Was lange währt
Die Studenten überrumpelten ihre Verwalter: nach den festgesetzten 5 Tagen waren die Stimmzettel von mehr als 30% der Subjekte der Abstimmung angesammelt. Staunen überall und der Beschluß, die Frist zu verlängern und nicht jene Methode anzuwenden, welche ein nachsichtiges Parlament ermöglichte: eine zweite Abstimmung durchzuführen, die unabhängig von der Anzahl der Beteiligten gültig gewesen wäre.
Am 21. 12. 1966 unterschrieben die letzten Selbstverwalter nach etlichem sortieren, addieren und dividieren das Wahlprotokoll: Beteiligung 53,01 %, davon für den vorgelegten Satzungsentwurf 6575 (87,9%), dagegen 778 (10,4%) der an der Abstimmung beteiligten, 73 Enthaltungen und 51 ungültige Stimmen.
Das Vertrauen in die Studenten wurde belohnt: „Hauptsache, die Studenten stimmen ab; angenommen wird der Entwurf dann allemal“ lautete die Arbeitshypothese, die sich verifizieren ließ. „Die Urabstimmung verlief erfolgreich“ heißt es. Bei dem Desinteresse der Studenten sicherlich ein persönlicher Erfolg für jeden Stimmensammler, der mit brillanter Rhetorik jenen, dem er die Stimmkarte in die Hand drückte, dazu bewog, sie in einen Holzkasten zu stecken.
Abzuwarten bleibt, welche Effekte jener Erfolg zeitigt. Die Satzung ermöglicht eine effektivere Interessenvertretung als sie bislang geleistet werden konnte. In welchem Maß die Studenten innerhalb der kleinsten Einheiten der Universität eine Mitbestimmung durchzudrücken verstehen, hängt von der Zähigkeit möglichst vieler Studenten ab. Vielleicht ist der Erfolg doch etwas, was noch zu erringen ist?
Die Studentenverbände jedenfalls sollten sich schon jetzt auf die kommende Parlamentswahi vorbereiten. B. B.