954. Frankfurt 1978

Wittlich, Bernd: Die dritte Schuld. Antifaschismus, Stalinismus und Rechtsextremismus. In: Heinemann, Karl-Heinz/Wilfried Schubarth (Hrsg.): Der antifaschistische Staat entläßt seine Kinder. Köln 1992