ln einer einstimmig verabschiedeten Entschließung übt das Studentenparlament der RWTH Aachen Kritik an der gegenwärtig bestehenden Disziplinarrechtsordnung der Hochschule.

In der Entschließung wird betont, daß das geltende Disziplinarrecht dem Grundgesetz widerspreche. Ausschließliche Aufgabe der Hochschule sei es, Wissenschaft und Kunst, Forschung und Lehre zu pflegen. Der Student brauche mit seinem Eintritt in die Hochschule nur solche Beschränkungen seiner Grundrechte zu dulden, die sich aus dem Hochschulzweck zwingend ergeben. Eine der Hochschule konzidierte, bedingte Ordnungsgewalt zur Sicherstellung ihres Forschungs- und Lehrbetriebes müsse demgegenüber auf alle Mitglieder der Hochschule ausgedehnt werden.

In der Entschließung wird im einzelnen gefordert: • Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Hochschulbetriebes unter Beachtung der durch den Hochschulzweck gesetzten Grenzensoll dei Hochschule im Rahmen ihrer Satzungsautonomie eine Regelung treffen, der in gleicher Weise alle Mitglieder der Hochschule zu unterwerfen sind 0 Da die schweren Disziplinarmaßnahmen, insbesondere der Ausschluß von der Hochschule, zugleich Eingriffe in die Grundrechte des betroffenen Hochschulmitgliedes sind, bedarf die Disziplinarordnung einer gesetzlichen Ermächtigung.

0 Die Disziplinarentscheide unterliegen verwaltungsgerichtlicher Nachprüfbarkeit, da die Disziplinarbehörden der Hochschule keine Gerichte im verfassungsrechtlichen Sinne sind Die Studentenschaft der RWTH richtet an den Rektor die Bitte, eine Kommission aus Vertretern aller Mitglieder der Hochschule einzuberufen, die einen Entwurf einer neuen Disziplinarordnung erarbeiten soll. In der Entschließung wird wörtlich festgestellt: „Da die derzeit gültige Disziplinarordnung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht gerecht wird, sieht sich die Studentenschaft außerstande, an Verfahren auf der Grundlage dieser Disziplinarordnung mitzuwirken Sie benennt daher bis auf weiteres keine Vertreter für die Disziplinargerichte." info