Verfahrensgründe
Boje Maaßen und seine Nationalen Freunde waren also nicht in der Lage, den sich selbst gesetzten Termin von vierzehn Tagen nach der ersten mißglückten Sitzung einzuhalten und wieder an die Öffentlichkeit zu treten. Genau das Gegenteil ist eingetreten, sie zogen sich nun ganz in Klausur zurück, um dort ihre völkischen Ideen und „Rechts“staatlichen Pläne mit sich selbst abzustimmen und weiter zu bebrüten.
In der Zwischenzeit hatte man eine weitere Diskussionsrunde berufen, und feststelien müssen, daß die eigenen Gegensätze zu groß waren, als daß sie nicht dem Ganzen gefährlich werden könnten. Eine wirklich bedauerliche Einsicht! Selbst plump vertrauliche Fraternisierungsversuche des Kommiteemitgliedes Hinz, dem im Übrigen wie man hört — ein Verfahren wegen rechtsradikaler Äußerungen im Tübinger Raum vom Bundesverfassungsschutz (die Äußerungen müssen schon ziemlich kräftig ausgefallen sein) anhängig gemacht wurde, hatten weder bei den deutschen Kommilitonen Erfolg, noch bei dem aus reinem Interesse anwesenden Araber, dem dann höflich, aber bestimmt die Tür gewiesen wurde.
Nebenbei bemerkt, die Herren baten auch diesmal zur Kasse, um die Saalmiete bezahlen zu können.
Bei der nächtlichen Rederei wurde man den Eindruck nicht los, daß der nach außen allein namentlich aufgetretene Initiator Maaßen die bösen Geister, die er rief, nicht mehr loszuwerden scheint, und wirklich nur noch als Paravant dient, um braunes Gebräu zu verbergen.
F.-J. G.