Außerhalb Frankfurts weiß man doch manchmal besser Bescheid über Frankfurter Verhältnisse. In der November-Nummer des „Semesterspiegel“ (Universität Münster) steht eine wichtige Nachricht: „Um bei Qberfüllung gegenüber Fahrgästen nicht haftpflichtig zu werden, legt die Frankfurter Straßenbahn bei ihren Versicherungsbedingungen pro Person 15 Quadratzentimeter beanspruchten (Steh-) Platzes zugrunde. Die Straßenbahn kann deshalb niemals überfüllt sein Wieviel qcm (Steh-) Platz pro Student berechnet die deutsche Universität, um sich immer noch als nicht überfüllt betrachten zu können?“ Anzumerken wäre, daß die deutsche Universität sich mit bloßen Versicherungen und restriktiven Maßnahmen zufriedengibt. So geht auch hier die Überfüllung zu Lasten dessen, der die Einrichtung benutzt. Die Frankfurter Straßenbahn gibt dennoch mehr Aussicht auf Entschädigung im Versicherungsfalle — wenn auch bei Nachfrage wegen der 15 qcm sich kein zuständiger Beamter ausfindig machen ließ. Das hat sie nun wieder mit der Universität gemeinsam. Und trotz den teuren Fahrpreisen muß sich noch ein weiterer Vorteil der Straßenbahn zeigen; man kommt nämlich mit ziemlicher Sicherheit an den Platz, auf den man hin will. Auf der Universität ist man eher hin, als man sich ausdenken könnte, wohin es denn nun eigentlich geht. W.