Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 1. 12. 1966 das vom Senat vorgelegte „Gesetz über die Zusammenarbeit der Freien Universität Berlin und der Pädagogischen Hochschule Berlin zur Förderung der Lehrerbildung“ verabschiedet. Das Gesetz sieht eine verstärkte Zusammenarbeit der FU und der PH mit dem Ziel einer „baldmöglichen Eingliederung“ der Pädagogischen Hochschule in die Universität vor. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die Bildung eines Ausschusses vor, dem je drei Hochschullehrer und ein Vertreter der Studentenschaft der Hochschulen angehören. Durch einen gemeinsamen Berufungsausschuß soll sichergestellt werden, daß künftig nur Persönlichkeiten auf Lehrstühle an der PH gelangen, die auch die FU für geeignet hält. Die PH erhält durch das Gesetz den Status einer wissenschaftlichen Hochschule. Habilitations- und Promotionsrecht werden der PH jedoch versagt bleiben. Sie erhält jedoch das Recht, auf dem Gebiet der Erziehungswissenschaften den Grad eines „Diplom-Pädagogen“ zu verleihen.

akd